Betreff
Abschluss Konzessionsvertrag über die Stromversorgung
Vorlage
FB 2/002/2011
Aktenzeichen
861
Art
Beschlussvorlage

 

Im Zuge der Gebietsreform wurden neun ehemals selbständige Gemeinden nach und nach in die Stadt Lauf eingemeindet. Diese Ortsteile hatten mit der FÜW AG Konzessionsverträge, sogenannte Zustimmungsverträge B, abgeschlossen. Diese Altverträge galten unverändert, bis sie entsprechend den Regelungen in der 4. Kartellgesetz-Novellierung von 1980 als Folge der Gebietsreform zum 31.12.1994 kraft Gesetzes beendet wurden.

Da die Stadt nicht gewillt war, neue ungünstigere Konzessionsvertragsregelungen zu akzeptieren, wurden seit dem 01.01.1995 nur Konzessionsverträge für jeweils ein Jahr abgeschlossen, um die Konzessionsabgabenzahlungen zu erhalten. Diese Verträge bestimmten, dass die Stromversorgung gemäß dem Inhalt der abgelaufenen Zustimmungsverträge fortgesetzt wird.

Der letzte abgeschlossene Vertrag mit der N-ERGIE lief zum Ende des Jahres 2009 aus und es sollte rechtzeitig über einen neuen Vertrag bzw. eine mögliche Übernahme durch die Stadtwerke Lauf verhandelt werden.

Bereits im Jahr 2008 erfolgte die notwendige Ausschreibung im elektronischen Bundesanzeiger (23.01. bzw. 26.02.2008); um die Konzessionsverträge ab 01.01.2010 haben sich die N-ERGIE AG und die StWL GmbH beworben.

Nachdem die Frist für die Prüfung einer wirtschaftlich sinnvollen Übernahme der Verteilernetze durch die StWL GmbH sowie für die notwendige Entflechtung bis zum 31.12.2008 sehr kurz ist, hat die N-ERGIE AG den Abschluss eines Konzessionsvertrages für die Ortsteile Beerbach, Bullach, Dehnberg, Günthersbühl, Letten, Neunhof, Oedenberg, Simonshofen, Schönberg und Weigenhofen  mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2009 angeboten.

Eine Netzübernahme durch die StWL ist derzeit nicht wirtschaftlich. Mit Unterstützung der Kanzlei Rödl&Partner, Nürnberg, wurde daraufhin die Ausarbeitung eines Konzessionsvertrages mit Nebenvereinbarung im Rahmen des Musterkonzessionsvertrages des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vorbereitet.

Im Rahmen mehrerer Gespräche und Verhandlungen zwischen der Stadt und der N-ERGIE konnten dann die beigefügten Vertragsunterlagen erarbeitet werden, über die jetzt zu entscheiden ist:

Der neue Konzessionsvertrag (Anlage 1) entspricht dem Musterkonzessionsvertrag des Bayerischen Staatsministeriums des Innern. Insbesondere wurde er nochmals dahingehend überprüft, dass Übereinstimmung mit dem Gemeinsamen Leitfaden von Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur vom 15.12.2010 besteht. Rödl&Partner konnte dies bestätigen bzw. hat die entsprechenden Punkte in die mit ab zu schließende Nebenvereinbarung (Anlage 2) eingefügt.

 

 

Letztendlich wurde über folgende Punkte eingehend verhandelt und das vorliegende Ergebnis in Vertrag und Vereinbarung erzielt:

  1. Folgekostenübernahme gem. § 5 Ziffer 1 des Vertrags i. V. m. der Nebenvereinbarung                                                                                                                                                       Hier wurde versucht, eine möglichst günstige Lösung für die Stadt zu finden. Nachdem die N-ERGIE ihrerseits von der Alternative 1 in § 5 Abs. 1 des Vertrages nicht bereit war abzurücken, sollte diese Variante (….trägt die Gemeinde 40 % und das EVU 60 %  der Kosten….) übernommen werden.
  2. Endschaftsklausel gem. § 9  des Vertrags i. V. m. der Nebenvereinbarung                  Hierzu wurden von Rödl&Partner die Empfehlungen aus dem Leitfaden in die Nebenvereinbarung eingearbeitet; die N-ERGIE hat sich damit einverstanden erklärt.            
  3. Laufzeit gem. § 8 des Vertrags i. V. m. der Nebenvereinbarung                          Grundsätzlich ist die Laufzeit über 20 Jahre vorgesehen (bis Ende 2029). Erstmals ist jedoch zum 31.12.2015 eine Kündigung möglich. So kann in überschaubaren Abständen geprüft werden, ob in diesem Zeitraum – der übrigens mit den sog. „Fotojahren“ synchron geht – ggf. wirtschaftlichere Konditionen, z. B. auch Netzübernahmen durch die StWL,  möglich sind. Ebenfalls mit abgeklärt wurde, dass der Laufzeitbeginn für den neuen Vertrag rückwirkend zum 01.01.2010 ist; damit wird maximale Rechtssicherheit erlangt.
  4. Maßnahmenabgleich                                                                                                       Die durchzuführenden Investitionen durch die N-ERGIE wurden mit dem städtischen Bauamt abgeglichen. Insbesondere konnte Einigkeit darüber erzielt werden, dass Maßnahmen in enger Abstimmung mit evtl. anstehenden Arbeiten der Stadt durchgeführt werden sollen und innerhalb einzelner Ortsteile dort auch in einem vertretbaren Zeitrahmen und zusammengefasst erfolgen. Hierzu findet sich ein Passus in der Nebenvereinbarung.

 

Insgesamt entspricht der abzuschließende Konzessionsvertrag den rechtlichen Vorgaben und enthält detaillierte Regelungen zugunsten der Stadt in der Nebenvereinbarung.

Verwaltungsausschuss und Stadtrat werden gebeten, dem beigefügten Vertrag und der zugehörigen Nebenvereinbarung zuzustimmen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Der als Anlage 1 beiliegende Konzessionsvertrag zwischen der Stadt Lauf und der

N-ERGIE AG für die Ortsteile Beerbach, Bullach, Dehnberg, Günthersbühl, Neunhof, Oedenberg, Simonshofen, Schönberg und Weigenhofen sowie für den Ortsteil Letten mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2029 sowie die zugehörige Nebenvereinbarung werden abgeschlossen.

 

Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil dieses Beschlusses.