Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss beschließt:
1.
Der Bauausschuss nimmt zur Kenntnis, dass während
der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der
Planung keine Äußerungen zur Planung vorgebracht wurden.
2.
Der Entwurf des Tekturplans mit Begründung wird beschlussmäßig
gebilligt.
3. Im weiteren Verfahrensablauf sind die
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie die
öffentliche Auslegung durchzuführen.
Der Bauausschuss
hat in seiner Sitzung vom 12.10.2010 die Aufstellung des Tekturplans Nr. 6 zum
Bebauungsplan Nr. 44 für das Baugebiet „Am Steinbruch“ beschlossen. Mit dem
Tekturplan soll die geplante Errichtung des Ersatzneubaus des Alten- und
Pflegeheims der Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard auf den Grundstücken
Fl.Nr. 2458 und 2459 der Gemarkung Lauf planungsrechtlich abgesichert werden.
Der
Aufstellungsbeschluss wurde am 03.11.2010 ortsüblich bekannt gemacht mit dem
Hinweis, dass sich die Öffentlichkeit in der Zeit vom 10.11.2010 bis zum
26.11.2010 über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichten und
Äußerungen zur Planung vorbringen kann.
Äußerungen zur
Planung wurden nicht vorgebracht.
Im weiteren
Verfahrensablauf können nun die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange sowie die öffentliche Auslegung durchgeführt werden.