Beschlussvorschlag:
„Der
Kultur- und Sportausschuss empfiehlt dem Stadtrat,
„Der Stadtrat beschließt,
- die Zuschussmittel für Laufer Vereine ab dem
Jahr 2012 neu zu regeln
- die
bisherigen Regelungen zum 31.12.2011 außer Kraft zu setzen und
- die „Anlage 1“ als neue „Richtlinien zur Förderung von Vereinen in der Stadt Lauf
a.d. Pegnitz“ gültig ab 01.01.2012 in Kraft zu setzen.
Die Anlage 1
„Richtlinien zur Förderung von Vereinen in der Stadt Lauf a.d. Pegnitz“ ist
Bestandteil der Empfehlung und des Beschlusses.
Die Anlage 2
„Aufstellung der von Vereinen vorgebrachten Änderungswünsche“ wird dabei zur Kenntnis
genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Vereine
über die neuen Richtlinien durch Veröffentlichung in Kenntnis zu setzen.
Die Verwaltung wird beauftragt, kurzfristig
den Empfängerkreis für pauschale Förderungen (Rettungsdienste, soziale, kulturelle
und integrative Förderung, Jugend- und Wirtschaftsförderung) detailliert
aufzulisten und die individuellen Zuschussbeträge zum Beschluss vorzuschlagen.
Die Verwaltung wir beauftragt, Anfang 2013
die Zuschussleistung 2010 und 2011 mit 2012 zu vergleichen und die Veränderung
vorzustellen.“
Die
Verwaltung nimmt Bezug auf die Vorgespräche im Rahmen der KuSAS am
Außerdem
nimmt die Verwaltung Bezug auf die KuSAS vom
Die
bisher eingegangenen Rückmeldungen sind in der als Anlage 2 beigefügten
„Aufstellung der von Vereinen vorgebrachten Änderungswünsche“ zusammengefasst.
Insgesamt
sind 25 Rückmeldungen von Vereinen eingegangen, von denen gut die Hälfte ihre
Zustimmung zu den neuen Richtlinien bekundet hat und bei denen keine konkreten
Verbesserungsvorschläge gemacht wurden oder von denen nur der Wunsch formuliert
wurde, auch künftig seitens der Stadt in gleichem Umfang gefördert zu werden
ohne Konkretes zu benennen (z.B. Evangelisches Forum oder die Katholische
Erwachsenenbildung).
Einige
weitere Vereine wurden noch in persönlichen Gesprächen oder bei Telefonaten
daraufhin angesprochen. Diese haben dabei ebenfalls nur ihre Zustimmung
abgegeben (in der Liste nicht erfasst, da die Rückmeldung nicht vom Verein
ausging).
Die
restlichen Vereine haben konkrete Änderungswünsche vorgetragen, auf die in der
Anlage 2 jeweils seitens der Verwaltung gesondert mit einer
Behandlungsempfehlung eingegangen wurde. Einige dieser Änderungs- bzw.
Ergänzungswünsche werden auch von der Verwaltung als berücksichtungswürdig
angesehen und sind als Ergänzung bereits in die geringfügig geänderte Anlage 1
„Entwurf zu den Richtlinien …“ in der nun aktuellsten Fassung eingearbeitet
worden (Ergänzungen sind nur im Punkt B. 4. a. eingearbeitet und durch kursive
Schriftweise und Unterstreichung kenntlich gemacht und beziehen sich jeweils
auf die Empfehlung der Verwaltung aus der Anlage 2, letzte Spalte). Beim Punkt B. Allgemeines wurde die
Reihenfolge der Einzelpunkte ohne Textkorrekturen geändert.
Nur
von zwei Vereinen wurden explizit Erhöhungen einzelner Zuschüsse eingefordert,
die von einer Verdoppelung bis zu einer Verzehnfachung der vorgesehenen
Zuschussbeträge reichen (z.B. 5.000,00 € statt 500,00 € als Zuschuss für
vereinseigene Sportanlagen, hier pro Turnhalle). Da die Verwaltung beauftragt
wurde die Richtlinien zu überarbeiten, eine deutliche Aufstockung der Zuschussmittel
aber nicht vorgesehen war, wurden Erhöhungen einzelner Zuschussbeträge nicht
berücksichtigt. Die Verwaltung empfiehlt aber deshalb, Anfang 2013 den
tatsächlich ausgekehrten Gesamtzuschussbetrag 2010, 2011 und
2012 zu vergleichen und
je nach Finanzlage oder bei einer tatsächlichen Einsparung des gesamten
Zuschussbetrages durch diese Neuregelung eine moderate Anpassung einzelner
Zuschusskomponenten zu überprüfen.
Nach
Ansicht der Verwaltung sollte nun die künftige Förderung, die auf der Basis
eines Vorschlags des Rechnungsprüfungsausschusses erarbeitet wurde und in der
nun auch die konkreten Ergänzungswünsche verschiedener Vereine im Dialog
eingearbeitet wurden, nun so beschlossen und ab dem 01.01.2012 umgesetzt
werden.
Die
Verwaltung empfiehlt daher, die als „Anlage 1“ zu dieser Sitzungsvorlage
beigefügten neue „Richtlinien zur Förderung von Vereinen in der Stadt Lauf a.d.
Pegnitz“ (gültig ab 01.01.2012) zu beschließen.
Explizit
ausgenommen aus der Vereinsbezuschussung nach den vorgenannten Richtlinien sind
das Rettungswesen (z.B. die Feuerwehr Lauf, die Ortsteilfeuerwehren, das BRK,
das THW, usw.), die Jugendförderung (z.B. Kreisjugendring), die
Wirtschaftsförderung (z.B. Laufer Weihnachtsmarkt), soziale Förderung (z.B.
Lebenshilfe, VdK, kirchliche Erwachsenenbildung, Selbsthilfegruppen, usw.), die
kulturelle Förderung (z.B. VHS) und Maßnahmen zur Integration. Für diesen
Empfängerkreis wird die Verwaltung beauftragt, eine Beschlussvorlage zu
erstellen, in der diesen Vereinen, auch ausgewählten Fördervereinen,
Arbeitsgemeinschaften, kirchlichen und sozialen Einrichtungen und nicht zuletzt
den Integrativmaßnahmen pauschale Förderbeträge über, ggf. erhöhte,
Mitgliedsbeiträge oder individuell gewährten Zuschüssen zur Unterstützung
gewährt werden. Diese „Pauschal-Förderliste“ wird den Gremien in einer der
nächsten Sitzungen gesondert zur Entscheidung vorgelegt.
Darüber hinaus empfiehlt die Verwaltung,
nach Abschluss des Haushaltsjahres 2012 die tatsächliche Veränderung der
ausgezahlten Zuschüsse zu 2010 und 2011 zu ermitteln. Diese Werte sind dem
Kultur- und Sportausschuss Anfang 2013 vorzustellen. Bei erheblichen
Veränderungen können entsprechende Nachbesserungen in einzelnen
Zuschussbeträgen vorgeschlagen werden.