Betreff
Freibad Lauf: Umsetzungskonzept Videoüberwachung mit Kostenaufstellung
Vorlage
FB 1/035/2011
Aktenzeichen
FB 1 / Sf
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Kultur- und Sportausschuss beschließt mit   :   Stimmen, die Videoüberwachung im Freibad auszuweiten. Dazu soll die Datenspeicherung für einen Zeitraum von 48 Stunden erfolgen. Anschließend ist die Löschung der Daten sicherzustellen (Ausnahme: zur Verfolgung von Straftaten oder zur Beweissicherung).

Der Auftrag ist an die bereits involvierte Firma zu vergeben.

Die erforderlichen Mittel sind aus den Verfügungsmitteln zu nehmen oder im nächsten Haushalt anzusetzen.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.“

 

 

Es wird Bezug genommen auf die letzte Sitzung des Kultur- und Sportausschusses vom 17.02.2011, in dem nach Vorbericht durch Herrn Stauber die Verwaltung beauftragt wurde, ein Kosten- und Umsetzungskonzept für die erweiterte Videoüberwachung zu erarbeiten, welches auch die Möglichkeit der Datenspeicherung unter Beachtung des Datenschutzes beinhaltet.

 

Durch die regional ansässige Firma, die bereits die bisherige Anlage installiert hat und die bisherigen Service- und  Betreuungsleistungen zuverlässig ausgeführt hat, wurde ein Angebot vorgelegt. Für die Erweiterung der Kameraanlage muss zwischen den beiden Masten eine Kabelverbindung (230 V ~ und CAT 6 Leitung) gelegt werden. Durch die zusätzlichen Kameras ist eine neue Software notwendig, da die bestehende Software nicht erweiterbar ist. Vorsorglich sollten für spätere mögliche Erweiterungen mehrere Reserveleitungen mitverlegt werden (Arbeiten damit nur einmalig).   

 

Sowohl die bisherige als auch die angebotene Anlage können eine Datensicherung auf Festplatte ausführen. Als Speicherzeitraum können z.B. 24, 48 oder 72 Stunden eingestellt werden (vom Programm her möglich, benötigt wird nur entsprechend angeschlossene Speicherkapazität). Anschließend werden die gespeicherten Daten jeweils laufend wieder überschrieben. Eine längere Datenspeicherung kann im Einzelfall zur Verfolgung von Straftaten oder bei besonderen Vorkommnissen zur Beweissicherung vorgenommen werden.

 

Investitions- und Anschaffungskosten:

Videoüberwachung mit Montage                                                                                  6.574,30 €

(Endabrechnung erfolgt nach verbauten Stück- und Meterzahlen)                                         0,00 €

                                                                   

Gesamt:                                                                                                                       6.574,30 €

 

Nach Rücksprache mit der Datenschutzbeauftragten am Landratsamt, Frau Dinkel, ist die Datensicherung rechtlich nicht zu beanstanden, wenn die laufende Löschung der Daten sichergestellt ist und entsprechende Hinweise im Freibad angebracht wurden, die auf die Überwachung aufmerksam machen (Eingangsbereich und zentrale Anlaufpunkte).

 

Die Verwaltung schlägt vor, die dargestellte Maßnahme möglichst noch vor der Eröffnung des Freibads umzusetzen und die entsprechenden Hinweise anbringen zu lassen. Der Auftrag sollte an die bereits für unser Freibad tätige Firma vergeben werden.

 

Die erforderlichen Mittel können aus den Verfügungsmitteln genommen oder im Nachtragshaushalt eingestellt werden.