Betreff
Erneuerung der Gemeindeverbindungsstraße Lauf-Schönberg, Neuhäuserstraße, bis Gemarkungsgrenze nach Ottensoos, Anpassung des Landschaftsschutzgebietes (LSG)
Vorlage
FB 5/003/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Bauausschuss nimmt die geänderte Entwurfsplanung für die Gemeindeverbindungsstraße zur Kenntnis und stimmt der vorliegenden Planung zu.

 

2.      Die Anpassung des Landschaftsschutzgebiets (gemäß Plan) mit Reduzierung um die FlNrn. 351, 350, 371/38 und Teilflächen der Flur Nr. 349/2, 357 und 360 wird beim Landkreis Nürnberger Land beantragt, weil durch die Verschiebung der Straßentrasse zum Einen der Eingriff in die bestehende Biotopfläche wesentlich reduziert wird, das Landschaftsbild prägende Bäume erhalten werden können und zum Anderen eine klare Abgrenzung zu den Wohnbauflächen erreicht wird.
Außerdem wird durch über das erforderliche Maß hinausgehende Ausgleichsmaßnahmen eine zusätzliche Verbesserung für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild erreicht.

 

 

Der Entwurf der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Schönberg und Ottensoos wurde in der Bauausschusssitzung am 27.07.2010 von der Verwaltung vorgestellt. Die Entwurfsplanung wurde vom Bauausschuss zur Kenntnis genommen und in der vorliegenden Form zugestimmt. Die Verwaltung wurde zudem beauftragt den Förderantrag bei der Regierung von Mittelfranken zu beantragen.

 

Der Förderantrag wurde fristgerecht Ende August letzten Jahres eingereicht.

 

Zur Genehmigungsplanung ist auch die Erstellung eines Landschaftspflegerischen Begleitplanes notwendig. Dieser wurde in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde und der beauftragten Landschaftsarchitektin im Herbst letzten Jahres erstellt. Im Zusammenhang mit dem Neubau der Gemeindeverbindungsstraße muss die bestehende Brücke über den Nessenbach abgebrochen und neu erstellt werden. Die Erneuerung der Sandsteinbogenbrücke stellt einen massiven Eingriff in die kartierten Biotopflächen dar. Speziell an der östlichen Seite des Brückenbauwerkes befinden sich wertvolle und erhaltenswerte Bäume die für das Orts- und Landschaftsbild charakteristisch sind. Durch Umplanung der Trasse in westlicher Richtung können diese erhalten bleiben. Darüber hinaus ist der Eingriff in das Biotop „Nessenbach“ durch die Umplanung wesentlich reduziert.

 

Ferner wurde die Straßenführung am Ortsende von Schönberg, im Bereich der bestehenden Eichenreihe und im anschließenden Waldstück nach den landschaftspflegerischen Vorgaben umgeplant, so dass der dauerhafte Eingriff in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild erheblich reduziert werden konnte. Die neue Trasse verläuft in östlicher Richtung abgerückt von der alten Straße.

 

Die Gemeindeverbindungsstraße liegt nahezu vollständig innerhalb des Landschaftsschutzgebietes (LSG). Nur der Bereich entlang der Bebauung an der Neuhäuserstraße liegt außerhalb des LSG. Hier wird das LSG durch die Straße abgegrenzt. Durch die Umplanung der Trassenführung an der Brücke über den Nessenbach wird der ohnehin schon schmale Streifen des LSG westlich der Straße stark beschnitten.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, das Landschaftsschutzgebiet westlich der Straße bis zur Brücke zurückzunehmen und so einen eindeutigeren Abschluss des LSG entlang der neu konzipierten Straße zu erhalten.

 

Betroffen sind die FlNrn. 351, 350, 371/38 und die Teilflächen der FlNrn. 349/2, 357 und 360. Insgesamt handelt es sich um eine Fläche von ca. 6.500 m².

 

 

 

 

 

Weiter wird hierdurch erreicht, dass zwischen dem Landschaftsschutzgebiet und dem Flächennutzungsplan allseitig (nicht nur im nördlichen Teil) ein einheitlicher Korridor zwischen geplanter Bebauung und dem Landschaftsschutzgebiet verbleibt.

 

Der Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße (GVS) zwischen Schönberg und Ottensoos wurde unter Berücksichtigung naturschutzfachlicher Kriterien geplant, um die Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild zu vermeiden und zu minimieren. Die nicht zu vermeidenden Eingriffe  werden durch landschaftspflegerische Maßnahmen ausgeglichen. Der Ausgleich erfolgt im Bereich der GVS über das erforderliche Maß hinaus. Die Zusatzmaßnahmen werden dem Ökokonto der Stadt Lauf gutgeschrieben.