B e s c h l u s s v o r
s c h l a g:
„Der
Sport- und Kulturausschuss empfiehlt dem Stadtrat,
„Der
Stadtrat beschließt,
- die Zuschussmittel für Laufer Vereine ab dem
Jahr 2012 neu zu regeln
- die bisherigen Regelungen zum
-
die „Anlage 1“ als neue „Richtlinien zur
Förderung von Vereinen in der Stadt Lauf a.d. Pegnitz“ (gültig ab
Die Anlage 1 „Richtlinien zur
Förderung von Vereinen in der Stadt Lauf a.d. Pegnitz“ ist Bestandteil der
Empfehlung und des Beschlusses.
Außerdem
wird die Verwaltung beauftragt, die Vereine über die neuen Richtlinien in
Kenntnis zu setzen.
Zusätzlich
wird die Verwaltung beauftragt, kurzfristig den Empfängerkreis für pauschale
Förderungen (Rettungsdienste, soziale, kulturelle und integrative Förderung,
Jugend- und Wirtschaftsförderung) detailliert aufzulisten und individuelle
Zuschussbeträge zum Beschluss vorzuschlagen.“
Die
Verwaltung nimmt Bezug auf die Vorgespräche im Rahmen der KuSAS am
Dazu
wird auf die Sitzungsvorlage vom
Nachdem
inzwischen verschiedene Vorschläge intensiv diskutiert wurden, hat die
Verwaltung eine neue Richtlinie erarbeitet, in der alle besprochenen Details,
insbesondere die zu begünstigenden Vereine, Zuschussarten, Betragshöhen und
Auszahlungsmodalitäten, klar und übersichtlich und für alle Vereine
nachvollziehbar dargestellt werden.
Nach
Ansicht der Verwaltung sollte die künftige Förderung, die auf der Basis eines
Vorschlags des Rechnungsprüfungsausschusses erarbeitet wurde, beschlossen und
umgesetzt werden. Allerdings soll dabei den Vereinen ein Jahr Zeit gegeben
werden, um sich auf die entsprechenden Änderungen einstellen zu können bzw. um
sich auf ergebende Umstellungen vorbereiten zu können. Die bisherigen
Richtlinien und die Vergabepraxis bleiben demnach für das Jahr 2011 noch
unverändert.
Alle
Vereine sollen aber kurzfristig und direkt über die neuen Richtlinien mit dem
Hinweis „gültig ab 2012“ informiert werden. Somit ist ein frühzeitiger und
rechtzeitiger Dialog gewährleistet.
Die
Verwaltung empfiehlt, die als „Anlage 1“ zu dieser Sitzungsvorlage beigefügten
neue „Richtlinien zur Förderung von Vereinen in der Stadt Lauf a.d. Pegnitz“
(gültig ab
Explizit
ausgenommen aus der Vereinsbezuschussung nach den vorgenannten Richtlinien sind
das Rettungswesen (z.B. die Feuerwehr Lauf, die Ortsteilfeuerwehren, das BRK,
das THW, usw.), die Jugendförderung (z.B. Kreisjugendring), die
Wirtschaftsförderung (z.B. Laufer Weihnachtsmarkt), soziale Förderung (z.B.
Lebenshilfe, VdK, kirchliche Erwachsenenbildung, Selbsthilfegruppen, usw.), die
kulturelle Förderung (z.B. VHS) und Maßnahmen zur Integration. Für diesen
Empfängerkreis wird die Verwaltung beauftragt, eine Beschlussvorlage zu
erstellen, in der diesen Vereinen, auch ausgewählten Fördervereinen,
Arbeitsgemeinschaften, kirchlichen und sozialen Einrichtungen und nicht zuletzt
den Integrativmaßnahmen pauschale Förderbeträge über, ggf. erhöhte,
Mitgliedsbeiträge oder individuell gewährten Zuschüssen zur Unterstützung
gewährt werden. Diese „Pauschal-Förderliste“ wird den Gremien kurzfristig
gesondert zur Entscheidung vorgelegt.