Betreff
Antrag des DHT auf einen Investitionszuschuss für die baulichen Maßnahmen zur Erweiterung der sanitären Anlagen (öffentliches WC)
Vorlage
FB 1/036/2011
Aktenzeichen
FB 1 / Sf
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Kultur- und Sportausschuss beschließt mit   :   Stimmen, dem DHT Dehnberger Hoftheater  für die geplanten baulichen Maßnahmen zur Erweiterung der sanitären Anlagen einen einmaligen Investitionszuschuss in Höhe von bis zu 25 v. Hundert der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 5.000,00 €, zu gewähren

Die erforderlichen Mittel stehen bei HHSt 1.3311.9450 oder 9880 noch nicht zur Verfügung und sind einstweilen aus der allgemeinen Deckungsreserve zu entnehmen und im Nachtragshaushalt 2011 oder in einem der nächsten Haushalte zu veranschlagen.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.“

 

Das DHT Dehnberger Hoftheater bittet mit Schreiben vom 06.12.2010, um einen Investitionszuschuss  für die geplanten baulichen Maßnahmen zur Erweiterung der sanitären Anlagen im DHT.

Durch die Erweiterung wird die sanitäre Anlage barrierefrei und für die Öffentlichkeit ganzjährig zugänglich gemacht und steht damit sowohl den Theaterbesuchern wie auch der Bevölkerung und auch sonstigen Gästen wie z.B. Radtouristen zur Verfügung. Der laufende Unterhalt incl. der Reinigung wird durch das DHT sichergestellt. Das DHT bittet aufgrund dieser Besonderheiten nicht um einen 10 %-igen, sondern um einen bis zu 25 %-igen Zuschuss der Kosten in Höhe von maximal 5.000,00 €.

Für die geplanten Investitionen setzen sich die Kosten wie folgt zusammen:

Investitions- und Anschaffungskosten:

Umbau, Einbau Wasser und Sanitär (noch nicht bekannt)                                            20.000,00 €

Eigenleistung (unberücksichtigt)                                                                                    4.000,00 €

                                                                   

Gesamt:                                                                                                                      24.000,00 €

Die Verwaltung schlägt vor, für die geplanten Maßnahmen aufgrund der öffentlichen Nutzungsmöglichkeiten (unabhängig vom Theaterbetrieb) einen einmaligen Investitionszuschuss in Höhe von maximal 25 v. Hundert der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 5.000,00 €, zu gewähren. Die erforderlichen Mittel für diesen Zuschuss stehen im laufenden Haushaltsjahr (unter HHSt 1.3311.9450 oder 9880) bisher nicht zur Verfügung.