Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss
beschließt:
1. Der
Bebauungsplan Nr. 78 „Sondergebiet am Friedensplatz“ wird durch einen
Tekturplan gemäß § 1 Abs. 8 und § 2 Abs.1 BauGB geändert.
2. Die
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus dem Entwurfsplan vom
22.03.2011.
3. Der
Tekturplan erhält die Bezeichnung „Tekturplan Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 78
„Sondergebiet am Friedensplatz“.
5. Durch
den Tekturplan sollen die Vorgaben des zu entwickelten Spielhallenkonzepts für
den Geltungsbereich des Bebauungsplans übernommen werden.
6. Die
Aufstellung des Tekturplans erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.
7. Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Der Bebauungsplan Nr. 78 für das „Sondergebiet am Friedensplatz“ ist am 23.05.1997 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich beinhaltet ein „Sondergebiet für ein Einkaufszentrum mit großflächigen Handelsbetrieben“ und ein „Mischgebiet“.
In seiner Sitzung vom 01.03.2011 hat der Bauausschuss beschlossen, ein Konzept zur Regelung der Zulassung von Spielhallen aufzustellen. Durch die Aufstellung eines Tekturplans sollen diese Regelungen auch für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 78 übernommen werden.
Der Erlass einer Veränderungssperre wie beim Bebauungsplan Nr. 100 „Altstadt“ ist derzeit nicht erforderlich, da keine konkreten Anträge auf Nutzungsänderungen vorliegen.
Bei Bedarf kann zur Sicherung der Planung jederzeit eine Veränderungssperre beschlossen werden.