Betreff
Bebauungsplan Nr. 78 der Stadt Lauf a.d. Pegnitz "Sondergebiet Friedensplatz" - Aufstellung des Tekturplans Nr. 1
Vorlage
FB 5/027/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss beschließt:

 

1.         Der Bebauungsplan Nr. 78 „Sondergebiet am Friedensplatz“ wird durch einen Tekturplan gemäß § 1 Abs. 8 und § 2 Abs.1 BauGB geändert.

 

2.         Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus dem Entwurfsplan vom 22.03.2011.

 

3.         Der Tekturplan erhält die Bezeichnung „Tekturplan Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 78 „Sondergebiet am Friedensplatz“.

 

5.         Durch den Tekturplan sollen die Vorgaben des zu entwickelten Spielhallenkonzepts für den Geltungsbereich des Bebauungsplans übernommen werden.

 

6.         Die Aufstellung des Tekturplans erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.

 

7.         Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

Der Bebauungsplan Nr. 78 für das „Sondergebiet am Friedensplatz“ ist am 23.05.1997 in Kraft getreten. Der Geltungsbereich beinhaltet ein „Sondergebiet für ein Einkaufszentrum mit großflächigen Handelsbetrieben“ und ein „Mischgebiet“.

In seiner Sitzung vom 01.03.2011 hat der Bauausschuss beschlossen, ein Konzept zur Regelung der Zulassung von Spielhallen aufzustellen. Durch die Aufstellung eines Tekturplans sollen diese Regelungen auch für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 78 übernommen werden.

Der Erlass einer Veränderungssperre wie beim Bebauungsplan Nr. 100 „Altstadt“ ist derzeit nicht erforderlich, da keine konkreten Anträge auf Nutzungsänderungen vorliegen.

Bei Bedarf kann zur Sicherung der Planung jederzeit eine Veränderungssperre beschlossen werden.