Betreff
Antrag des FSV Schönberg e.V. auf einen Investitionszuschuss für die durchgeführten baulichen Sanierungsmaßnahmen an den Sportanlagen sowie Anschaffung von Einrichtungen
Vorlage
FB 1/029/2011
Aktenzeichen
FB1 / Sf
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kultur- und Sportausschuss beschließt mit   :   Stimmen, dem FSV Schönberg e.V.  für die bereits durchgeführte Anschaffung und Installation einer Platzberegnungsanlage einen einmaligen Investitionszuschuss in Höhe von 10 v. Hundert der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 1.731,73 €, zu gewähren

Die erforderlichen Mittel stehen bei HHSt 1.5500.9880 zur Verfügung.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.“

 

Der FSV Schönberg e.V. bittet mit Schreiben vom 05.01.2011, um einen Investitionszuschuss  für die durchgeführten baulichen Sanierungsmaßnahmen an den Sportanlagen.

Der Austausch der Platzberegnungsanlage für den A-Platz war notwendig, da sie nicht mehr zeitgemäß und überwiegend bereits nicht mehr funktionsfähig und die Instandsetzung nicht mehr rentabel war. Der Verein bittet um einen 10 %-igen Zuschuss der Kosten in Höhe von 17.317,32 €.

Für die bereits durchgeführten Investitionen setzen sich die Kosten wie folgt zusammen (unter Skontoausnutzung):      

Investitions- und Anschaffungskosten:

Beregnungsanlage mit Einbau (Fa. Gechter)                                                                15.187,44 €

Oberboden (Fa. Czickus)                                                                                               214,20 €

Elektro- und Sanitärmaterial (Fa. Hummel)                                                                   1.534,33 €

Stück Austauschrollrasen (Fa. Czickus)                                                                            381,35 €

                                                                   

Gesamt:                                                                                                                     17.317,32 €

Die Verwaltung schlägt vor, die durchgeführten Maßnahmen mit einem einmaligen Investitionszuschuss in Höhe von 10 v. Hundert der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 1.731,73 €, zu gewähren.

Die erforderlichen Mittel für diesen Zuschuss stehen im laufenden Haushaltsjahr im Rahmen von 100.000,00 € für Investitionszuschüsse für Sportvereine unter HHSt 1.5500.9880 zur Verfügung.