Betreff
Tekturplan Nr. 2 zum Bebauungsplan Nr. 26 der Stadt Lauf a.d. Pegnitz für das Baugebiet "Westlich der Kreisstraße LAU 8" im Ortsteil Simonshofen - Durchführung der erneuten öffentlichen Auslegung - Satzungsbeschluss
Vorlage
FB 5/025/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss beschließt:

 

1.  Es wird festgestellt, dass bei der erneuten öffentlichen Auslegung des Tekturplanes
Nr. 2 zum Bebauungsplanes Nr. 26 „Westlich der Kreisstraße LAU 8“ keine Äußerungen zur Planung vorgebracht wurden

2.  Der Tekturplan Nr. 2 zum Bebauungsplan Nr. 2 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz für das Baugebiet „Westlich der Kreisstraße LAU 8“ vom 11.09.2007 in der Fassung der letzten Änderung vom 01.02.2011 wird hiermit als Satzung nach § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt.

Der Textteil hat folgenden Wortlaut:

" Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz erlässt auf Grund der §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1, 9,10,13, 13a und 30 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), und des Art. 81 Abs. 2 der Bayer. Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. Seite 588) in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. Seite 796) folgende

 

 

 

 

S a t z u n g

 

für den Tekturplan Nr. 2 zum Bebauungsplan Nr. 26 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz für das Baugebiet „Westlich der Kreisstraße LAU 8“

§ 1

 

(1)       Für den Geltungsbereich des Tekturplanes Nr. 2 zum Bebauungsplan Nr. 26 gilt der
       vom Stadtbauamt Lauf a.d.Pegnitz ausgearbeitete Plan vom 11.09.2007 in der Fas-
       sung der letzten Änderung vom 01.02.2011

(2)       Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus dem Plan.

 

§ 2


Dieser Bebauungsplan tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten alle früheren städtebaulichen Festsetzungen, welche diesem Bebauungsplan ent- oder widersprechen, außer Kraft."

3.  Das Stadtbauamt wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen.

 

Der Bauausschuss der Stadt Lauf a.d.Pegnitz hat in seiner Sitzung vom 01.02.2011 beschlossen, den Entwurf des Tekturplans Nr. 2 zum Bebauungsplan Nr. 26 für das Baugebiet „Westlich der Kreisstraße LAU 8“ aufgrund von Äußerungen des Landratsamtes Nürnberger Land in Teilbereichen zu ändern bzw. zu ergänzen.
Vom 21.02.2011 bis zum 04.03.2011 wurde der Plan mit Begründung deshalb erneut öffentlich ausgelegt

Während der Auslegungsfrist wurden keine Äußerungen zur Planung vorgebracht.

Mit Schreiben vom 16.02.2011 wurden die im Verfahren beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der erneuten Auslegung informiert und bis 11.03.2011 die Möglichkeit geboten, eine erneute Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.

Nachdem weder bei der öffentlichen Auslegung noch bei der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Einwendungen gegen den Tekturplan vorgebracht wurden kann der Tekturplan als Satzung beschlossen und mit der Bekanntmachung in Kraft gesetzt werden.