Im Zuge der
Gebietsreform wurden neun ehemals selbständige Gemeinden nach und nach in die
Stadt Lauf eingemeindet. Diese Ortsteile hatten mit der FÜW AG
Konzessionsverträge, sogenannte Zustimmungsverträge B, abgeschlossen. Diese
Altverträge galten unverändert, bis sie entsprechend den Regelungen in der 4.
Kartellgesetz-Novellierung von 1980 als Folge der Gebietsreform zum
Da die Stadt nicht
gewillt war, neue ungünstigere Konzessionsvertragsregelungen zu akzeptieren,
wurden seit dem
Der letzte
abgeschlossene Vertrag mit der N-ERGIE lief zum Ende des Jahres 2009 aus und es
sollte rechtzeitig über einen neuen Vertrag bzw. eine mögliche Übernahme durch
die Stadtwerke Lauf verhandelt werden.
Bereits im Jahr
2008 erfolgte die notwendige Ausschreibung im elektronischen Bundesanzeiger
(23.01. bzw. 26.02.2008); um die Konzessionsverträge ab 01.01.2010 haben sich
die N-ERGIE AG und die StWL GmbH beworben.
Nachdem die Frist
für die Prüfung einer wirtschaftlich sinnvollen Übernahme der Verteilernetze
durch die StWL GmbH sowie für die notwendige Entflechtung bis zum 31.12.2008
sehr kurz ist, hat die N-ERGIE AG den Abschluss eines Konzessionsvertrages für
die Ortsteile Beerbach, Bullach, Dehnberg, Günthersbühl, Letten, Neunhof,
Oedenberg, Simonshofen, Schönberg und Weigenhofen mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2009
angeboten.
Eine Netzübernahme
durch die StWL ist derzeit nicht wirtschaftlich. Mit Unterstützung der Kanzlei
Rödl&Partner, Nürnberg, wurde daraufhin die Ausarbeitung eines
Konzessionsvertrages mit Nebenvereinbarung im Rahmen des
Musterkonzessionsvertrages des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
vorbereitet.
Im Rahmen mehrerer
Gespräche und Verhandlungen zwischen der Stadt und der N-ERGIE konnten dann die
beigefügten Vertragsunterlagen erarbeitet werden, über die jetzt zu entscheiden
ist:
Der neue Konzessionsvertrag (Anlage 1)
entspricht dem Musterkonzessionsvertrag des Bayerischen Staatsministeriums des
Innern. Insbesondere wurde er nochmals dahingehend überprüft, dass
Übereinstimmung mit dem Gemeinsamen Leitfaden von Bundeskartellamt und
Bundesnetzagentur vom 15.12.2010 besteht. Rödl&Partner konnte dies
bestätigen bzw. hat die entsprechenden Punkte in die mit ab zu schließende Nebenvereinbarung (Anlage 2) eingefügt.
Letztendlich wurde
über folgende Punkte eingehend verhandelt und das vorliegende Ergebnis in
Vertrag und Vereinbarung erzielt:
- Folgekostenübernahme gem. § 5
Ziffer 1 des Vertrags i. V. m. der Nebenvereinbarung
Hier wurde versucht, eine möglichst günstige Lösung für die Stadt
zu finden. Nachdem die N-ERGIE ihrerseits von der Alternative 1 in § 5
Abs. 1 des Vertrages nicht bereit war abzurücken, sollte diese Variante
(….trägt die Gemeinde 40 % und das EVU 60 % der Kosten….) übernommen werden.
- Endschaftsklausel gem. §
9 des Vertrags i. V. m. der Nebenvereinbarung Hierzu wurden von
Rödl&Partner die Empfehlungen aus dem Leitfaden in die
Nebenvereinbarung eingearbeitet; die N-ERGIE hat sich damit einverstanden
erklärt.
- Laufzeit
gem. § 8 des Vertrags i. V. m. der Nebenvereinbarung Grundsätzlich
ist die Laufzeit über 20 Jahre vorgesehen (bis Ende 2029). Erstmals ist
jedoch zum 31.12.2015 eine Kündigung möglich. So kann in überschaubaren
Abständen geprüft werden, ob in diesem Zeitraum – der übrigens mit den
sog. „Fotojahren“ synchron geht – ggf. wirtschaftlichere Konditionen, z.
B. auch Netzübernahmen durch die StWL,
möglich sind. Ebenfalls mit abgeklärt wurde, dass der
Laufzeitbeginn für den neuen Vertrag rückwirkend zum 01.01.2010 ist; damit
wird maximale Rechtssicherheit erlangt.
- Maßnahmenabgleich
Die durchzuführenden Investitionen durch die N-ERGIE wurden mit dem
städtischen Bauamt abgeglichen. Insbesondere konnte Einigkeit darüber
erzielt werden, dass Maßnahmen in enger Abstimmung mit evtl. anstehenden
Arbeiten der Stadt durchgeführt werden sollen und innerhalb einzelner
Ortsteile dort auch in einem vertretbaren Zeitrahmen und zusammengefasst
erfolgen. Hierzu findet sich ein Passus in der Nebenvereinbarung.
Insgesamt
entspricht der abzuschließende Konzessionsvertrag den rechtlichen Vorgaben und
enthält detaillierte Regelungen zugunsten der Stadt in der Nebenvereinbarung.
Verwaltungsausschuss
und Stadtrat werden gebeten, dem beigefügten Vertrag und der zugehörigen
Nebenvereinbarung zuzustimmen.
Beschlussvorschlag:
Der
Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
Der als Anlage 1
beiliegende Konzessionsvertrag zwischen der Stadt Lauf und der
N-ERGIE AG für die
Ortsteile Beerbach, Bullach, Dehnberg, Günthersbühl, Neunhof, Oedenberg,
Simonshofen, Schönberg und Weigenhofen sowie für den Ortsteil Letten mit einer
Laufzeit bis zum 31.12.2029 sowie die zugehörige Nebenvereinbarung werden
abgeschlossen.
Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil dieses Beschlusses.