Betreff
Vollzug des BImSchG und der EU-Umgebungsrichtlinie - Erstellung eines Lärmaktionsplanes für das Stadtgebiet Lauf .a.d Pegnitz
Vorlage
FB 5/039/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss beschließt:

 

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes nach § 47d des Bundesimmissionsschutzgesetzes für das Gebiet der Stadt Lauf a.d.Pegnitz bezüglich der Eisenbahnstrecken 5903 Nürnberg – Pegnitz, 5904 Nürnberg – Schwandorf und 5925 Nürnberg - Simmelsdorf wird zur Kenntnis genommen und das grundsätzliche Einverständnis erteilt.

 

Auf Grundlage des § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) ist für Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 6 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr sowie bei Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 60.000 Zügen pro Jahr ein Lärmaktionsplan aufzustellen, mit dem Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. Durch die Lärmkartierungsverordnung (34. BImSchG) wird das Ermittlungsverfahren für die Lärmsituation festgelegt. Danach sind bestimmte Lärmpegelbereiche darzustellen und die Anzahl der Menschen innerhalb der jeweiligen Pegelbereiche anzugeben.

 

Die Lärmkartierung des Eisenbahn-Bundesamtes hat ergeben, dass in Teilbereichen der Strecke Nürnberg – Pegnitz bzw. Nürnberg – Schwandorf (sog. rechte Pegnitztalstrecke) das Verkehrsaufkommen über diesen 60.000 Zügen pro Jahr liegt. Des weiteren wurde ermittelt, dass im Stadtgebiet von Lauf eine relevante Anzahl von Menschen durch einen erheblichen Lärmpegel belastet ist, wodurch die Aufstellung eines Aktionsplans erforderlich wird.

 

Die Regierung von Mittelfranken hat für das Gebiet der Stadt Lauf einen Entwurf des nach § 47d BImSchG geforderten Lärmplanes erstellt. Die Stadt Lauf soll zu diesem Entwurf Stellung nehmen. Bei grundsätzlichem Einverständnis mit den Inhalten des Aktionsplans ist beabsichtigt, im Juni das formelle Beteiligungsverfahren einzuleiten, bei dem dann auch die Öffentlichkeit Gelegenheit erhält, Anregungen einzubringen.

 

Der Entwurf des Lärmaktionsplans ist als Anlage beigefügt.