Betreff
Klärschlammentsorgung Zentralkläranlage
Vorlage
FB 5/036/2011
Art
Informationsvorlage_alt2

In der Zentralkläranlage fallen pro Jahr ca. 1.900 t entwässerter Klärschlamm an. Dieser Klärschlamm besitzt einen sog. Trockensubstanzgehalt von ca. 23 – 25 %.

Der bisherige Entsorgungsvertrag läuft im Oktober 2011 fristgemäß aus. Die Entsorgungsleistungen wurden nun beschränkt ausgeschrieben und stehen zur Vergabe an.

Der neue Vertrag wird mit einer Laufzeit von etwas über einem Jahr (01.11.2011 bis 31.12.2012) abgeschlossen.


Der Schlamm aus der Zentralkläranlage wird regelmäßig auf seinen Schwermetallgehalt und auf verschiedene sonstige Schadstoffe untersucht. Die gemessenen Werte liegen sämtlich unter den in der Klärschlamm- sowie in der Düngemittelverordnung festgelegten Grenzwerten. Demnach wäre der Schlamm aus der Zentralkläranlage auch landwirtschaftlich verwertbar.

Trotzdem wurde dieser Entsorgungsweg im Leistungsverzeichnis ausdrücklich ausgeschlossen. Zum einen wird vom Bayer. Landesamt für Umwelt von dieser Entsorgungsart in bestimmten Fällen abgeraten, zum anderen sind die Versorgungswege der  Verbrennung oder die Rekultivierung sicherer als eine landwirtschaftliche Verwertung. Außerdem entfällt das Risiko einer nicht bestimmungsgemäßen Aufbringung.

Laut dem vorliegenden Submissionsergebnis werden für die Klärschlammentsorgung aus der Zentralkläranlage rd. 110.300 € benötigt. Die Mittel stehen auf der HhSt. 0.7001.5158 „Kläranlagenunterhalt“ in ausreichender Höhe zur Verfügung.

 

Der Mittelbedarf für die vorgesehene Maßnahme wird zur Kenntnis genommen.