Betreff
Bebauungsplan Nr. 26 "Westlich der Kreisstraße LAU 8" im Ortsteil Simonshofen - Tektur Nr. 2 - Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Vorlage
FB 5/011/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Es wird festgestellt, dass während der öffentlichen Auslegung des Tekturplans keine Äußerungen von Seiten der Öffentlichkeit vorgebracht wurden.

  2. Es wird festgestellt, dass die „Artenschutzrechtliche Stellungnahme und Relevanzprüfung“ des Büros für ökologische Studien, Bayreuth, gezeigt hat, dass die Verbotstatbestände des speziellen Artenschutzrechtes der geplanten Bebauung und der vorbereitenden Rodung des Baumbestands nicht entgegen stehen.
    Als vorbereitende Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) werden im Ortsgebiet von Simonshofen 10 Vogelnistkästen und 10 Fledermauskästen angebracht.
    In den Bebauungsplan wird ein Hinweis aufgenommen, dass pro Gebäude im Planungsbereich ein Fassadenquartier für Fledermäuse angebracht werden soll.

  3. Zu den Äußerungen des Landratsamtes Nürnberger Land wird festgestellt:

    Der im Bereich der Hutstraße vorhandene Gehölzbestand wird durch Verdrücken der Straßentrasse in diesem Bereich erhalten.
    Es wird eine Festsetzung in den Bebauungsplan aufgenommen, dass Baufeldräumungen (Gehölzrodungen) außerhalb der Vogelbrutzeiten erfolgen müssen.

  4. Zu den Äußerungen des Wasserwirtschaftsamtes wird festgestellt:

    Die geforderten Planungen bzw. Anträge wurden mittlerweile eingereicht bzw. liegen dem Wasserwirtschaftsamt zur Prüfung vor.

  5. Der Tekturplan ist auf die Dauer von 2 Wochen erneut auszulegen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.

 

 

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung vom 13.04.2010 über die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Tekturplan Nr. 2 zum Bebauungsplan Nr. 26 für das Baugebiet „Westlich der Kreisstraße LAU 8“ im Ortsteil Simonshofen beraten. Aufgrund der Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land wurde der Bereich südlich der Apfelgartenstraße aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplans ausgenommen.

 

Mit dieser geänderten Planung wurde in der Zeit vom 28.06.2010 bis zum 30.07.2010 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Äußerungen zum Tekturplanentwurf vorgebracht.

 

Mit Schreiben vom 19.06.2010 wurden die beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange von der Auslegung informiert.

 

Vom Landratsamt Nürnberger Land wurde dazu folgende Stellungnahme abgegeben:

 

„Aus Sicht der technischen Abteilung und der Unteren Immissionsschutzbehörde bestehen gegen die geplante Änderung keine Bedenken. Mit der Änderung (im Rahmen des Geltungsbereichs) sind insbesondere die wesentlichen Belange des Naturschutzes erfüllt.

Die Untere Naturschutzbehörde merkt jedoch an, dass zwar ökologisch sehr wertvolle Bereiche aus dem Geltungsbereich herausgenommen werden, die Hecken und Feldgehölze leider nicht berücksichtigt werden. Diese Bereiche sind im Ortsbereich u.a. auch für europarechtlich oder streng geschütze Arten (z.B. alle Singvögel, Spechte, Fledermäuse, usw.) wichtige Lebensräume bzw. Verbindungsachsen. Die Untere Naturschutzbehörde hält daher die Abschichtung der Arten in einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung nach wie vor erforderlich. Sie weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auch im „beschleunigten Verfahren“ nach § 13a BauGB die Belange des Artenschutzes beachtet werden müssen. Es sollte deshalb versucht werden wenigstens die wertvollsten Baum- und Strauchbestände über den Bebauungsplan zu sichern.“

 

Von der Verwaltung wurde daraufhin das Büro für ökologische Studien GdbR, Bayreuth, mit einer artenschutzrechtlichen Stellungnahme und Relevanzprüfung beauftragt. Das gutachterliche Fazit ist in der Anlage abgedruckt.

 

Die geforderte Anbringung von Vogelnistkästen und Fledermauskästen kann in Abstimmung mit der Dorferneuerungsmaßnahme durchgeführt werden.

 

Die Schaffung von Fledermausquartieren in Fassaden oder Dächern von Privatgebäuden kann als Hinweis aufgenommen werden. Eine entsprechende Festsetzung erscheint allein schon wegen der mangelnden Überprüfbarkeit der dauerhaften Umsetzung für nicht sinnvoll.

 

Weiterhin kann eine Festsetzung aufgenommen werden, dass die Baufeldräumung (Gehölzrodung) außerhalb der Vogelbrutzeiten zu erfolgen hat.

 

Bei einem Ortstermin der Verwaltung mit der Unteren Naturschutzbehörde wurde seitens des Naturschutzes auf die Forderung nach einer Festsetzung des Baum- und Strauchbestand auf privaten Bauflächen verzichtet, da sich dieser Bestand im Wesentlichen auf Gartengrundstücken im Bereich der 20 kV-Leitung befindet und mit dieser Festsetzung eine bauliche Nutzung praktisch nicht mehr möglich wäre.

 

Allerdings befindet sich auf dem stadteigenen Grundstück an der Hutstraße ein Baum- und Strauchbestand, der durch eine geringfügige Verlegung der geplanten Trasse der Hutstraße erhalten werden kann. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Straßenführung in diesem Bereich entsprechend anzugleichen, zumal damit auch eine Verlegung der bestehenden Wasserleitung vermieden werden kann.

 

 

Planstand 14.03.2010                                      vorgeschlagene Trassenänderung

 

Das Wasserwirtschaftsamt  Nürnberg hat auf seine Stellungnahme im Rahmen der Trägerbeteiligung verwiesen. Dabei wurde festgestellt, dass grundsätzliche Bedenken gegen den Bebauungsplan nicht bestehen, aufgrund fehlender abwassertechnischer Planungen und Nachweise aber nicht geprüft werden kann, ob eine ordnungsgemäße Entwässerung sichergestellt werden kann. Aus diesem Grund ist die Zustimmung derzeit zu versagen.

 

Die Verwaltung kann hierzu mitteilen, dass mittlerweile alle geforderten Unterlagen eingereicht wurden und z.T. bereits dem Wasserwirtschaftsamt zur Prüfung vorliegen.

 

 

Aufgrund der Änderungen des Tekturplanentwurfs sollte die öffentliche Auslegung noch einmal wiederholt werden. Gemäß den Vorschriften des BauGB kann diese Auslegung auf die Dauer von 2 Wochen verkürzt werden und festgelegt werden, dass Äußerungen nur zu den geänderten Bereichen vorgebracht werden können.