Betreff
Jugendzentrum Lauf a.d.Pegnitz Erlass einer Allgemeinverfügung u.a. zum Verbot des Konsums alkoholischer Getränke auf öffentlichem Verkehrsgrund bei Veranstaltungen des JUZ
Vorlage
FB 3/001/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt:

 

Für den Bereich des Jugendzentrums wird eine Allgemeinverfügung u.a. zum Verbot des Konsums alkoholischer Getränke erlassen. Die Allgemeinverfügung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

Im Bereich des Jugendzentrums in der Weigmannstraße kam es in der vergangenen Zeit häufiger zu Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

 

Konkret halten sich Jugendliche zwischen der S-Bahn-Haltestelle Lauf links und dem Jugendzentrum auf. Nach Angaben der JUZ-Leitung handelt es sich dabei jeweils um ca. 100 – 200 Jugendliche.

 

Seit Einführung von sog. „Elektropartys“ steigt nach Aussage der Leitung des JUZ die Teilnehmerzahl rapide an. In Internetforen wurde und wird für Veranstaltungen im Laufer JUZ geworben. Ein Großteil der Teilnehmer reist aus dem Umland von Lauf sowie aus Nürnberg mit der S-Bahn an. Viele der Teilnehmer nutzen die Veranstaltungen jedoch nur, um sich mit anderen Jugendlichen zu treffen ohne jedoch selbst das JUZ aufzusuchen und an den dortigen Veranstaltungen teilzunehmen.

 

Einen konkreten Handlungsbedarf sieht sowohl die Verwaltung, als auch die Polizei wegen eines Vorfalls, der sich am 13.11.2010 vor dem Jugendzentrum ereignet hat.

 

Gegen 20:00 Uhr stellte eine Streife der Polizeiinspektion Lauf a.d.Pegnitz fest, dass sich ca. 120 – 150 Jugendliche auf dem Gehweg und auf der Straße vor dem Jugendzentrum aufhielten. Die Straße war verschmutzt und es konnten vereinzelt zerbrochene Glasflaschen festgestellt werden.

 

Die Streifenbesatzung versuchte, die Jugendlichen bzw. Heranwachsenden von der Straße zu entfernen, jedoch zeigten nicht einmal die Androhung von Platzverweisen entsprechende Wirkung, da alle Betroffenen davon ausgingen, in der Masse unterzugehen. Hier kam es teilweise zu gefährlichen Verkehrssituationen, da die stellenweise dunkel gekleideten Jugendlichen von heranfahrenden Fahrzeugen nicht erkannt wurden. Weiterhin wurde der fließende Verkehr durch die auf der Straße stehenden Personen behindert, da diese den herankommenden Fahrzeugen nicht ausgewichen sind.

 

Selbst Blaulicht und Lautsprecherdurchsagen der Polizeistreife konnten die Personen nicht dazu bewegen, sich von der Straße zu entfernen. Erst durch die Unterstützung einer weiteren Streife konnten die Jugendlichen nach etwa 30 Minuten dazu bewegt werden, die Straße zu verlassen und sich auf dem Gehweg aufzuhalten.

 

Nach Verlassen der Polizeistreife stellte sich dieser verkehrs- und personengefährdende Zustand erneut ein, so dass ein weiterer Einsatz der Polizei erforderlich wurde. Wieder wurden ca. 150 Personen auf der Straße vor dem Jugendzentrum festgestellt.

 

Mit den Verantwortlichen des JUZ wurde sich dahingehend geeinigt, den Eingangsbereich in der Weigmannstraße zu sperren und nur den Eingang über die Eichenhainstraße geöffnet zu lassen. Nach einer Wartefrist von 10 Minuten und Aussprechen eines Platzverweises an alle auf der Straße befindlichen Personen konnte die Situation geregelt werden.

 

Seitens der Verwaltung wird in Absprache mit der Polizeiinspektion Lauf a.d.Pegnitz der Erlass einer Allgemeinverfügung u.a. zum Verbot des Konsums alkoholischer Getränke auf öffentlichem Verkehrsgrund im näheren Umgriff des JUZ vorgeschlagen. Grund für die Menschenansammlungen vor dem JUZ ist unter anderem auch der, dass die dortigen Personen alkoholische Getränke bzw. andere Getränke aus zum Teil Glasflaschen trinken, die dann auf dem Gehweg oder der Straße entsorgt werden.

 

Die Allgemeinverfügung soll sowohl räumlich als auch zeitlich begrenzt werden. Der räumliche Geltungsbereich umfasst den näheren Umgriff des Jugendzentrums, wie aus dem Plan – der Bestandteil der Allgemeinverfügung ist – ersichtlich ist. Zeitlich soll die Allgemeinverfügung auf die Zeiten beschränkt werden, in denen das JUZ Veranstaltungen abhält.

 

Mit dem Erlass von sicherheitsrechtlichen Anordnungen erhoffen sich Polizei und Ordnungsamt, die Situation vor Ort besser kontrollieren zu können, da eine Eingriffsbefugnis für die Polizei geschaffen wird.

 

Um die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs, als auch den Schutz von Besitz und Eigentum und der Nachtruhe der dort lebenden Anwohner, aber auch die Jugendlichen zu schützen, sieht die Verwaltung den Erlass entsprechender Anordnungen für erforderlich.

 

Weitere Maßnahmen werden in einem Gespräch am 17.01.2011 mit Vertretern der Verwaltung, der Polizei, der Jugendbeauftragten, der JUZ-Leitung und des JUZ-Vorstandes erörtert. Über das Ergebnis dieses Gesprächs wird in dieser Sitzung berichtet.