Betreff
Umgestaltung "Am Graben" - Straßenausbaubeiträge, Höherer Eigenanteil der Stadt Lauf a.d. Pegnitz
Vorlage
FB 4/012/2011
Aktenzeichen
FB 4/6340.02/Ne
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss beschließt:

 

  1. Die Ortsstraße „Am Graben“ liegt innerhalb des förmlich festgesetzten Sanierungsgebietes für die Altstadt Lauf a.d. Pegnitz. Sie wird deshalb aus Gründen der Ortsbildverschönerung mit einem erhöhten Ausbaustandard verbessert bzw. erneuert.

  2. Der beitragsfähige Aufwand im Sinne der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Lauf a.d. Pegnitz wird abweichend von den tatsächlichen Kosten auf 55.200 € festgesetzt (Kosten für eine Asphaltierung in der bisherigen Ausbaubreite).

 

Am 01.01.2011 ist die Straßenausbaubeitragssatzung (ABS) der Stadt Lauf a.d. Pegnitz in Kraft getreten. In Zukunft sind daher für die Verbesserung oder Erneuerung von Ortsstraßen oder anderen beitragsfähigen Anlagen (§ 5 ABS) von den beitragspflichtigen Grundstückseigentümern (§§ 2 und 4 ABS) Ausbaubeiträge zu erheben. Der umzulegende Aufwand bzw. die Eigenbeteiligung der Stadt Lauf a.d. Pegnitz ist dabei gestaffelt nach der Verkehrsbedeutung der jeweiligen Anlage (§ 7 ABS).

 

Die erste Maßnahme in diesem Sinn wurde im Jahr 2011 bei der Straße „Am Graben“ durchgeführt. Diese Straße ist eine reine Anliegerstraße (§ 7 Abs. 2 Nr. 1.1 ABS), so dass der Eigenanteil der Stadt Lauf a.d. Pegnitz am beitragsfähigen Aufwand grundsätzlich 20 % beträgt, und zwar für alle Einrichtungsteile (z. B. Fahrbahn, Gehweg, Straßenbegleitgrün etc.). Die Straße verläuft innerhalb des förmlich festgesetzten Sanierungsgebietes für die Altstadt. Deshalb wurde sie auch mit einem höheren Ausbaustandard und mit zusätzlichen Einrichtungsteilen zur Ortsbildverschönerung ausgebaut. Dafür veranschlagte das planende Ingenieurbüro 2011 einen voraussichtlichen Gesamtaufwand von ca. 102.000 €, der aus Mitteln der Städtebauförderung (60 %) bezuschusst wird. Die endgültigen tatsächlichen Ausbaukosten liegen noch nicht abschließend geprüft vor, dürften sich aber in diesem Rahmen bewegen.

Die vom planenden Ingenieurbüro ermittelten Kosten beinhalten die Anlegung von Pflanzbeeten, Baumpflanzungen und attraktive Parkflächen sowie zusätzliche Straßenlampen, die an sich bei einer reinen Erneuerung der Straße nicht unbedingt erforderlich wären.

 

Der Zuschuss aus Städtebauförderungsmitteln wird nur auf den städtischen Eigenanteil gewährt, der nach Abzug der Straßenausbaubeiträge übrig bleibt. Dies wurde bereits bei allen bisherigen Straßenbaumaßnahmen innerhalb des Sanierungsgebietes so praktiziert, ohne dass jedoch die Beiträge tatsächlich eingefordert wurden. Sie wurden lediglich fiktiv abgezogen.

 

Nach einer inzwischen revidierten Rechtsprechung des BayVGH konnte die Kommune für solche beitragsfähigen Maßnahmen im Rahmen einer Sondersatzung zur ABS eine höhere Eigenbeteiligung festsetzen, da solche Maßnahmen im Regelfall aufwändiger gestaltet werden (vgl. Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Auflage, RdNr. 27 zu § 34). Inzwischen ist der Erlass einer solchen Sondersatzung nicht mehr notwendig.

 

Aufgrund der geänderten Rechtsprechung genügt ein (einfacher) Beschluss des lt. Geschäftsordnung zuständigen Gremiums für eine Erhöhung der städtischen Eigenbeteiligung. Eine Rücksprache mit dem Landratsamt Nürnberger Land hat dies bestätigt. Als Grundlage für die Erhöhung des städtischen Eigenanteils kann dabei – wie schon jahrelang bei der Beantragung der Städtebauförderungsmittel fiktiv praktiziert – die Berechnung eines einfacheren Ausbaustandards (z. B. Asphaltdecke anstelle von teuerem Granitpflaster) dienen.

 

Basierend auf diesen Überlegungen hat das planende Ingenieurbüro die Kosten für einen solchen „einfacheren“ Ausbau mit ca. 61.000 € ermittelt. Dazu ist das Ingenieurhonorar zu addieren, das ebenfalls entsprechend anteilig reduziert und mit ca. 8.000 € veranschlagt wird. Von diesen Gesamtkosten (69.000 €) würden dann 20 % Eigenanteil abgezogen, so dass ein auf die angrenzenden Grundstückseigentümer umzulegender Gesamtaufwand von 55.200 € verbliebe. Dies entspricht einem gemeindlichen Anteil von ca. 38 % an den tatsächlich anfallenden Ausbaukosten.

 

Dazu sind die Kosten für den Grunderwerb zu addieren, die für die Erweiterung der öffentlichen Verkehrsfläche angefallen sind. Dafür sind bisher 24.405,90 € entstanden. Einige Nebenkosten sind noch nicht in Rechnung gestellt (Vermessung, Grundbuch etc.), so dass der endgültige Straßenausbaubeitrag pro m² noch nicht feststeht.

 

Die Verwaltung unterbreitet daher folgenden