Betreff
Antrag auf Gewährung eines Investitionszuschusses für die Sanierungs-, Umbau- und Brandschutzarbeiten im CVJM-Haus, Lauf
Vorlage
FB 1/037/2011
Aktenzeichen
FB 1 / Sf
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kultur- und Sportausschuss beschließt mit   :   Stimmen, dem CVJM Lauf e.V.   für die bereits fertig gestellte Brandschutzmaßnahme am CVJM-Haus einen einmaligen Investitionszuschuss in Höhe von 10 v. Hundert der nachgewiesenen Kosten und der Eigenleistung, höchstens jedoch 14.000,00 €, zu gewähren.

Die erforderlichen Mittel stehen bei HHSt 1.4609.9880 zur Verfügung.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.“

 

Mit erstem Schreiben vom 20.07.2009 bat der CVJM Lauf e.V. die Stadt Lauf um einen Investitionszuschuss für die geplanten Brandschutz-, Sanierungs- und Umbauarbeiten.

Nachdem die dabei ebenfalls vorgesehenen geplanten Energiesparmaßnahme (Isolierung Außenwand usw.) noch nicht sofort umgesetzt werden, wird der dafür notwendige Investitionszuschussantrag zu einem späteren Zeitpunkt gesondert bearbeitet.

Da trotz Spenden und Eigenleistungen eine hohe Unterdeckung verbleibt, bittet der CVJM Lauf e.V. um einen einmaligen Investitionszuschuss in Höhe von 25 v.H. der nachgewiesenen Kosten, um die Bausubstanz zu erhalten und mit dem verbesserten Brandschutz auszustatten (der zwingend vom Landratsamt vorgeschrieben wurde), was den Kindern und Jugendlichen in Lauf zu Gute kommt. Der CVJM bietet ein vielfältiges Angebot für Jugendliche sowohl im kulturellen als auch im sportlichen Sektor an.

Für notwendigen Umbau und Sanierung sind nach vorliegender Rechnungslegung vom 03.04.2011 insgesamt 129.340,43 € zuzüglich erbrachter Eigenleistung investiert worden. Die Eigenleistung wurde nicht beziffert, stellt aber nach Aussage des CVJM für den Verein eine erhebliche Kosteneinsparung dar.

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, dem CVJM Lauf e.V. wie allen anderen Vereinen einen Zuschuss in Höhe von 10 v. H. der nachgewiesenen Kosten zu gewähren. Da die Eigenleistung nicht in Zahlen erfasst ist, bei früheren Maßnahmen erbrachter Eigenleistung aber immer zu einer deutlichen Einsparung geführt haben, schlägt die Verwaltung vor, als Bezugsgröße für den Investitionszuschuss 140.000,00 € anzusetzen. Der Zuschuss wurde bereits im Haushalt 2010 veranschlagt und steht unter der HHSt 1.4609.9880 zur Verfügung.