Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss beschließt:
1 Der Bauausschuss nimmt die LAWA-Kostenvergleichsrechnung zur Kenntnis und stimmt der Vorplanung zu. Die Kläranlage Beerbach – Tauchersreuth wird aufgelassen und das Abwasser wird über eine Druckleitung zur Kläranlage Neunhof übergeleitet.
2. Die Erstellung der zur Erlangung des Wasserrechts benötigten Entwurfs- und Genehmigungsunterlagen wird in Auftrag gegeben. Die Finanzierung der Kosten für die erforderlichen Ingenieurleistungen in Höhe von 45.000 € erfolgt im Haushalt 2011.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, notwendige Grundstücksverhandlungen zu führen.
Der Wasserrechtsbescheid des Landratsamtes Nürnberger Land für die Kläranlage Beerbach – Tauchersreuth vom 18.04.1989 ist abgelaufen. Für die Gewässerbenutzung muss ein neues Wasserrechtsverfahren beantragt werden.
Dazu wurde ein Ingenieurbüro
mit der Erstellung der notwendigen Unterlagen beauftragt.
Nach mehreren Gesprächen
mit Vertretern des Wasserwirtschaftsamtes und des Landratsamtes Nürnberger Land
zeigte sich, dass ein einfacher Umbau der Kläranlage Beerbach - Tauchersreuth
nicht möglich ist. Die Anlage wurde im Jahr 1989 auf eine Ausbaugröße von 300
Einwohnergleichwerte (EWG) ausgelegt.
Derzeit sind bereits 304 Einwohner angeschlossen. Hinzu kommt noch ein Anteil
für vorhandenes Gewerbe von weiteren 74 EWG. Ein rechnerischer Nachweis der
Kläranlage ist für den vorhandenen Zustand nicht mehr möglich. Weiter müssen
künftig auch Baulücken in Beerbach und Tauchersreuth für die Bemessung der
Kläranlage zum Erhalt des Wasserrechtsbescheides berücksichtigt werden, so dass
zum jetzigen Zeitpunkt mit einer Ausbaugröße der Anlage von 500 EWG auszugehen
ist.
Folglich ist eine
Erweiterung der Kläranlage nötig. Hierzu muss kurzfristig ein Entwurf
angefertigt und vorgelegt werden.
Das Wasserwirtschaftsamt
hat der Stadt Lauf zur Vorlage der Entwurfs- bzw. Genehmigungsunterlagen eine
Frist bis zum 30.06.2011 eingeräumt.
Aufgrund der Nähe zur
Kläranlage Neunhof und der begrenzten und topografisch schwierigen Verhältnisse
am bestehenden Standpunkt in Beerbach wurde alternativ ein Anschluss der Ortsteile
Beerbach und Tauchersreuth an die Kläranlage Neunhof untersucht.
Im Rahmen einer
LAWA-Kostenvergleichsrechnung wurden die beiden Standorte auf ihre
Wirtschaftlichkeit hin untersucht. Hierbei zeigte sich, dass für beide
Varianten Investitionskosten von ca. 1.500.000 € nötig sind.
Die Investitionskosten für
einen Anschluss an Neunhof beinhalten den Umbau der Kläranlage Neunhof, den
Neubau einer 780 m langen Druckleitung, den Bau eines Regenüberlaufbeckens
(RÜB) mit Pumpwerk, den Bau eines Regenrückhaltebeckens und die Erneuerung der
Zulaufkanäle zum RÜB.
Langfristig gesehen ist ein
Anschluss an die Kläranlage Neunhof aufgrund der wesentlich niedrigeren
Betriebs- und Personalkosten deutlich wirtschaftlicher.
Daher wird sowohl aus Sicht
der Verwaltung als auch aus Sicht des Kläranlagenpersonals der Anschluss nach
Neunhof favorisiert.
Die Kosten für die
Erstellung der Entwurfs- und Genehmigungsunterlagen belaufen sich auf ca.
45.000 €. Die Mittel können im Haushalt 2011 finanziert werden.