Beschlussvorschlag:
„Die Senioren- und Altenheimkommission und
der Kultur- und Sportausschuss empfehlen dem Stadtrat dem Vorschlag der
Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände und des Bezirks Mittelfranken
zuzustimmen und die allgemeinen Pflegeleistungen und leistungsbezogenen
Entgelte in der vollstationären Einrichtung der GLOCKENGIESSER Alten- und
Pflegeheime zum 01.04.2011wie folgt anzupassen:
Pflegestufe 0 |
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für pflegebedingten Aufwand von |
30,04 € |
auf |
30,33 € |
für Unterkunft und Verpflegung |
18,71 € |
auf |
18,90 € |
als Investitionskostenanteil |
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im Doppelzimmer im Einzelzimmer |
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4,08 € 7,26 € |
somit insgesamt
im DZ von somit insgesamt im EZ von |
52,83 € 56,01 € |
auf auf |
53,31 € 56,49 € |
Pflegestufe I |
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für pflegebedingten Aufwand von |
51,81 € |
auf |
52,32 € |
für Unterkunft und Verpflegung |
18,71 € |
auf |
18,90 € |
als Investitionskostenanteil |
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im Doppelzimmer im Einzelzimmer |
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4,08 € 7,26 € |
somit insgesamt
im DZ von somit insgesamt im EZ von |
74,60 € 77,78 € |
auf auf |
75,30 € 78,48 € |
Pflegestufe II |
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für pflegebedingten Aufwand von |
64,95 € |
auf |
64,95 € |
für Unterkunft und Verpflegung |
18,71 € |
auf |
18,90 € |
als Investitionskostenanteil |
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im Doppelzimmer im Einzelzimmer |
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4,08 € 7,26 € |
somit insgesamt
im DZ von somit insgesamt im EZ von |
87,74 € 90,92 € |
auf auf |
88,57 € 91,75 € |
Pflegestufe III |
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für pflegebedingten Aufwand von |
74,80 € |
auf |
75,55 € |
für Unterkunft und Verpflegung |
18,71 € |
auf |
18,90 € |
als Investitionskostenanteil |
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im Doppelzimmer im Einzelzimmer |
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4,08 € 7,26 € |
somit insgesamt
im DZ von somit insgesamt im EZ von |
97,59 € 100,77 € |
auf auf |
98,53 € 101,71 € |
Die Anpassung der Maßnahmepauschale und der
Grundpauschale für Rüstige gilt entsprechend der Vergütungsvereinbarung des
Bezirks Mittelfranken gemäß §§ 75 ff. SGB XII.
Die Heimleitung hatte im Dezember 2010 und im Januar 2011 Kontakt mit der Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände und dem Bezirk Mittelfranken aufgenommen mit dem Ziel die Pflegesätze für die allgemeinen Pflegeleistungen und die Entgelte für Unterkunft und Verpflegung zum 01.03.2011 anzupassen.
Die Einrichtungsleitung erachtet im Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen Betriebsführung eine moderate jährliche Anpassung als wichtig, auch wenn „kostendeckende Pflegesätze“ nicht zu erhalten sind.
Im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens haben nun die Verhandlungspartner der Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände und des Bezirks Mittelfrankens am Montag, 31.01.2011 neue Pflegesätze angeboten, die eine Anpassung um 1 % vorsehen.
Nach dem Angebot der Verhandlungspartner erhöhen sich die Sätze der allgemeinen Pflegeleistungen zwischen 0,29 EUR und 0,75 EUR, die Entgelte für Unterkunft und Verpflegung werden um 0,19 EUR angepasst. Die täglichen Mehrkosten liegen je nach Pflegestufe 0 bis III bei 0,48 EUR, 0,70 EUR, 0,83 EUR und 0,94 EUR. Die monatlichen Heimkosten würden sich in den Pflegestufen 0 bis III um 14,60 EUR, 21,29 EUR, 25,25 EUR und 28,59 EUR erhöhen. Nachdem die gesondert berechenbaren Investitionsaufwendungen für das Doppelzimmer (4,08 EUR je Platz und Tag) und das Einzelzimmer (7,26 EUR je Platz und Tag) bis zum 31.12.2011 keine Änderung erfahren, bewegt sich nach Abzug der Pflegekassenleistung der Betrag für den Leistungsempfänger zwischen 1.364,36 EUR (Pflegestufe 1 im EZ), 1.512,04 EUR (Pflegestufe 2 im EZ) und 1.624,02 EUR (Pflegestufe 3 im EZ). Richtig teuer sind die monatlichen Heimkosten für Bewohner der sog. Pflegestufe 0, die den vollen Betrag von 1.718,43 EUR aufbringen müssen. Die monatlichen Heimkosten im Doppelzimmer betragen in allen Pflegestufen 96,74 EUR weniger.
Im Vergleich mit den Laufer Nachbareinrichtungen, die ihre Heimkosten teilweise seit September 2008 (Pflege bei St. Otto) und Mai 2009 (AWO) beibehalten haben, liegen die Pflegeheimkosten im Mittelfeld. Werden nur die allgemeinen Pflegeleistungen oder die Entgelte für Unterkunft und Verpflegung für sich betrachtet, liegen die Sätze der GLOCKENGIESSER Alten- und Pflegeheime auch gegenüber den Einrichtungen im Landkreis an der Spitze.
Gemäß Art. 5 Abs. 2 Pflege- und Wohnqualitätsgesetz wird der Heimbeirat in seiner nächsten Sitzung am 09.02.2011 vom Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände und des Bezirks Mittelfranken in Kenntnis gesetzt und um ihre Zustimmung gebeten.
Vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrats kann die Anpassung der Sätze für allgemeine Pflegeleistungen und der Entgelte für Unterkunft und Verpflegung zum 01.04.2011 vorgenommen werden, zumal die Leistungsempfänger bzw. deren gesetzliche Vertreter mit einer Frist von 4 Wochen vor der Anpassung schriftlich zu informieren sind.