Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss beschließt:
- Es wird festgestellt, dass während der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB keine Äußerungen aus
der Öffentlichkeit zum Bebauungsplanvorentwurf vorgebracht wurden.
- Es wird festgestellt, dass bei der frühzeitigen
Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB von folgenden Behörden und Träger
öffentlicher Belange keine Äußerungen oder Einwendungen vorgebracht
wurden:
Regierung von Mittelfranken, Höhere Landesplanungsbehörde, Ansbach
Regierung von Mittelfranken, Bereich 4 (Schulen), Ansbach
Planungsverband Industrieregion Mittelfranken, Nürnberg
Staatliches Bauamt Nürnberg
Städtische Werke Lauf a.d.Pegnitz GmbH, Lauf
GVL Gasversorgung Lauf a.d.Pegnitz GmbH, Lauf
Kabel Bayern GmbH& Co. KG, Nürnberg
Bisping & Bisping GmbH & Co. KG, Lauf
Evang.-Luth. Pfarramt, Lauf
Kath. Pfarramt St. Otto, Lauf
Staatliches Gesundheitsamt, Lauf
Stattliches Schulamt, Lauf
Vermessungsamt Nürnberg, Außenstelle Hersbruck
Bayerischer Bauernverband, Geschäftsstelle Nürnberg
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München
Bundesanstalt THW, OV Lauf
Kreisjugendring, Lauf
Gemeinde Neunkirchen a.Sand
Gemeinde Ottensoos
Gemeinde Leinburg
Gemeinde Rückersdorf
Markt Schnaittach
Markt Heroldsberg
Markt Eckental
Stadt Röthenbach a.d.Pegnitz
Bodendenkmalpfleger Herr Günther Schroth
- Zu den Äußerungen des Landratsamtes Nürnberger Land
wird festgestellt:
Mit der Ausarbeitung des Umweltberichts einschließlich der Grünordnungsplanung wurde bereits ein Fachbüro beauftragt. Dieses Büro führt auch die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) durch.
Durch eine Umplanung wird der Waldabstand von mindestens 10 m in jedem Bereich eingehalten.
- Zu den Äußerungen des Wasserwirtschaftsamtes Nürnberg
wird festgestellt:
Die fehlenden Nachweise werden erbracht. Die Fläche wird bei der derzeit laufenden Neuberechnung der Abwasseranlagen im Kernstadtbereich berücksichtigt.
Die Wasserversorgung durch Städtischen Werke Lauf ist gesichert.
Die grundsätzlichen Hinweise werden in den Bebauungsplan übernommen.
- Zu den Äußerungen der Deutschen Telekom
Netzproduktion GmbH wird festgestellt:
Die Hinweise der Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH werden im weiteren Verfahren berücksichtigt.
- Zu den Äußerungen der Polizeiinspektion Lauf
a.d.Pegnitz wird festgestellt
Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz teilt die Meinung der Polizei, dass die nach der Garagen- und Stellplatzverordnung baurechtlich nachzuweisenden Stellplätze bei weitem nicht ausreichen.
Es ist deshalb notwendig, dass entweder über eine vertragliche Regelung die während der Schulzeiten nur schwach frequentierten Parkplätze des Sportvereins TV 1877 Lauf von der Schule mitgenutzt werden können oder ausreichend Stellplätze auf dem Schulareal geschaffen werden..
- Zu den Äußerungen des Amtes für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten, Roth wird festgestellt:
Zufahrten zu landwirtschaftlichen Flächen werden durch die Planung nicht berührt.
Durch eine Umplanung wird durchgängig ein Abstand von mindestens 10 m zum Wald eingehalten.
- Zu den Äußerungen des Bayerischen Landesamtes für
Denkmalpflege, Dienststelle Nürnberg wird festgestellt:
Die Auflagen des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege werden in den Bebauungsplan bzw. die Begründung aufgenommen.
- Der Bebauungsplan in der Fassung der letzten Änderung vom 22.03.2011 wird beschlussmäßig gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt im weiteren Verfahrensablauf die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung vom 12.01.2010 beschlossen, für die geplante Montessori Fachoberschule an der Beethovenstraße den Bebauungsplan Nr. 97 „Sondergebiet Fachoberschule“ aufzustellen. In der Zeit vom 08.02.2010 bis zum 19.02.2010 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Äußerungen aus der Öffentlichkeit zum Bebauungsplanvorentwurf wurden nicht vorgebracht.
Mit Schreiben vom 26.01.2010 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aufgefordert, ihre Stellungnahme zur Planung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB bis zum 24.02.2010 abzugeben.
Von folgenden Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden keine Äußerungen oder Einwendungen vorgebracht:
Regierung von Mittelfranken, Höhere Landesplanungsbehörde, Ansbach
Regierung von Mittelfranken, Bereich 4 (Schulen), Ansbach
Planungsverband Industrieregion Mittelfranken, Nürnberg
Staatliches Bauamt Nürnberg
Städtische Werke Lauf a.d.Pegnitz GmbH, Lauf
GVL Gasversorgung Lauf a.d.Pegnitz GmbH, Lauf
Kabel Bayern GmbH& Co. KG, Nürnberg
Bisping & Bisping GmbH & Co. KG, Lauf
Evang.-Luth. Pfarramt, Lauf
Kath. Pfarramt St. Otto, Lauf
Staatliches Gesundheitsamt, Lauf
Stattliches Schulamt, Lauf
Vermessungsamt Nürnberg, Außenstelle Hersbruck
Bayerischer Bauernverband, Geschäftsstelle Nürnberg
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München
Bundesanstalt THW, OV Lauf
Kreisjugendring, Lauf
Gemeinde Neunkirchen a.Sand
Gemeinde Ottensoos
Gemeinde Leinburg
Gemeinde Rückersdorf
Markt Schnaittach
Markt Heroldsberg
Markt Eckental
Stadt Röthenbach a.d.Pegnitz
Bodendenkmalpfleger Herr Günther Schroth
Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange haben Äußerungen zur Planung vorgebracht:
Landratsamt Nürnberger Land: siehe Anlage 1
Wasserwirtschaftsamt Nürnberg: siehe Anlage 2
Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Nürnberg: siehe Anlage 3
Polizeiinspektion Lauf a.d.Pegnitz: siehe Anlage 4
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Roth: siehe Anlage 5
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Dienststelle Nürnberg: siehe Anlage 6
Stellungnahme der Verwaltung:
Allgemeines
Grundlage für die frühzeitigen Beteiligungen war der Bebauungsplanvorentwurf vom 12.01.2010, der auf Grundlage der damaligen Planungen der Montessori Vereinigung Nürnberger Land e.V. erstellt wurde (siehe Anlage 7). Vorgesehen war zu diesem Zeitpunkt die Errichtung eines Schulgebäudes im nördlichen Grundstücksbereich und im südlich angrenzend der Bau einer Turnhalle. Im Verlauf des vergangenen Jahres wurde diese Planung seitens der Montessori Vereinigung verworfen. Die aktuelle Planung geht dahin, dass das ursprüngliche Schulgebäude in vier Einzelgebäude aufgelöst wird und zwar in einen Verwaltungstrakt, einen Klassentrakt, eine Mensa und eine noch nicht näher definierte Erweiterungsmöglichkeit (siehe Anlage 8). Die Errichtung der Turnhalle ist nicht mehr im Geltungsbereich des Bebauungsplans vorgesehen. Angedacht ist hierfür nun ein Standort südlich der bestehenden Sporthalle des TV 1877 Lauf, da die Turnhalle auch vom Sportverein genutzt werden soll.
Neu geplant ist auch eine direkte Fußwegverbindung vom neuen Schulgelände zur Daschstraße. Der Fußweg soll in einer aufgeständerten Bauweise durch den naturschutzrechtlich geschützten Waldgürtel geführt werden ohne dass hierfür Bäume gefällt werden müssten. Damit soll verhindert werden, dass durch Schüler wilde Trampelpfade im geschützten Bereich entstehen.
Zu den vorgebrachten Äußerungen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wird festgestellt:
Landratsamt Nürnberger Land:
Mit der Ausarbeitung des Umweltberichts einschließlich der Grünordnungsplanung wurde bereits ein Fachbüro beauftragt. Dieses Büro führt auch die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) durch.
Durch die Umplanung wird der Waldabstand von mindestens 10 m in jedem Bereich eingehalten.
Wasserwirtschaftsamt Nürnberg:
Die fehlenden Nachweise werden erbracht. Die Fläche wird bei der derzeit laufenden Neuberechnung der Abwasseranlagen im Kernstadtbereich berücksichtigt.
Die Wasserversorgung durch Städtischen Werke Lauf ist gesichert.
Die grundsätzlichen Hinweise werden in den Bebauungsplan übernommen.
Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH:
Die Hinweise der Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH werden im weiteren Verfahren berücksichtigt.
Polizeiinspektion Lauf a.d.Pegnitz:
Die Verwaltung teilt die Meinung der Polizei, dass die nach der Garagen- und Stellplatzverordnung baurechtlich nachzuweisenden Stellplätze (1 Stp. je Klasse, 1 Stp. je 10 Schüler über 18 Jahre, insgesamt ca. 15 Stellplätze) bei weitem nicht ausreichen. Dieser Problematik ist sich auch der Betreiber der Schule bewusst. Es wurden deshalb bereits Gespräche mit dem TV 1877 Lauf geführt, dass die während der Schulzeiten nur schwach frequentierten Parkplätze des Sportvereins von der Schule mitgenutzt werden können. Alternativ müssen ausreichend Stellplätze auf dem Schulareal hergestellt werden.
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Roth:
Zufahrten zu landwirtschaftlichen Flächen werden durch die Planung nicht berührt.
Durch die Umplanung wird durchgängig ein Abstand von mindestens 10 m zum Wald eingehalten.
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Dienststelle
Nürnberg:
Die Auflagen des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege werden in den Bebauungsplan bzw. die Begründung aufgenommen.