Betreff
Antrag der Hobbyliga Lauf auf Verwendung des Laufer Stadtwappens als Teil ihres Logos
Vorlage
FB 1/019/2011
Aktenzeichen
FB 1 / Sf
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kulturausschuss beschließt mit   :   Stimmen,

 

der Hobbyliga Lauf gemäß Art. 4 Abs. 3 GO die Genehmigung zur Verwendung des Laufer Stadtwappens als Bestandteil des Logos zu erteilen.

 

Die Erlaubnis gilt nur für diesen Zweck und ist kostenfrei.

 

 

Die Hobbyliga Lauf hat inzwischen drei Spielligen (Divisionen) mit 12 Vereinen, die sie als zentrales Organ betreut. Sie organisiert diesen Zusammenschluss für Hobbyfußballmannschaften in Lauf mit einer Spielfolge von je 11 Spielen pro Jahr und Division. Ebenso werden ligenübergreifende Spiele mit anderen Hobbyligen (z.B. Nürnberg) organisiert

Sie beabsichtigt ein eigenes Logo zur besseren Wiedererkennung zu gestalten. Dazu soll in einem farblichen Außenring die Hobbyliga Lauf stehen und im freien Innenkreis das Laufer Stadtwappen aufgenommen werden. Mit Schreiben vom 21.02.2011 bittet die Hobbyliga um Genehmigung. Der Entwurf ist als Anlage 1 „Hobbyliga Lauf – Stadtwappen“ beigefügt.

Die Verwaltung ist der Auffassung, der Hobbyliga Lauf für diesen Zweck die kostenlose Genehmigung und kostenlose Verwendung des Stadtwappens zu erteilen.