Betreff
Interkommunale Zusammenarbeit, Bestellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten für die Gemeinden im Landkreis Nürnberger Land
Vorlage
FB 1/233/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz stimmt der Zweckvereinbarung über die Bestellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten zu. Die Zweckvereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses.

Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz ist damit einverstanden, dass Frau Carmen Dinkel gemäß Art. 25 Abs. 2 BayDSchG mit Wirkung vom 01.01.2011 zur behördlichen Datenschutzbeauftragten bestellt wird. Gleichzeitig wird der bisherige stellvertretende Datenschutzbeauftragte der Stadt Lauf a.d.Pegnitz, Herr Richard Mayer, von diesem Amt  abberufen.

 

Bereits seit März 2001 sind alle bayerischen Behörden und Kommunen verpflichtet, behördliche Datenschutzbeauftragte zu bestellen. Die Stadtverwaltung kam dieser Verpflichtung zeitgerecht nach und hat seinerzeit Herrn Roland Maier als Datenschutzbeauftragten und stellvertretend Herrn Stefan Harries bestellt. Aufgrund von Aufgabenverschiebungen und rechtlichen Vorgaben gingen im Jahr 2004 die Aufgaben auf Herrn Herbert Schmidt (ehem. Verwaltungsbeamter im Bauverwaltungsamt, im Jahr 2005 verstorben) und Herrn Richard Mayer (Dipl.Ing. im Stadtbauamt) über. Die Anforderungen an Datenschutzbeauftragte stiegen im Lauf der Zeit stetig an, so dass die ernsthafte Wahrnehmung dieser Aufgabe einen wesentlich höheren Personalaufwand in Anspruch genommen hätte als dies von den bestellten / von dem bestellten Beauftragten geleistet werden konnte.

 

In anderen Gemeinden wurde diesem Auftrag teilweise überhaupt nicht nachgegangen. Daher  gibt es seit 2007 Bestrebungen im Landkreis Nürnberger Land, aus rechtlichen Gründen einerseits sowie Kosten- und Effizienzgründen andererseits einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Der Landkreis hat sich dieser Aufgabe angenommen und kann – vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeinden – zum 01.01.2011 mit der Regierungsinspektorin Frau Carmen Dinkel eine gemeinsame Datenschutzbeauftragte stellen. Dazu ist im Rahmen der kommunalen Zusammenarbeit eine Zweckvereinbarung erforderlich, die bei der Bürgermeisterversammlung am 08.12.2010 vorgestellt wurde und jetzt dem Stadtrat zur Entscheidung und Beschlussfassung vorgelegt wird. Nach Angaben des Landkreises fallen dafür Kosten für die Stadt Lauf in Höhe von rd. 7.800 Euro / Jahr an.

 

Die Verwaltung empfiehlt, sich aus den o.g. Gründen an dieser interkommunalen Zusammenarbeit aller Landkreiskommunen zu beteiligen und die Zweckvereinbarung abzuschließen.

 

Daher ergeht folgender