Betreff
Förderung der Laufer Vereine Neugestaltung aller städtischen Zuschüsse und Förderungen für Vereine
Vorlage
FB 1/015/2011
Aktenzeichen
FB 1 / Sf
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Kultur- und Sportausschuss empfiehlt dem Stadtrat,  

„Der Stadtrat beschließt,  

-  die Zuschussmittel für Laufer Vereine ab dem Jahr 2012 neu zu regeln

-  die bisherigen Regelungen zum 31.12.2011 außer Kraft zu setzen und

- die „Anlage 1“ als neue „Richtlinien  zur Förderung von Vereinen in der Stadt Lauf a.d. Pegnitz“ gültig ab 01.01.2012 in Kraft zu setzen.

 

Die Anlage 1 „Richtlinien zur Förderung von Vereinen in der Stadt Lauf a.d. Pegnitz“ ist Bestandteil der Empfehlung und des Beschlusses.

Die Anlage 2 „Aufstellung der von Vereinen vorgebrachten Änderungswünsche“ wird dabei zur Kenntnis genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Vereine über die neuen Richtlinien durch Veröffentlichung in Kenntnis zu setzen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, kurzfristig den Empfängerkreis für pauschale Förderungen (Rettungsdienste, soziale, kulturelle und integrative Förderung, Jugend- und Wirtschaftsförderung) detailliert aufzulisten und die individuellen Zuschussbeträge zum Beschluss vorzuschlagen.

 

Die Verwaltung wir beauftragt, Anfang 2013 die Zuschussleistung 2010 und 2011 mit 2012 zu vergleichen und die Veränderung vorzustellen.“

 

 

Die Verwaltung nimmt Bezug auf die Vorgespräche im Rahmen der KuSAS am 17.06.2010, in der die Verwaltung beauftragt wurde, eine neue Richtlinie für die Neugestaltung der städtischen Zuschüsse und Förderungen für Vereine zu erarbeiten. Dazu wird auf die Sitzungsvorlage vom 17.06.2010 mit den Anlagen „Vereinsförderung – Vergleich“ und  „Vorschlag für Vereinszuschüsse“ und die Niederschrift verwiesen.

 

Außerdem nimmt die Verwaltung Bezug auf die KuSAS vom 18.11.2010 und den einstimmigen Beschluss, in der die Verwaltung beauftragte wurde, die Vereine über die geplanten Richtlinien in Kenntnis zu setzen und ihnen die Möglichkeiten zu einer schriftlichen Stellungnahme zu geben. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse fließen nun in die Beratungen und damit wie gewünscht in die endgültige Beschlussfassung ein. Die Anlage 1 „Entwurf zu den Richtlinien zur Förderung von Vereinen in der Stadt Lauf a.d. Pegnitz“ war dabei Bestandteil des Beschlusses und diente als Grundlage.

 

Die bisher eingegangenen Rückmeldungen sind in der als Anlage 2 beigefügten „Aufstellung der von Vereinen vorgebrachten Änderungswünsche“ zusammengefasst.

Insgesamt sind 25 Rückmeldungen von Vereinen eingegangen, von denen gut die Hälfte ihre Zustimmung zu den neuen Richtlinien bekundet hat und bei denen keine konkreten Verbesserungsvorschläge gemacht wurden oder von denen nur der Wunsch formuliert wurde, auch künftig seitens der Stadt in gleichem Umfang gefördert zu werden ohne Konkretes zu benennen (z.B. Evangelisches Forum oder die Katholische Erwachsenenbildung).

Einige weitere Vereine wurden noch in persönlichen Gesprächen oder bei Telefonaten daraufhin angesprochen. Diese haben dabei ebenfalls nur ihre Zustimmung abgegeben (in der Liste nicht erfasst, da die Rückmeldung nicht vom Verein ausging).

Die restlichen Vereine haben konkrete Änderungswünsche vorgetragen, auf die in der Anlage 2 jeweils seitens der Verwaltung gesondert mit einer Behandlungsempfehlung eingegangen wurde. Einige dieser Änderungs- bzw. Ergänzungswünsche werden auch von der Verwaltung als berücksichtungswürdig angesehen und sind als Ergänzung bereits in die geringfügig geänderte Anlage 1 „Entwurf zu den Richtlinien …“ in der nun aktuellsten Fassung eingearbeitet worden (Ergänzungen sind nur im Punkt B. 4. a. eingearbeitet und durch kursive Schriftweise und Unterstreichung kenntlich gemacht und beziehen sich jeweils auf die Empfehlung der Verwaltung aus der Anlage 2, letzte Spalte).  Beim Punkt B. Allgemeines wurde die Reihenfolge der Einzelpunkte ohne Textkorrekturen geändert.

 

Nur von zwei Vereinen wurden explizit Erhöhungen einzelner Zuschüsse eingefordert, die von einer Verdoppelung bis zu einer Verzehnfachung der vorgesehenen Zuschussbeträge reichen (z.B. 5.000,00 € statt 500,00 € als Zuschuss für vereinseigene Sportanlagen, hier pro Turnhalle). Da die Verwaltung beauftragt wurde die Richtlinien zu überarbeiten, eine deutliche Aufstockung der Zuschussmittel aber nicht vorgesehen war, wurden Erhöhungen einzelner Zuschussbeträge nicht berücksichtigt. Die Verwaltung empfiehlt aber deshalb, Anfang 2013 den tatsächlich ausgekehrten Gesamtzuschussbetrag 2010, 2011 und 2012 zu vergleichen und je nach Finanzlage oder bei einer tatsächlichen Einsparung des gesamten Zuschussbetrages durch diese Neuregelung eine moderate Anpassung einzelner Zuschusskomponenten zu überprüfen.

 

Nach Ansicht der Verwaltung sollte nun die künftige Förderung, die auf der Basis eines Vorschlags des Rechnungsprüfungsausschusses erarbeitet wurde und in der nun auch die konkreten Ergänzungswünsche verschiedener Vereine im Dialog eingearbeitet wurden, nun so beschlossen und ab dem 01.01.2012 umgesetzt werden.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, die als „Anlage 1“ zu dieser Sitzungsvorlage beigefügten neue „Richtlinien zur Förderung von Vereinen in der Stadt Lauf a.d. Pegnitz“ (gültig ab 01.01.2012) zu beschließen.

 

Explizit ausgenommen aus der Vereinsbezuschussung nach den vorgenannten Richtlinien sind das Rettungswesen (z.B. die Feuerwehr Lauf, die Ortsteilfeuerwehren, das BRK, das THW, usw.), die Jugendförderung (z.B. Kreisjugendring), die Wirtschaftsförderung (z.B. Laufer Weihnachtsmarkt), soziale Förderung (z.B. Lebenshilfe, VdK, kirchliche Erwachsenenbildung, Selbsthilfegruppen, usw.), die kulturelle Förderung (z.B. VHS) und Maßnahmen zur Integration. Für diesen Empfängerkreis wird die Verwaltung beauftragt, eine Beschlussvorlage zu erstellen, in der diesen Vereinen, auch ausgewählten Fördervereinen, Arbeitsgemeinschaften, kirchlichen und sozialen Einrichtungen und nicht zuletzt den Integrativmaßnahmen pauschale Förderbeträge über, ggf. erhöhte, Mitgliedsbeiträge oder individuell gewährten Zuschüssen zur Unterstützung gewährt werden. Diese „Pauschal-Förderliste“ wird den Gremien in einer der nächsten Sitzungen gesondert zur Entscheidung vorgelegt.

 

Darüber hinaus empfiehlt die Verwaltung, nach Abschluss des Haushaltsjahres 2012 die tatsächliche Veränderung der ausgezahlten Zuschüsse zu 2010 und 2011 zu ermitteln. Diese Werte sind dem Kultur- und Sportausschuss Anfang 2013 vorzustellen. Bei erheblichen Veränderungen können entsprechende Nachbesserungen in einzelnen Zuschussbeträgen vorgeschlagen werden.