Betreff
Verabschiedung des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK)
Vorlage
FB 4/022/2011
Aktenzeichen
FB 4/6140/Ne
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Das „Integrierte Stadtentwicklungskonzept für die Stadt Lauf a.d. Pegnitz“ wird verabschiedet.

  2. Seine Leitlinien sollen als Orientierung für die zukünftige Stadtentwicklung dienen.

  3. Die im Maßnahmenkatalog vorgeschlagenen einzelnen Maßnahmen werden zur Kenntnis genommen. Eine konkrete Umsetzung ist zunächst vom Ergebnis der weitergehenden vorbereitenden Untersuchungen im Rahmen der Städtebauförderung und den jeweiligen zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln abhängig.

  4. Über das Einzelhandelsentwicklungskonzept wird in einer der nächsten Stadtratssitzungen, spätestens am 28. Juli 2011, getrennt beraten werden.

 

Die Verwaltung hatte dem Stadtrat in seiner Sitzung am 31.03.2011 das Integrierte Stadtentwicklungskonzept zur endgültigen Verabschiedung vorgelegt. Die beauftragten Planer stellten in dieser Sitzung noch einmal kurz die erarbeiteten Ergebnisse und vorgeschlagenen Maßnahmen vor.

 

Da aus technischen Gründen das Gesamtkonzept den Stadträten erst kurz vor dieser Sitzung zur Verfügung stand, wurde das Konzept zwar zu Kenntnis genommen, aber nicht „beschlossen“.

 

Eine Nachfrage bei der Regierung von Mittelfranken, von der die Erstellung dieses Gesamtkonzeptes aus Mitteln der Städtebauförderung mit 60 % bezuschusst wird, bestätigte inzwischen, dass eine reine Kenntnisnahme als Fördergrundlage nicht ausreicht. Zur Verdeutlichung wird noch einmal darauf hingewiesen, dass es nach den Städtebauförderungsrichtlinien 2007 (Nr. 4) zwingende Fördervoraussetzung ist, dass die Kommune für das jeweilige Gebiet ein städtebauliches Erneuerungskonzept aufstellt, in dem die Ziele und Maßnahmen dargestellt sind und das den erforderlichen Bezug zur Gesamtentwicklung der Kommune hat. Für die Aufnahme in ein neueres Bund-Land-Städtebauförderungsprogramm wie z. B. „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ ist die Vorlage eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes erforderlich.

 

Die Stadt Lauf a.d. Pegnitz hat sich für zwei dieser neuen Städtebauförderungsprogramme beworben. Auf den Stadtratsbeschluss vom 28.10.2010 wird verwiesen. Bevor die Regierung über diese Anträge entscheidet, ist die Beschlussfassung über das integrierte Stadtentwicklungskonzept notwendig. Wörtlich schreibt die Regierung:

 

„Das von der Stadt Lauf a.d. Pegnitz in Auftrag gegebene und abgeschlossene Entwicklungskonzept mit integriertem Einzelhandelsentwicklungskonzept erfüllt diesen Zweck natürlich nur dann, wenn es vom Stadtrat im Sinne einer Selbstbindung beschlossen wird. Eine reine Kenntnisnahme reicht unseres Erachtens nach als Fördergrundlage nicht aus.“

 

Das Einzelhandelsentwicklungskonzept wird den Laufer Einzelhändlern am Montag, 02.05.2011, 19 Uhr noch einmal vom Vertreter des Büros Planwerk, Herrn Gunter Schramm, erläutert werden. Eine ausdrückliche Beschlussfassung darüber kann dann nach evtl. Vorberatung im Bauausschuss vom Stadtrat in einer seiner nächsten Sitzung erfolgen.

 

Die Verwaltung unterbreitet daher folgenden