Betreff
Zielabweichungsverfahren gemäß § 6 Abs. 2 ROG i.V.m. Art. 29 BayLplG auf Antrag der Stadt Herrieden, geplante Ansiedlung des Factory Outlet Centers "Herrieden Fashion Outlet", - Anhörung der bayerischen Gemeinden
Vorlage
FB 5/041/2011
Art
Tischvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss beschließt:

 

Die Stadt lauf a.d.Pegnitz schließt sich der Stellungnahme des Landesverbandes des Bayerischen Einzelhandels im Rahmen der Einleitung eines Raumordnungsverfahrens zur Überprüfung eines Factory Outlet Centers (FOC) in der Stadt Herrieden vom 20.02.2008 und damit auch der des Laufer Einzelhandelsverbandes an. Das Vorhaben wird abgelehnrt, da es absolut nicht den Kriterien der Raumordnung und Landesplanung entspricht und daher nicht genehmigungsfähig ist

 

 

Die Stadt Herrieden, knapp 10 km südwestlich von Ansbach gelegen, beabsichtigt die bauleitplanerischen Voraussetzungen für ein Factory Outlet Center (FOC) in unmittelbarer Nähe der BAB A 6, Ausfahrt Herrieden,zu schaffen. Da das Projekt vor allem wegen der geplanten Verkaufsfläche von insgesamt ca. 7.400 m² nicht mit den Zielen des Bayerischen Landesentwicklungsprogramms (LEP) in Einklang steht, hat die Stadt Herrieden bereits im Jahr 2008 einen Antrag auf Zielabweichung nach Art. 29 BayLplG an das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie gestellt. Nach Ergänzung der Antragsunterlagen durch die Stadt Herrieden im Januar 2011 wurde nun mit Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie vom 14.04.2011 die Stadt Lauf a.d.Pegnitz im Rahmen der Anhörung bayerischer Gemeinden zur Abgabe einer Stellungnahme zu dem Einzelhandelsgroßprojekt aufgefordert (Anlage 1).

 

Die Verkaufsflächen im FOC sollen sich auf folgende Bereiche verteilen:

 

Bekleidung                                                   4700 m²

Heimtextilien                                                300 m²

Sport- und Campingartikel                         1200 m²

Schuhe                                                          1000 m²

Lederwaren                                                  200 m²

 

Von der Verwaltung wurde daraufhin der Einzelhandelsverband Lauf und die Interessengemeinschaft Laufer Unternehmer um eine Meinungsäußerung gebeten.

 

Der Einzelhandelsverband Lauf verweist dabei auf eine Stellungnahme des Landesverbandes des Bayerischen Einzelhandels zum Raumordnungsverfahren des FOC aus dem Jahr 2008 (Anlage 2). Als Fazit dieser Stellungnahme wird festgestellt, dass das geplante Vorhaben absolut nicht den Kriterien der Raumordnung und Landesplanung entspricht und daher nicht genehmigungsfähig ist. Der Laufer Einzelhandelsverband schließt sich dieser Meinung an.

 

Der 1. Vorsitzende der Interessengemeinschaft Laufer Unternehmer sieht dagegen für die Mitgliedsbetriebe keine nachteiligen Auswirkungen. Wegen des räumlichen Abstands und des starken Verkehrs auf des A 6 (Staugefahr)wird kein Kapitalabfluss in relevantem Umfang erwartet. Auch andere Outlet-Ansiedlungen in Ingolstadt und Wertheim haben sich nicht negativ auf das Kaufverhalten der Laufer Bürger ausgewirkt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, sich der Stellungnahme des Landesverbandes des Bayerischen Einzelhandels und damit auch der des Laufer Einzelhandelsverbandes anzuschließen und das Vorhaben abzulehnen.