Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss beschließt:
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes nach § 47d des Bundesimmissionsschutzgesetzes
für das Gebiet der Stadt Lauf a.d.Pegnitz bezüglich der Eisenbahnstrecken 5903
Nürnberg – Pegnitz, 5904 Nürnberg – Schwandorf und 5925 Nürnberg - Simmelsdorf
wird zur Kenntnis genommen und das grundsätzliche Einverständnis erteilt.
Auf Grundlage des § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) ist für
Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über
6 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr sowie bei Haupteisenbahnstrecken mit einem
Verkehrsaufkommen von über 60.000 Zügen pro Jahr ein Lärmaktionsplan
aufzustellen, mit dem Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. Durch
die Lärmkartierungsverordnung (34. BImSchG) wird das Ermittlungsverfahren für
die Lärmsituation festgelegt. Danach sind bestimmte Lärmpegelbereiche
darzustellen und die Anzahl der Menschen innerhalb der jeweiligen Pegelbereiche
anzugeben.
Die Lärmkartierung des Eisenbahn-Bundesamtes hat ergeben, dass in
Teilbereichen der Strecke Nürnberg – Pegnitz bzw. Nürnberg – Schwandorf (sog.
rechte Pegnitztalstrecke) das Verkehrsaufkommen über diesen 60.000 Zügen pro
Jahr liegt. Des weiteren wurde ermittelt, dass im Stadtgebiet von Lauf eine
relevante Anzahl von Menschen durch einen erheblichen Lärmpegel belastet ist,
wodurch die Aufstellung eines Aktionsplans erforderlich wird.
Die Regierung von Mittelfranken hat für das Gebiet der Stadt Lauf einen Entwurf
des nach § 47d BImSchG geforderten Lärmplanes erstellt. Die Stadt Lauf soll zu
diesem Entwurf Stellung nehmen. Bei grundsätzlichem Einverständnis mit den
Inhalten des Aktionsplans ist beabsichtigt, im Juni das formelle
Beteiligungsverfahren einzuleiten, bei dem dann auch die Öffentlichkeit
Gelegenheit erhält, Anregungen einzubringen.
Der Entwurf des Lärmaktionsplans ist als Anlage beigefügt.