Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss beschließt:
1. Es
wird festgestellt, dass bei der erneuten öffentlichen Auslegung des
Tekturplanes
Nr. 2 zum Bebauungsplanes Nr. 26 „Westlich der Kreisstraße LAU 8“ keine
Äußerungen zur Planung vorgebracht wurden
2.
Der Tekturplan
Nr. 2 zum Bebauungsplan Nr. 2 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz für das Baugebiet
„Westlich der Kreisstraße LAU 8“ vom 11.09.2007 in der Fassung der letzten
Änderung vom 01.02.2011 wird hiermit als Satzung nach § 10 des Baugesetzbuches
(BauGB) aufgestellt.
Der Textteil hat folgenden Wortlaut:
" Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz erlässt auf Grund der §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1,
9,10,13, 13a und 30 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S.
2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S.
2585), und des Art. 81 Abs. 2 der Bayer. Bauordnung in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. Seite 588) in Verbindung mit Art. 23 der
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 22.08.1998 (GVBl. Seite 796) folgende
S a t z u n g
für den Tekturplan Nr. 2 zum Bebauungsplan Nr. 26 der Stadt Lauf
a.d.Pegnitz für das Baugebiet „Westlich der Kreisstraße LAU 8“
§ 1
(1) Für den Geltungsbereich des Tekturplanes Nr. 2 zum
Bebauungsplan Nr. 26 gilt der
vom Stadtbauamt Lauf a.d.Pegnitz
ausgearbeitete Plan vom 11.09.2007 in der Fas-
sung der letzten Änderung vom
01.02.2011
(2) Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus
dem Plan.
§ 2
Dieser Bebauungsplan tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dem Tage der
Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten alle früheren städtebaulichen
Festsetzungen, welche diesem Bebauungsplan ent- oder widersprechen, außer
Kraft."
3. Das Stadtbauamt wird beauftragt, den
Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen.
Der Bauausschuss der Stadt Lauf
a.d.Pegnitz hat in seiner Sitzung vom 01.02.2011 beschlossen, den Entwurf des
Tekturplans Nr. 2 zum Bebauungsplan Nr. 26 für das Baugebiet „Westlich der
Kreisstraße LAU 8“ aufgrund von Äußerungen des Landratsamtes Nürnberger Land in
Teilbereichen zu ändern bzw. zu ergänzen.
Vom 21.02.2011 bis zum 04.03.2011 wurde der Plan mit Begründung deshalb erneut
öffentlich ausgelegt
Während der Auslegungsfrist wurden keine Äußerungen zur Planung vorgebracht.
Mit Schreiben vom 16.02.2011 wurden die im Verfahren beteiligten Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange von der erneuten Auslegung informiert und
bis 11.03.2011 die Möglichkeit geboten, eine erneute Stellungnahme zum Entwurf
abzugeben.
Nachdem weder bei der öffentlichen Auslegung noch bei der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Einwendungen gegen den Tekturplan vorgebracht wurden kann der Tekturplan als Satzung beschlossen und mit der Bekanntmachung in Kraft gesetzt werden.