Beschlussvorschlag:
- Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 93 für das
„Sondergebiet Krankenhaus“ in der Fassung vom 01.02.2011 wird zur Kenntnis
genommen.
- Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs
erfolgt gemäß dem Vorentwurfsplan vom 01.02.2011.
- Mit dem Vorentwurf vom 01.02.2011 ist eine erneute frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Der Bauausschuss hat zuletzt in seiner Sitzung am 09.03.2010 über den
Bebauungsplan Nr. 93 „Sondergebiet Krankenhaus“ beraten. Dabei wurde einstimmig
folgender Beschluss gefasst:
1.
Aufgrund des
Schreibens des Klinikum Nürnberg (bzw. Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH) vom
04.03.2010 ist die Erforderlichkeit der Einbeziehung der Grundstücke Fl.Nr. 397
und 397/3 der Gemarkung Heuchling nicht mehr gegeben.
2.
Der
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 93 „Sondergebiet Krankenhaus“ einschl.
Veränderungssperre wird dahingehend geändert, dass die Grundstücke mit den
Fl.Nrn. 397 und 397/3 aus dem Geltungsbereich herausgenommen werden. Die
Veränderungssperre wird damit teilweise außer Kraft gesetzt.
3.
Dem Antrag des
Klinikums Nürnberg vom 03.03.2010 zur Fortführung des Bebauungsplanverfahrens
Nr. 93 „Sondergebiet Krankenhaus“ und Festsetzung weiterer Stellplätze im
westlichen Bereich wird stattgegeben, weil dadurch die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Anlage der dringend benötigten Stellplätze geschaffen
werden können.
Geltungsbereich
gemäß Beschluss vom 09.03.2010
Mittlerweile wurde von der Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH die
Planung eines Parkplatzes im westlichen Bereich des Krankenhausgeländes
beauftragt. Hierzu wurden auch Gespräche mit dem Eigentümer der Grundstücke
Fl.Nr. 1816 und 1817/2 der Gem. Lauf geführt. die unmittelbar an das
Krankenhausgelände angrenzen. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist das
Grundstück Fl.Nr. 1817/2 noch als „Sonderbaufläche Krankenhaus“ dargestellt,
das Grundstück Fl.Nr. 1816 als „Grünfläche“. Nachdem sich der Eigentümer bereit
erklärt hat, die Grundstücke langfristig an den Krankenhausbetreiber zu
verpachten, wurden diese in die Planung einbezogen. Damit können auf dem
Grundstück Fl. Nr. 1817/2 und den krankenhauseigenen Grundstücken Fl. Nr. 1817
und 1817/6 insgesamt 203 Stellplätze errichtet werden. Zusammen mit den
vorhandenen Stellplätzen wären auf dem Krankenhausgelände künftig 304
Parkplätze verfügbar (ohne dem derzeitig angepachteten Parkplatz an der
Simonshofer Straße).
Auf einer Teilfläche der Fl.Nr. 1816 ist ein Regenrückhaltebecken für
die Parkplatzflächen geplant. Zur südlich angrenzenden Wohnbebauung ist
außerdem die Errichtung eines Lärmschutzwalls nach den Vorgaben des
Schallschutzgutachtens vorgesehen.
Nachdem mit Fertigstellung des Ärztehauses die geplanten Erweiterungen
im östlichen Bereich des Krankenhausgeländes abgeschlossen sind, besteht für
diese Flächen kein grundsätzliches Planungsbedürfnis mehr. Die Verwaltung
schlägt deshalb vor, den Geltungsbereich des Bebauungsplans auf den Bereich des
geplanten Parkplatzes mit Regenrückhaltebecken sowie die Erweiterungsflächen
für die Bettenhäuser zu beschränken.
Vorgeschlagene
neue Abgrenzung des Geltungsbereichs
Da sich gegenüber dem Planungsstand der frühzeitigen Beteiligungen im
Jahr 2008 nun wesentliche Änderungen vor allem bei der Abgrenzung des
Bebauungsplangebiets ergeben haben, wird weiterhin vorgeschlagen, diesen
Verfahrensschritt noch einmal zu wiederholen.