Betreff
Kläranlage Beerbach - Tauchersreuth - Sanierungsvarianten/Wasserrecht
Vorlage
FB 5/200/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss beschließt:

 

1           Der Bauausschuss nimmt die LAWA-Kostenvergleichsrechnung zur Kenntnis und stimmt der Vorplanung zu. Die Kläranlage Beerbach – Tauchersreuth wird aufgelassen und das Abwasser wird über eine Druckleitung zur Kläranlage Neunhof übergeleitet.

 

2.          Die Erstellung der zur Erlangung des Wasserrechts benötigten Entwurfs- und Genehmigungsunterlagen wird in Auftrag gegeben. Die Finanzierung der Kosten für die erforderlichen Ingenieurleistungen in Höhe von 45.000 € erfolgt im Haushalt 2011.

 

3.          Die Verwaltung wird  beauftragt, notwendige Grundstücksverhandlungen zu führen.

 

 

Der Wasserrechtsbescheid des Landratsamtes Nürnberger Land für die Kläranlage Beerbach – Tauchersreuth vom 18.04.1989 ist abgelaufen. Für die Gewässerbenutzung muss ein neues Wasserrechtsverfahren beantragt werden.

 

Dazu wurde ein Ingenieurbüro mit der Erstellung der notwendigen Unterlagen beauftragt.

 

Nach mehreren Gesprächen mit Vertretern des Wasserwirtschaftsamtes und des Landratsamtes Nürnberger Land zeigte sich, dass ein einfacher Umbau der Kläranlage Beerbach - Tauchersreuth nicht möglich ist. Die Anlage wurde im Jahr 1989 auf eine Ausbaugröße von 300 Einwohnergleichwerte (EWG) ausgelegt. Derzeit sind bereits 304 Einwohner angeschlossen. Hinzu kommt noch ein Anteil für vorhandenes Gewerbe von weiteren 74 EWG. Ein rechnerischer Nachweis der Kläranlage ist für den vorhandenen Zustand nicht mehr möglich. Weiter müssen künftig auch Baulücken in Beerbach und Tauchersreuth für die Bemessung der Kläranlage zum Erhalt des Wasserrechtsbescheides berücksichtigt werden, so dass zum jetzigen Zeitpunkt mit einer Ausbaugröße der Anlage von 500 EWG auszugehen ist.

 

Folglich ist eine Erweiterung der Kläranlage nötig. Hierzu muss kurzfristig ein Entwurf angefertigt und vorgelegt werden.

 

Das Wasserwirtschaftsamt hat der Stadt Lauf zur Vorlage der Entwurfs- bzw. Genehmigungsunterlagen eine Frist bis zum 30.06.2011 eingeräumt.

 

Aufgrund der Nähe zur Kläranlage Neunhof und der begrenzten und topografisch schwierigen Verhältnisse am bestehenden Standpunkt in Beerbach wurde alternativ ein Anschluss der Ortsteile Beerbach und Tauchersreuth an die Kläranlage Neunhof untersucht.

 

Im Rahmen einer LAWA-Kostenvergleichsrechnung wurden die beiden Standorte auf ihre Wirtschaftlichkeit hin untersucht. Hierbei zeigte sich, dass für beide Varianten Investitionskosten von ca. 1.500.000 € nötig sind.

 

Die Investitionskosten für einen Anschluss an Neunhof beinhalten den Umbau der Kläranlage Neunhof, den Neubau einer 780 m langen Druckleitung, den Bau eines Regenüberlaufbeckens (RÜB) mit Pumpwerk, den Bau eines Regenrückhaltebeckens und die Erneuerung der Zulaufkanäle zum RÜB.

 

Langfristig gesehen ist ein Anschluss an die Kläranlage Neunhof aufgrund der wesentlich niedrigeren Betriebs- und Personalkosten deutlich wirtschaftlicher.

 

Daher wird sowohl aus Sicht der Verwaltung als auch aus Sicht des Kläranlagenpersonals der Anschluss nach Neunhof favorisiert.

 

Die Kosten für die Erstellung der Entwurfs- und Genehmigungsunterlagen belaufen sich auf ca. 45.000 €. Die Mittel können im Haushalt 2011 finanziert werden.