Betreff
Bebauungsplan Nr. 97 der Stadt Lauf a.d. Pegnitz "Sondergebiet Fachoberschule", frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
Vorlage
FB 5/029/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss beschließt:

 

  1. Es wird festgestellt, dass während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB keine Äußerungen aus der Öffentlichkeit zum Bebauungsplanvorentwurf vorgebracht wurden.

  2. Es wird festgestellt, dass bei der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB von folgenden Behörden und Träger öffentlicher Belange keine Äußerungen oder Einwendungen vorgebracht wurden:

    Regierung von Mittelfranken, Höhere Landesplanungsbehörde, Ansbach
    Regierung von Mittelfranken, Bereich 4 (Schulen), Ansbach
    Planungsverband Industrieregion Mittelfranken, Nürnberg
    Staatliches Bauamt Nürnberg
    Städtische Werke Lauf a.d.Pegnitz GmbH, Lauf
    GVL Gasversorgung Lauf a.d.Pegnitz GmbH, Lauf
    Kabel Bayern GmbH& Co. KG, Nürnberg
    Bisping & Bisping GmbH & Co. KG, Lauf
    Evang.-Luth. Pfarramt, Lauf
    Kath. Pfarramt St. Otto, Lauf
    Staatliches Gesundheitsamt, Lauf
    Stattliches Schulamt, Lauf
    Vermessungsamt Nürnberg, Außenstelle Hersbruck
    Bayerischer Bauernverband, Geschäftsstelle Nürnberg
    Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München
    Bundesanstalt THW, OV Lauf
    Kreisjugendring, Lauf
    Gemeinde Neunkirchen a.Sand
    Gemeinde Ottensoos
    Gemeinde Leinburg
    Gemeinde Rückersdorf
    Markt Schnaittach
    Markt Heroldsberg
    Markt Eckental
    Stadt Röthenbach a.d.Pegnitz
    Bodendenkmalpfleger Herr Günther Schroth

 

 

 

  1. Zu den Äußerungen des Landratsamtes Nürnberger Land wird festgestellt:

    Mit der Ausarbeitung des Umweltberichts einschließlich der Grünordnungsplanung wurde bereits ein Fachbüro beauftragt. Dieses Büro führt auch die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) durch.
    Durch eine Umplanung wird der Waldabstand von mindestens 10 m in jedem Bereich eingehalten.

  2. Zu den Äußerungen des Wasserwirtschaftsamtes Nürnberg wird festgestellt:

    Die fehlenden Nachweise werden erbracht. Die Fläche wird bei der derzeit laufenden Neuberechnung der Abwasseranlagen im Kernstadtbereich berücksichtigt.
    Die Wasserversorgung durch Städtischen Werke Lauf ist gesichert.
    Die grundsätzlichen Hinweise werden in den Bebauungsplan übernommen.

  3. Zu den Äußerungen der Deutschen Telekom Netzproduktion GmbH wird festgestellt:

    Die Hinweise der Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH werden im weiteren Verfahren berücksichtigt.

  4. Zu den Äußerungen der Polizeiinspektion Lauf a.d.Pegnitz wird festgestellt

    Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz teilt die Meinung der Polizei, dass die nach der Garagen- und Stellplatzverordnung baurechtlich nachzuweisenden Stellplätze bei weitem nicht ausreichen.
    Es ist deshalb notwendig, dass entweder über eine vertragliche Regelung die während der Schulzeiten nur schwach frequentierten Parkplätze des Sportvereins TV 1877 Lauf von der Schule mitgenutzt werden können oder ausreichend Stellplätze auf dem Schulareal geschaffen werden..

  5. Zu den Äußerungen des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Roth wird festgestellt:

    Zufahrten zu landwirtschaftlichen Flächen werden durch die Planung nicht berührt.
    Durch eine Umplanung wird durchgängig ein Abstand von mindestens 10 m zum Wald eingehalten.

  6. Zu den Äußerungen des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, Dienststelle Nürnberg wird festgestellt:

    Die Auflagen des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege werden in den Bebauungsplan bzw. die Begründung aufgenommen.

  7. Der Bebauungsplan in der Fassung der letzten Änderung vom 22.03.2011 wird beschlussmäßig gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt im weiteren Verfahrensablauf die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung vom 12.01.2010 beschlossen, für die geplante Montessori Fachoberschule an der Beethovenstraße den Bebauungsplan Nr. 97 „Sondergebiet Fachoberschule“ aufzustellen. In der Zeit vom 08.02.2010 bis zum 19.02.2010 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Äußerungen aus der Öffentlichkeit zum Bebauungsplanvorentwurf wurden nicht vorgebracht.

 

Mit Schreiben vom 26.01.2010 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aufgefordert, ihre Stellungnahme zur Planung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB bis zum 24.02.2010 abzugeben.

 

Von folgenden Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden keine Äußerungen oder Einwendungen vorgebracht:

 

Regierung von Mittelfranken, Höhere Landesplanungsbehörde, Ansbach

Regierung von Mittelfranken, Bereich 4 (Schulen), Ansbach

Planungsverband Industrieregion Mittelfranken, Nürnberg

Staatliches Bauamt Nürnberg

Städtische Werke Lauf a.d.Pegnitz GmbH, Lauf

GVL Gasversorgung Lauf a.d.Pegnitz GmbH, Lauf

Kabel Bayern GmbH& Co. KG, Nürnberg

Bisping & Bisping GmbH & Co. KG, Lauf

Evang.-Luth. Pfarramt, Lauf

Kath. Pfarramt St. Otto, Lauf

Staatliches Gesundheitsamt, Lauf

Stattliches Schulamt, Lauf

Vermessungsamt Nürnberg, Außenstelle Hersbruck

Bayerischer Bauernverband, Geschäftsstelle Nürnberg

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München

Bundesanstalt THW, OV Lauf

Kreisjugendring, Lauf

Gemeinde Neunkirchen a.Sand

Gemeinde Ottensoos

Gemeinde Leinburg

Gemeinde Rückersdorf

Markt Schnaittach

Markt Heroldsberg

Markt Eckental

Stadt Röthenbach a.d.Pegnitz

Bodendenkmalpfleger Herr Günther Schroth

 

 

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange haben Äußerungen zur Planung vorgebracht:

 

Landratsamt Nürnberger Land: siehe Anlage 1

Wasserwirtschaftsamt Nürnberg: siehe Anlage 2

Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Nürnberg: siehe Anlage 3

Polizeiinspektion Lauf a.d.Pegnitz: siehe Anlage 4

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Roth: siehe Anlage 5

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Dienststelle Nürnberg: siehe Anlage 6

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Allgemeines

 

Grundlage für die frühzeitigen Beteiligungen war der Bebauungsplanvorentwurf vom 12.01.2010, der auf Grundlage der damaligen Planungen der Montessori Vereinigung Nürnberger Land e.V. erstellt wurde (siehe Anlage 7). Vorgesehen war zu diesem Zeitpunkt die Errichtung eines Schulgebäudes im nördlichen Grundstücksbereich und im südlich angrenzend der Bau einer Turnhalle. Im Verlauf des vergangenen Jahres wurde diese Planung seitens der Montessori Vereinigung verworfen. Die aktuelle Planung geht dahin, dass das ursprüngliche Schulgebäude in vier Einzelgebäude aufgelöst wird und zwar in einen Verwaltungstrakt, einen Klassentrakt, eine Mensa und eine noch nicht näher definierte Erweiterungsmöglichkeit (siehe Anlage 8). Die Errichtung der Turnhalle ist nicht mehr im Geltungsbereich des Bebauungsplans vorgesehen. Angedacht ist hierfür nun ein Standort südlich der bestehenden Sporthalle des TV 1877 Lauf, da die Turnhalle auch vom Sportverein genutzt werden soll.

 

Neu geplant ist auch eine direkte Fußwegverbindung vom neuen Schulgelände zur Daschstraße. Der Fußweg soll in einer aufgeständerten Bauweise durch den naturschutzrechtlich geschützten Waldgürtel geführt werden ohne dass hierfür Bäume gefällt werden müssten. Damit soll verhindert werden, dass durch Schüler wilde Trampelpfade im geschützten Bereich entstehen.

 

Zu den vorgebrachten Äußerungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird festgestellt:

 

Landratsamt Nürnberger Land:

Mit der Ausarbeitung des Umweltberichts einschließlich der Grünordnungsplanung wurde bereits ein Fachbüro beauftragt. Dieses Büro führt auch die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) durch.

Durch die Umplanung wird der Waldabstand von mindestens 10 m in jedem Bereich eingehalten.

 

Wasserwirtschaftsamt Nürnberg:

Die fehlenden Nachweise werden erbracht. Die Fläche wird bei der derzeit laufenden Neuberechnung der Abwasseranlagen im Kernstadtbereich berücksichtigt.

Die Wasserversorgung durch Städtischen Werke Lauf ist gesichert.

Die grundsätzlichen Hinweise werden in den Bebauungsplan übernommen.

 

Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH:

Die Hinweise der Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH werden im weiteren Verfahren berücksichtigt.

 

Polizeiinspektion Lauf a.d.Pegnitz:

Die Verwaltung teilt die Meinung der Polizei, dass die nach der Garagen- und Stellplatzverordnung baurechtlich nachzuweisenden Stellplätze (1 Stp. je Klasse, 1 Stp. je 10 Schüler über 18 Jahre, insgesamt ca. 15 Stellplätze) bei weitem nicht ausreichen. Dieser Problematik ist sich auch der Betreiber der Schule bewusst. Es wurden deshalb bereits Gespräche mit dem TV 1877 Lauf geführt, dass die während der Schulzeiten nur schwach frequentierten Parkplätze des Sportvereins von der Schule mitgenutzt werden können. Alternativ müssen ausreichend Stellplätze auf dem Schulareal hergestellt werden.

 

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Roth:

Zufahrten zu landwirtschaftlichen Flächen werden durch die Planung nicht berührt.

Durch die Umplanung wird durchgängig ein Abstand von mindestens 10 m zum Wald eingehalten.

 

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Dienststelle Nürnberg:

Die Auflagen des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege werden in den Bebauungsplan bzw. die Begründung aufgenommen.