Betreff
Förderung der Laufer Vereine, Neugestaltung aller städtischen Zuschüsse und Förderungen für Vereine
Vorlage
FB 1/228/2010
Art
Beschlussvorlage

B e s c h l u s s v o r s c h l a g:

„Der Sport- und Kulturausschuss empfiehlt dem Stadtrat,  

„Der Stadtrat beschließt,  

-  die Zuschussmittel für Laufer Vereine ab dem Jahr 2012 neu zu regeln

-  die bisherigen Regelungen zum 31.12.2011 außer Kraft zu setzen und

- die „Anlage 1“ als neue „Richtlinien  zur Förderung von Vereinen in der Stadt Lauf a.d. Pegnitz“ (gültig ab 01.01.2012) in Kraft zu setzen.

 

Die Anlage 1 „Richtlinien zur Förderung von Vereinen in der Stadt Lauf a.d. Pegnitz“ ist Bestandteil der Empfehlung und des Beschlusses.

 

Außerdem wird die Verwaltung beauftragt, die Vereine über die neuen Richtlinien in Kenntnis zu setzen.

 

Zusätzlich wird die Verwaltung beauftragt, kurzfristig den Empfängerkreis für pauschale Förderungen (Rettungsdienste, soziale, kulturelle und integrative Förderung, Jugend- und Wirtschaftsförderung) detailliert aufzulisten und individuelle Zuschussbeträge zum Beschluss vorzuschlagen.“

 

 

Die Verwaltung nimmt Bezug auf die Vorgespräche im Rahmen der KuSAS am 17.06.2010, in der die Verwaltung beauftragt wurde, eine neue Richtlinie für die Neugestaltung der städtischen Zuschüsse und Förderungen für Vereine ab dem städtischen Haushalt 2011 zu erarbeiten.

Dazu wird auf die Sitzungsvorlage vom 19.06.2010 mit den Anlagen „Vereinsförderung – Vergleich“ und  „Vorschlag für Vereinszuschüsse“ und die Niederschrift verwiesen.

 

Nachdem inzwischen verschiedene Vorschläge intensiv diskutiert wurden, hat die Verwaltung eine neue Richtlinie erarbeitet, in der alle besprochenen Details, insbesondere die zu begünstigenden Vereine, Zuschussarten, Betragshöhen und Auszahlungsmodalitäten, klar und übersichtlich und für alle Vereine nachvollziehbar dargestellt werden.

 

Nach Ansicht der Verwaltung sollte die künftige Förderung, die auf der Basis eines Vorschlags des Rechnungsprüfungsausschusses erarbeitet wurde, beschlossen und umgesetzt werden. Allerdings soll dabei den Vereinen ein Jahr Zeit gegeben werden, um sich auf die entsprechenden Änderungen einstellen zu können bzw. um sich auf ergebende Umstellungen vorbereiten zu können. Die bisherigen Richtlinien und die Vergabepraxis bleiben demnach für das Jahr 2011 noch unverändert.

Alle Vereine sollen aber kurzfristig und direkt über die neuen Richtlinien mit dem Hinweis „gültig ab 2012“ informiert werden. Somit ist ein frühzeitiger und rechtzeitiger Dialog gewährleistet.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die als „Anlage 1“ zu dieser Sitzungsvorlage beigefügten neue „Richtlinien zur Förderung von Vereinen in der Stadt Lauf a.d. Pegnitz“ (gültig ab 01.01.2012) zu beschließen.

 

Explizit ausgenommen aus der Vereinsbezuschussung nach den vorgenannten Richtlinien sind das Rettungswesen (z.B. die Feuerwehr Lauf, die Ortsteilfeuerwehren, das BRK, das THW, usw.), die Jugendförderung (z.B. Kreisjugendring), die Wirtschaftsförderung (z.B. Laufer Weihnachtsmarkt), soziale Förderung (z.B. Lebenshilfe, VdK, kirchliche Erwachsenenbildung, Selbsthilfegruppen, usw.), die kulturelle Förderung (z.B. VHS) und Maßnahmen zur Integration. Für diesen Empfängerkreis wird die Verwaltung beauftragt, eine Beschlussvorlage zu erstellen, in der diesen Vereinen, auch ausgewählten Fördervereinen, Arbeitsgemeinschaften, kirchlichen und sozialen Einrichtungen und nicht zuletzt den Integrativmaßnahmen pauschale Förderbeträge über, ggf. erhöhte, Mitgliedsbeiträge oder individuell gewährten Zuschüssen zur Unterstützung gewährt werden. Diese „Pauschal-Förderliste“ wird den Gremien kurzfristig gesondert zur Entscheidung vorgelegt.