Betreff
Anpassung der allgemeinen Pflegeleistungen und der Entgelte für Unterkunft und Verpflegung für die Glockengießer Alten- und Pflegeheime
Vorlage
FB 1/006/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Die Senioren- und Altenheimkommission und der Kultur- und Sportausschuss empfehlen dem Stadtrat dem Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände und des Bezirks Mittelfranken zuzustimmen und die allgemeinen Pflegeleistungen und leistungsbezogenen Entgelte in der vollstationären Einrichtung der GLOCKENGIESSER Alten- und Pflegeheime zum 01.04.2011wie folgt anzupassen:

 

Pflegestufe 0

 

 

 

für pflegebedingten Aufwand von

30,04 €

auf

30,33 €

für Unterkunft und Verpflegung

18,71 €

auf

18,90 €

als Investitionskostenanteil

 

 

 

im Doppelzimmer

im Einzelzimmer

 

 

 

4,08 €

7,26 €

somit insgesamt im DZ von

somit insgesamt im EZ von

52,83 €

56,01 €

auf

auf

53,31 €

56,49 €

 

Pflegestufe I

 

 

 

für pflegebedingten Aufwand von

51,81 €

auf

52,32 €

für Unterkunft und Verpflegung

18,71 €

auf

18,90 €

als Investitionskostenanteil

 

 

 

im Doppelzimmer

im Einzelzimmer

 

 

 

4,08 €

7,26 €

somit insgesamt im DZ von

somit insgesamt im EZ von

74,60 €

77,78 €

auf

auf

75,30 €

78,48 €

 

Pflegestufe II

 

 

 

für pflegebedingten Aufwand von

64,95 €

auf

64,95 €

für Unterkunft und Verpflegung

18,71 €

auf

18,90 €

als Investitionskostenanteil

 

 

 

im Doppelzimmer

im Einzelzimmer

 

 

 

4,08 €

7,26 €

somit insgesamt im DZ von

somit insgesamt im EZ von

87,74 €

90,92 €

auf

auf

88,57 €

91,75 €

 

Pflegestufe III

 

 

 

für pflegebedingten Aufwand von

74,80 €

auf

75,55 €

für Unterkunft und Verpflegung

18,71 €

auf

18,90 €

als Investitionskostenanteil

 

 

 

im Doppelzimmer

im Einzelzimmer

 

 

 

4,08 €

7,26 €

somit insgesamt im DZ von

somit insgesamt im EZ von

   97,59 €

100,77 €

auf

auf

   98,53 €

101,71 €

 

Die Anpassung der Maßnahmepauschale und der Grundpauschale für Rüstige gilt entsprechend der Vergütungsvereinbarung des Bezirks Mittelfranken gemäß §§ 75 ff. SGB XII.

 

Die Heimleitung hatte im Dezember 2010 und im Januar 2011 Kontakt mit der Arbeitsgemein­schaft der Pflegekassenverbände und dem Bezirk Mittelfranken aufgenommen mit dem Ziel die Pflegesätze für die allgemeinen Pflegeleistun­gen und die Entgelte für Unterkunft und Verpflegung zum 01.03.2011 anzupassen.

 

Die Einrichtungsleitung erachtet im Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen Betriebsführung eine moderate jährliche Anpassung als wichtig, auch wenn „kostendeckende Pflegesätze“ nicht zu erhalten sind.

 

Im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens haben nun die Verhandlungspartner der Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände und des Bezirks Mittelfrankens am Montag, 31.01.2011 neue Pflegesätze angeboten, die eine Anpassung um 1 % vorsehen.

 

Nach dem Angebot der Verhandlungspartner erhöhen sich die Sätze der allgemeinen Pflegeleistungen zwischen 0,29 EUR und 0,75 EUR, die Entgelte für Unterkunft und Verpflegung werden um 0,19 EUR angepasst. Die täglichen Mehrkosten liegen je nach Pflegestufe 0 bis III bei 0,48 EUR, 0,70 EUR, 0,83 EUR und 0,94 EUR. Die monatlichen Heimkosten würden sich in den Pflegestufen 0 bis III um 14,60 EUR, 21,29 EUR, 25,25 EUR und 28,59 EUR erhöhen. Nachdem die gesondert berechenbaren Investitionsaufwendungen für das Doppelzimmer (4,08 EUR je Platz und Tag) und das Einzelzimmer (7,26 EUR je Platz und Tag) bis zum 31.12.2011 keine Änderung erfahren, bewegt sich nach Abzug der Pflegekassenleistung der Betrag für den Leistungsempfänger zwischen 1.364,36 EUR (Pflegestufe 1 im EZ), 1.512,04 EUR (Pflegestufe 2 im EZ) und 1.624,02 EUR (Pflegestufe 3 im EZ). Richtig teuer sind die monatlichen Heimkosten für Bewohner der sog. Pflegestufe 0, die den vollen Betrag von 1.718,43 EUR aufbringen müssen. Die monatlichen Heimkosten im Doppelzimmer betragen in allen Pflegestufen 96,74 EUR weniger.

 

Im Vergleich mit den Laufer Nachbareinrichtungen, die ihre Heimkosten teilweise seit September 2008 (Pflege bei St. Otto) und Mai 2009 (AWO) beibehalten haben, liegen die Pflegeheimkosten im Mittelfeld. Werden nur die allgemeinen Pflegeleistungen oder die Entgelte für Unterkunft und Verpflegung für sich betrachtet, liegen die Sätze der GLOCKENGIESSER Alten- und Pflegeheime auch gegenüber den Einrichtungen im Landkreis an der Spitze.

 

Gemäß Art. 5 Abs. 2 Pflege- und Wohnqualitätsgesetz wird der Heimbeirat in seiner nächsten Sitzung am 09.02.2011 vom Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände und des Bezirks Mittelfranken in Kenntnis gesetzt und um ihre Zustimmung gebeten.

 

Vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrats kann die Anpassung der Sätze für allgemeine Pflegeleistungen und der Entgelte für Unterkunft und Verpflegung zum 01.04.2011 vorgenommen werden, zumal die Leistungsempfänger bzw. deren gesetzliche Vertreter mit einer Frist von 4 Wochen vor der Anpassung schriftlich zu informieren sind.