Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss
empfiehlt dem Stadtrat :
Die Stadt Lauf
bewirbt sich im Rahmen der Städtebauförderung für die „Programme Aktive Stadt-
und Ortsteilzentren“ und „Soziale Stadt“.
Die Verwaltung
wird beauftragt, die entsprechenden Anträge bei der Regierung von Mittelfranken
einzureichen.
Neben dem Grundprogramm (Bund-Länder-Programm I)
existieren derzeit fünf weitere:
- Bund-Länder-Programm I - Städtebauliche
Sanierung und Entwicklung 2010
- Bund-Länder-Programm II - Soziale Stadt
- Bund-Länder-Programm III - Stadtumbau West
- Bund-Länder-Programm IV - Aktive Stadt- und
Ortsteilzentren
- Bund-Länder-Programm V - Städtebaulicher
Denkmalschutz 2010
- Bund-Länder-Programm
VI - Kleinere Städte und Gemeinden
In Vorgesprächen
mit den Zuständigen der Regierung von Mittelfranken wurde der Stadt Lauf
mitgeteilt, dass das Programm I immer weniger Fördergelder erhält und eventuell
sogar ganz auslaufen soll, so dass es sinnvoll wäre aus diesem Programm in ein
oder zwei andere zu wechseln
Für die Stadt Lauf
a.d.Pegnitz kommen derzeit nur die Programme II und IV infrage. Lauf könnte
sich sowohl für die Soziale Stadt als auch Aktive Stadt- und Ortsteilzentren
bewerben. Eine Bewerbung kann im Rahmen der Jahresanmeldung erfolgen.
1.
Aktive Stadt- und Ortsteilzentren
Das Programm zielt
auf den Erhalt und die Weiterentwicklung zentraler innerörtlicher
Versorgungsbereiche als Standorte für Wirtschaft, Kultur, Wohnen, Arbeiten und
Leben. Die Fördermittel sind bestimmt für Investitionen zur Profilierung und
Standortaufwertung von Ortszentren, innerstädtischen Quartieren und
Stadtteilzentren. Dies beinhaltet:
- Die Aufwertung des öffentlichen Raumes
(Straßen, Wege, Plätze),
- Instandsetzung und Modernisierung von
stadtbildprägenden Gebäuden (auch
energetische Erneuerung),
- Bau- und Ordnungsmaßnahmen für die
Wiedernutzung von Grundstücken mit leerstehenden, fehl- oder
mindergenutzten Gebäuden oder Brachen einschließlich vertretbarer
Zwischennutzung,
- Sonstige investitionsfördernde Maßnahmen (auch
Straßenfeste, Ausstellungen etc.)
Bei dem Programm
IV – Aktive Stadt- und Ortsteilzentren ist zu beachten, dass die
privat-öffentliche Zusammenarbeit deutlich gestärkt werden soll. Es soll
Arbeitsgruppen geben und es muss ein Projektfonds gegründet werden, der aus
privaten und öffentlichen Geldern sowie Zuschüssen gebildet wird. In der Regel
bewegt sich so ein Fonds derzeit bei
10.000 - 20.000 ,-- €/ Jahr. Aus dem Fonds sollen sowohl investive als auch
nicht-investive Maßnahmen finanziert werden.
Außerdem ist ein
Quartiersmanager notwendig, der die Maßnahmen koordiniert und begleitet.
Was Lauf betrifft,
so sind der Einzelhandel und die Anwohner in der Altstadt bereits jetzt sehr
aktiv und es finden schon zahlreiche Aktivitäten statt. Diese könnten künftig
im Rahmen des Städtebauförderprogramms laufen und so evtl. auch gefördert
werden.
Ansonsten können
die bisher geplanten Maßnahmen auch im Programm IV - Aktive Stadt- und
Ortsteilzentren durchgeführt werden.
Das Programm ist
zunächst auf 4 Jahre abgestellt mit einer Verlängerungsoption um weitere 4
Jahre.
Da aufgrund des
Zwischenberichtes des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts ISEK eine Erweiterung der
Sanierungsgebiete sinnvoll ist, müssten zeitnah Voruntersuchungen durchgeführt
werden, die das Erweiterungsgebiet genauer analysieren und die bestehenden
Untersuchungen auf einen aktuellen Stand bringen. Anschließend wären die
Sanierungsgebiete entsprechend zu erweitern.
2. Soziale Stadt
Um einer sozialen und räumlichen Polarisierung
in den Städten entgegen zu wirken, wurde 1999 das Bund-Länder-Programm Soziale
Stadt auf den Weg gebracht. Mit der Unterstützung von Maßnahmen und Projekten
soll die Funktionsfähigkeit der Stadtteile gestärkt und einer negativen
Entwicklung von benachteiligten Stadtteilen entgegengewirkt werden.
In den Förderquartieren der Sozialen
Stadt sollen im Hinblick auf Lebensumfeld, soziale Sicherheit, Bildung,
Beschäftigung und Integration vor allem lokale Bemühungen in folgenden
Bereichen berücksichtigt werden:
§
die
Sanierung und Herrichtung von Gebäuden
§
eine
Mehrung an Aufenthalts-, Grün- und Spielflächen im Wohnumfeld
§
eine
Verbesserung von Infrastrukturen insbesondere für Kinder und Jugendliche
§
sozial-integrative
Maßnahmen zur Bildung, Integration und Beschäftigungsförderung
Die Umsetzung
erfordert eine Bündelung von Programmen und ein Zusammenwirken der Akteure, vor
allem aber auch die Mitwirkung der Bürger. Bei der sozialen Stadt stehen
Investitionen in bauliche und städtebauliche Projekte im Vordergrund, parallel
sollen jedoch andere Projekte laufen, die ggf. von anderen Fördergebern
bezuschusst werden. Ebenso wie bei der aktiven Stadt muss ein Quartiersmanager
die Maßnahmen bündeln und die jeweiligen Prozesse unterstützend begleiten. Die Einrichtung
eines Projektfonds ist sinnvoll.
Als erstes müsste
die Stadt Lauf jedoch Voruntersuchungen durchführen, auf deren Grundlage ein
Entwicklungs- und Handlungskonzept entwickelt wird. Anschließend wäre ein
Sanierungsgebiet bzw. ein Soziale-Stadt-Gebiet auszuweisen.
Grundlage für
beide Bewerbungen (Aktive Stadt und Ortsteilzentren / Soziale Stadt) bildet der Zwischenbericht aus
dem Integrierten Stadtentwicklungsprogramm ISEK (s. TOP 1.1).