Betreff
Bebauungsplan Nr. 93 "Sondergebiet Krankenhaus" - Änderung des Geltungsbereichs
Vorlage
FB 5/010/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 93 für das „Sondergebiet Krankenhaus“ in der Fassung vom 01.02.2011 wird zur Kenntnis genommen.

  2. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs erfolgt gemäß dem Vorentwurfsplan vom 01.02.2011.

  3. Mit dem Vorentwurf vom 01.02.2011 ist eine erneute frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

 

 

Der Bauausschuss hat zuletzt in seiner Sitzung am 09.03.2010 über den Bebauungsplan Nr. 93 „Sondergebiet Krankenhaus“ beraten. Dabei wurde einstimmig folgender Beschluss gefasst:

 

1.                 Aufgrund des Schreibens des Klinikum Nürnberg (bzw. Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH) vom 04.03.2010 ist die Erforderlichkeit der Einbeziehung der Grundstücke Fl.Nr. 397 und 397/3 der Gemarkung Heuchling nicht mehr gegeben.

 

2.                 Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 93 „Sondergebiet Krankenhaus“ einschl. Veränderungssperre wird dahingehend geändert, dass die Grundstücke mit den Fl.Nrn. 397 und 397/3 aus dem Geltungsbereich herausgenommen werden. Die Veränderungssperre wird damit teilweise außer Kraft gesetzt.

 

3.                 Dem Antrag des Klinikums Nürnberg vom 03.03.2010 zur Fortführung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 93 „Sondergebiet Krankenhaus“ und Festsetzung weiterer Stellplätze im westlichen Bereich wird stattgegeben, weil dadurch die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Anlage der dringend benötigten Stellplätze geschaffen werden können.

 

                        Geltungsbereich gemäß Beschluss vom 09.03.2010

 

Mittlerweile wurde von der Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH die Planung eines Parkplatzes im westlichen Bereich des Krankenhausgeländes beauftragt. Hierzu wurden auch Gespräche mit dem Eigentümer der Grundstücke Fl.Nr. 1816 und 1817/2 der Gem. Lauf geführt. die unmittelbar an das Krankenhausgelände angrenzen. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist das Grundstück Fl.Nr. 1817/2 noch als „Sonderbaufläche Krankenhaus“ dargestellt, das Grundstück Fl.Nr. 1816 als „Grünfläche“. Nachdem sich der Eigentümer bereit erklärt hat, die Grundstücke langfristig an den Krankenhausbetreiber zu verpachten, wurden diese in die Planung einbezogen. Damit können auf dem Grundstück Fl. Nr. 1817/2 und den krankenhauseigenen Grundstücken Fl. Nr. 1817 und 1817/6 insgesamt 203 Stellplätze errichtet werden. Zusammen mit den vorhandenen Stellplätzen wären auf dem Krankenhausgelände künftig 304 Parkplätze verfügbar (ohne dem derzeitig angepachteten Parkplatz an der Simonshofer Straße).

Auf einer Teilfläche der Fl.Nr. 1816 ist ein Regenrückhaltebecken für die Parkplatzflächen geplant. Zur südlich angrenzenden Wohnbebauung ist außerdem die Errichtung eines Lärmschutzwalls nach den Vorgaben des Schallschutzgutachtens vorgesehen.

 

Nachdem mit Fertigstellung des Ärztehauses die geplanten Erweiterungen im östlichen Bereich des Krankenhausgeländes abgeschlossen sind, besteht für diese Flächen kein grundsätzliches Planungsbedürfnis mehr. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den Geltungsbereich des Bebauungsplans auf den Bereich des geplanten Parkplatzes mit Regenrückhaltebecken sowie die Erweiterungsflächen für die Bettenhäuser zu beschränken.

 

                        Vorgeschlagene neue Abgrenzung des Geltungsbereichs

 

 

Da sich gegenüber dem Planungsstand der frühzeitigen Beteiligungen im Jahr 2008 nun wesentliche Änderungen vor allem bei der Abgrenzung des Bebauungsplangebiets ergeben haben, wird weiterhin vorgeschlagen, diesen Verfahrensschritt noch einmal zu wiederholen.