Betreff
2. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lauf a.d. Pegnitz Änderungen in verschiedenen Bereichen und private Anträge
Vorlage
FB 5/199/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat

 

1.       Der von der Regierung von Mittelfranken mit Schreiben vom 31.03.2008 Nr. 420-603.14-21/75 genehmigte und seit dem 04.06.2008 rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Lauf a.d.Pegnitz wird im Rahmen der 2. Änderung in folgenden Bereichen geändert:

 

a)         .Der für die geplante Errichtung der Montessori Fachoberschule vorgesehene Teil des Grundstücks Fl.Nr. 460/2 der Gemarkung Veldershof wird als „S18 - Sondergebiet Fachoberschule“ dargestellt.

b)         Das Grundstück Fl.Nr. 205 der Gemarkung Schönberg (Reithall der Lebenshilfe im Nürnberger Land e.V.) wird als „Fläche für den Gemeinbedarf“ dargestellt. Die Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes wird gemäß der Achten Verordnung zur Änderung der Rechtsverordnung zur Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes „Südlicher Jura mit Moritzberg und Umgebung“ vom 18.05.2010 angepasst

c)         Die im Ortsteil Dehnberg nördlich der Kirche dargestellte Erweiterungsfläche für den Friedhof wird wegen nicht vorhandenen Bedarfs gestrichen und als „gemischte Baufläche“ dargestellt.

d)         Im Ortsteil Günthersbühl wird der westliche Teil des Grundstücks Fl. Nr. 77/4 der Gemarkung Günthersbühl sowie der westlich angrenzende Teil des Grundstücks Fl.Nr. 76/3 als „Wohnbaufläche“ ausgewiesen.

e)         Im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 142 und 143 der Gemarkung Wetzendorf wird die Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ zu „Grünfläche – Dauerkleingärten“ geändert.

f)          Südöstlich der Schule Schönberg wird die geplante Erweiterungsfläche für den Pausenhof als “Fläche für den Gemeinbedarf – Schule“ dargestellt.

 

2.    Der Antrag der Eigentümer der Grundstücke Fl.Nrn. 468/3, 470 und 470/1 der Gemarkung Schönberg auf Ausweisung der Grundstücke als „Wohnbaufläche“ wird abgelehnt, da in Schönberg ausreichend Bauflächen zur Verfügung stehen.

 

3.    Der Antrag der Eigentümerin des Grundstücks Fl.Nr. 592 der Gemarkung Veldershof auf Ausweisung des Grundstücks als „Wohnbaufläche“ wird derzeit abgelehnt, da im Flächennutzungsplan derzeit ausreichend Bauflächen dargestellt sind und die Erschließung der Fläche über die Kreisstraße LAU 14 aus verkehrstechnischen Gründen sehr problematisch gesehen wird.

 

4.    Der Antrag der Eigentümerin des Grundstücks Fl.Nr. 452 der Gemarkung Beerbach in Tauchersreuth auf Änderung des Flächennutzungsplans zur Darstellung einer „gemischten Baufläche“ wird abgelehnt, da eine Bauflächenausweisung in diesem Bereich von der Regierung von Mittelfranken bereits einmal versagt wurde.

 

Der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan wurde in den Jahren 2005 bis 2007 für das gesamte Stadtgebiet überarbeitet und ist seit dem 04.06.2008 rechtswirksam.

Seit diesem Zeitpunkt hat der Bauausschuss bereits für drei Bereiche Beschlüsse zur Änderung des FNP gefasst:

 

·        Ersatzlose Streichung der Friedhofserweiterungsfläche im Ortsteil Dehnberg wegen fehlenden Bedarfs (BAB vom 28.07.2009),

·        Ausweisung einer Sonderbaufläche für die geplante Montessori Fachoberschule (12.01.2010),

·        Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche für die geplante Reithalle der Lebenshilfe im Nürnberger Land e.V. in Schönberg (14.09.2010),

 

Außerdem ist eine Reihe privater Anträge eingegangen, über die im Rahmen eines Änderungsverfahrens vom Bauausschuss beraten werden sollte:

 

·        Antrag auf Erweiterung der Wohnbaufläche im Bereich des Baugebiets „Am Schafanger“ im Ortsteil Schönberg,

·        Ausweisung einer Wohnbaufläche nördlich der Straße „An der Steinmauer“ im Ortsteil Günthersbühl,

·        Ausweisung einer Wohnbaufläche nördlich von Rudolfshof,

·        Ausweisung einer gemischten Baufläche im Ortsteil Tauchersreuth.


Aus Sicht der Verwaltung sollte auch der Bereich für die geplante Erweiterung des Pausenhofs der Schule Schönberg, der im FNP als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt ist, in die „Gemeinbedarfsfläche Schule“ einbezogen werden.

 

Eine weitere Anpassung ist im Bereich des Bebauungsplans für die Freizeitgärten am Seespitzweg erforderlich, da hier zwei Grundstücke in den Geltungsbereich einbezogen wurden, die im FNP noch als „Fläche für die Landwirtschaft“ und nicht als „Grünfläche“ dargestellt sind.

 

Stellungnahme der Verwaltung zu den einzelnen Änderungen bzw. Anträgen:

 

 

Ausweisung einer Sonderbaufläche für die geplante Montessori Fachoberschule

 

Bei dem Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 97 „Sondergebiet Fachoberschule“ wurde beschlossen, die Darstellung der Fläche südlich der Beethovenstraße im FNP von „Grünfläche - Sportanlage“ zu „ Sondergebiet Fachoberschule“ im Parallelverfahren zum Bebauungsplanverfahren zu ändern. Aus Gründen der Vereinfachung schlägt die Verwaltung aber vor, die Änderung im Rahmen der allgemeinen FNP-Änderung weiterzuführen.

 

FNP 2008

Darstellung der geplanten Änderung

S18 – Sondergebiet Fachoberschule

 

Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche für die geplante Reithalle der Lebenshilfe im Nürnberger Land e.V. in Schönberg

 

Das Grundstück für die geplante Reithalle der Lebenshilfe ist im FNP als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Von Seiten des Landratsamtes Nürnberger Land wurde festgestellt, dass der Bauantrag der Lebenshilfe jedoch nur genehmigungsfähig ist, wenn der Flächennutzungsplan der Stadt Lauf eine „Gemeinbedarfsfläche“ ausweist. Der von der Stadt beantragten Herausnahme der Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet wurde vom Kreistag bereits in der Sitzung vom 17.05.2010 stattgegeben.

 

FNP 2008

Darstellung der geplanten Änderung und neue Abgrenzung des Landschaftsschutzgebiets

 

 

 

 

 

 

 

 

Ersatzlose Streichung der Friedhofserweiterungsfläche im Ortsteil Dehnberg

 

Im Zuge eines privaten Bauantrags wurde festgestellt, dass im Flächennutzungsplan 2008 eine Erweiterungsfläche für den Friedhof Dehnberg aus dem Flächennutzungsplan 1993 übernommen wurde, obwohl vom Träger des Friedhofs kein weiterer Bedarf mehr angemeldet wurde. Diese Darstellung kann damit ersatzlos gestrichen werden. Nachdem auf dieser Fläche mittlerweile ein Wohngebäude errichtet wurde (BAB vom 12.05.2009), sollte im Flächennutzungsplan eine Abrundung der gemischten Baufläche dargestellt werden.

 

FNP 2008

Darstellung der geplanten Änderung

 

 

Antrag auf Erweiterung der Wohnbaufläche im Bereich des Baugebiets „Am Schafanger“ im Ortsteil Schönberg

 

Mit Schreiben vom 17.06.2009 beantragten die Eigentümer der Grundstücke Fl.Nr. 468/3 (Gertraud und Werner Haller, Schafanger 11, Lauf), Fl.Nr. 470 (Monika Seifried, Freiung 6, Lauf) und Fl.Nr. 470/1 (Thomas Stiegler, Schafanger 15, Lauf) der Gemarkung Schönberg die Aufnahme ihrer Grundstücke als Wohnbaufläche mit der Begründung, dass es sich um eine sinnvolle Abrundung der geplanten Neubauflächen handelt.

Aufgrund der in Schönberg vorhandenen Baulandkapazitäten sowohl an erschlossenen Bauflächen wie auch im FNP dargestellter möglicher Neubauflächen hält die Verwaltung eine weitere Ausdehnung des Baugebiets „Am Schafanger“ für nicht erforderlich und auch aus städtebaulicher Sicht für nicht wünschenswert. Der Antrag auf Ausweisung der obengenannten Grundstücke als Wohnbaufläche sollte nicht befürwortet werden.

 

FNP 2008

Darstellung der beantragten Änderung

Ausweisung einer Wohnbaufläche nördlich der Straße „An der Steinmauer“ im Ortsteil Günthersbühl

 

Mit Schreiben vom 29.12.2009 hat der Eigentümer der Grundstücke Fl.Nr. 77/3 und 77/4 der Gemarkung Günthersbühl (Dr. med. Stefan Bellwinkel, Dr.Schwabe-Straße 30b, Hanau) angefragt, ob auf den Grundstücken die Errichtung eines Einfamilienhauses für seine Tochter möglich sei. Im rechtswirksamen FNP sind die Grundstücke als „Grünfläche“ dargestellt. Nördlich und westlich grenzen Wohnbauflächen an. Das Grundstück Fl.Nr. 77/3 ist mit einem Wochenendhaus bebaut. Die Erschließung der Grundstücke über die im Süden liegende Straße „An der Steinmauer“ ist wegen des vorhandenen Steilhangs nicht möglich. Allerdings ist für die Grundstücke des Dr. Bellwinkel ein Geh- und Fahrtrecht über das Grundstück Fl.Nr. 77/2 zur Straße „Am Mangarten“ eingetragen. Aus städtebaulicher Sicht und aufgrund der topgrafischen Situation wäre eine Bebauung im nördlichen Grundstücksbereich vertretbar. Die Erschließung muss jedoch privatrechtlich geregelt werden. Zur Abrundung der Wohnbaufläche sollte der ebenfalls als „Grünfläche“ dargestellte Gartenbereich des westlich angrenzenden bebauten Grundstücks noch als „Wohnbaufläche“ ergänzt werden.

 

FNP 2008

Darstellung der beantragten Änderung

 

 

Ausweisung einer Wohnbaufläche nördlich von Rudolfshof

 

Frau Hannelore Hensel (vorm. Merkl), Reichenschwander Str. 9, Neunkirchen a.Sand, beantragte mit Schreiben vom 18.05.2010 die Änderung des Flächennutzungsplans für ihr Grundstück Fl.Nr. 592 der Gemarkung Veldershof von „Fläche für die Landwirtschaft“ zu „Wohnbaufläche“ (siehe Anlage 1).

Von Seiten der Verwaltung kann dieser Antrag derzeit nicht befürwortet werden. Zum einen sieht der FNP 2008 im Stadtgebiet ausreichend Wohnbauflächen vor, sodass zumindest mittelfristig kein Bedarf an zusätzlichen Flächen besteht. Außerdem wäre die verkehrsmäßige Erschließung nur über eine Anbindung direkt an die Kreisstraße LAU 14 möglich. Eine zweite Zufahrt auf freier Strecke neben der Einmündung der Aussiger Straße ist jedoch aus Gründen der Verkehrssicherheit unzulässig.

FNP 2008

Darstellung der beantragten Änderung

 

 

Ausweisung einer gemischten Baufläche im Ortsteil Tauchersreuth

 

Mit Schreiben vom 04.10.2010 beantragte Frau Helga Adelmann, Höhenstr. 9, Lauf, die Änderung des Flächennutzungsplans für eine Teilfläche ihres Grundstücks. Fl.Nr. 452 der Gemarkung Beerbach im Ortsteil Tauchersreuth (siehe Anlage 2).

Der Stadtrat der Stadt Lauf a.d.Pegnitz hatte bereits in seiner Sitzung vom 17.12.1998 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 87 für das Baugebiet „Östlich von Tauchersreuth“ beschlossen, in dem die nun beantragte Fläche als „gemischte Baufläche“ ausgewiesen wurde. Die parallel zum Bebauungsplanverfahren durchgeführte Änderung des Flächennutzungsplans wurde jedoch von der Regierung von Mittelfranken nicht genehmigt. Das Bebauungsplanverfahren wurde daraufhin eingestellt. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass von Seiten der Regierung heute eine andere Meinung vertreten wird.

Mittlerweile wurden jedoch vom Landratsamt Nürnberger Land am Herrnweg zwei Wohngebäude im Wege der Einzelgenehmigung genehmigt.

Nach Auffassung der Verwaltung könnte eine Bebauung für den Eigenbedarf im unmittelbaren Anschluss an die Hofstelle ebenfalls im Rahmen einer Einzelbaugenehmigung realisiert werden, auch wenn die hier im FNP dargestellte „gemischte Baufläche“ etwas überschritten würde.

Eine Änderung des Flächennutzungsplans sollte jedoch nicht erfolgen.

 

FNP 2008

Darstellung der beantragten Änderung

 

 

 

 

Erweiterung Grünfläche – Freizeitgärten am Seespitzweg

 

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung vom 14.09.2010 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 99 „Freizeitgärten am Seespitzweg“ beschlossen. Dabei wurden zwei Grundstücke in den Geltungsbereich einbezogen, die im FNP als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt sind. Zur Klarstellung sollten diese Grundstücke wie die anderen Gartengrundstücke als „Grünfläche“ dargestellt werden.

 

FNP 2008

Darstellung der geplanten Änderung

 

Erweiterung Gemeinbedarfsfläche Schule Schönberg

 

Von der Stadt Lauf konnte zur Erweiterung der Pausenhoffläche der Schule Schönberg eine Fläche aus dem angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Grundstück angepachtet werden. Zur Sicherung der Planung sollte auch in diesem Bereich der FNP angepasst und die Fläche als „Fläche für den Gemeinbedarf – Schule“ dargestellt werden.

 

FNP 2008

Darstellung der geplanten Änderung