Betreff
Erhöhung der Ablösebeträge für nicht nachgewiesene Stellplätze
Vorlage
FB 4/039/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss beschließt:

 

Die Ablösungsbeträge für nicht nachgewiesene Stellplätze werden ab 01.01.2011 wie folgt festgesetzt:

 

                   Zone 1 (Kernstadtbereich)                               6.500 €
                   Zone 2 (restliches Stadtgebiet)                        5.450 €
                   Ortsteile                                                           3.250 €

 

Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz hat die Ablösebeträge für nicht nachgewiesene Stellplätze mit Beschluss des Stadtrates vom 26.09.1991 auf folgende Beträge festgesetzt:

 

                   Zone 1 (Kernstadtbereich)                         12.000 DM
                   Zone 2 (restliches Stadtgebiet)                  10.000 DM
                   Ortsteile                                                        6.000 DM

 

Diese Beträge wurden 2002 centgenau in Eurobeträge umgerechnet (6.135,50, 5.112,92 und 3.067,75 €) und gelten seitdem unverändert. Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hat bereits bei der Prüfung der Jahresrechnungen 1995 bis 1998 festgestellt, dass eine angemessene Erhöhung dieser Beträge in Erwägung zu ziehen sei. Der Prüfungsverband wiederholte diese Anmerkungen im Prüfungsbericht der Jahresrechnungen 1999 bis 2004.

 

Die Verwaltung hatte bereits 1998 eine Neuberechnung der Ablösebeträge vorgenommen. Von einer Erhöhung wurde aber bisher abgesehen, da dies bei kleineren Bauvorhaben (Nutzungsänderungen, Dachausbauten u. ä.) vom Bauherrn nicht mehr zu verkraften gewesen wäre. Außerdem war zu berücksichtigen, dass jährlich nur 2 bis 3 Ablösungsfälle zum Tragen kommen, sich eine Erhöhung daher nur minimal auswirken würde.

 

Die Verwaltung hat daher die Angelegenheit noch einmal geprüft und schlägt unter anderem wegen der allgemeinen Steigerung der Bau- und Grunderwerbskosten, der Mehrwertsteuererhöhung auf 19 % und auch einer zu erwartenden weiteren Beanstandung im nächsten überörtlichen Prüfungsbericht eine moderate Anpassung der Ablösebeträge von rund 6 % vor.

 

Die Verwaltung unterbreitet daher folgenden