Betreff
Stadtentwicklung in Lauf a.d.Pegnitz Künftige Förderprogramme in der Städtebauförderung
Vorlage
FB 5/191/2010/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat :

 

Die Stadt Lauf bewirbt sich im Rahmen der Städtebauförderung für die „Programme Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ und „Soziale Stadt“.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Anträge bei der Regierung von Mittelfranken einzureichen.

 

 

 

Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz wurde 1978 in das Bayer. Städtebauförderungsprogramm aufgenommen und in den Jahren 1986  bis 1992 im Bund-Länder-Städtebauförder-ungsprogramm gefördert. Seit dem Programmjahr 1992 wird die Sanierung im Grundprogramm des Bund-Länder-Städtebauförderprogramms und im Bayer. Städtebauförderungsprogramm durchgeführt.

 

Neben dem Grundprogramm (Bund-Länder-Programm I) existieren derzeit fünf weitere:

  • Bund-Länder-Programm I - Städtebauliche Sanierung und Entwicklung 2010
  • Bund-Länder-Programm II -  Soziale Stadt
  • Bund-Länder-Programm III -  Stadtumbau West
  • Bund-Länder-Programm IV - Aktive Stadt- und Ortsteilzentren
  • Bund-Länder-Programm V - Städtebaulicher Denkmalschutz 2010
  • Bund-Länder-Programm VI - Kleinere Städte und Gemeinden

In Vorgesprächen mit den Zuständigen der Regierung von Mittelfranken wurde der Stadt Lauf mitgeteilt, dass das Programm I immer weniger Fördergelder erhält und eventuell sogar ganz auslaufen soll, so dass es sinnvoll wäre aus diesem Programm in ein oder zwei andere zu wechseln

Für die Stadt Lauf a.d.Pegnitz kommen derzeit nur die Programme II und IV infrage. Lauf könnte sich sowohl für die Soziale Stadt als auch Aktive Stadt- und Ortsteilzentren bewerben. Eine Bewerbung kann im Rahmen der Jahresanmeldung erfolgen.

 

1. Aktive Stadt- und Ortsteilzentren

Das Programm zielt auf den Erhalt und die Weiterentwicklung zentraler innerörtlicher Versorgungsbereiche als Standorte für Wirtschaft, Kultur, Wohnen, Arbeiten und Leben. Die Fördermittel sind bestimmt für Investitionen zur Profilierung und Standortaufwertung von Ortszentren, innerstädtischen Quartieren und Stadtteilzentren. Dies beinhaltet:

  • Die Aufwertung des öffentlichen Raumes (Straßen, Wege, Plätze),
  • Instandsetzung und Modernisierung von stadtbildprägenden Gebäuden (auch       energetische Erneuerung),
  • Bau- und Ordnungsmaßnahmen für die Wiedernutzung von Grundstücken mit leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden oder Brachen einschließlich vertretbarer Zwischennutzung,
  • Sonstige investitionsfördernde Maßnahmen (auch Straßenfeste, Ausstellungen etc.)

Bei dem Programm IV – Aktive Stadt- und Ortsteilzentren ist zu beachten, dass die privat-öffentliche Zusammenarbeit deutlich gestärkt werden soll. Es soll Arbeitsgruppen geben und es muss ein Projektfonds gegründet werden, der aus privaten und öffentlichen Geldern sowie Zuschüssen gebildet wird. In der Regel bewegt sich so ein Fonds derzeit  bei 10.000 - 20.000 ,-- €/ Jahr. Aus dem Fonds sollen sowohl investive als auch nicht-investive Maßnahmen finanziert werden.

Außerdem ist ein Quartiersmanager notwendig, der die Maßnahmen koordiniert und begleitet.

Was Lauf betrifft, so sind der Einzelhandel und die Anwohner in der Altstadt bereits jetzt sehr aktiv und es finden schon zahlreiche Aktivitäten statt. Diese könnten künftig im Rahmen des Städtebauförderprogramms laufen und so evtl. auch gefördert werden.

Ansonsten können die bisher geplanten Maßnahmen auch im Programm IV - Aktive Stadt- und Ortsteilzentren durchgeführt werden.

Das Programm ist zunächst auf 4 Jahre abgestellt mit einer Verlängerungsoption um weitere 4 Jahre.

Da aufgrund des Zwischenberichtes des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts        ISEK eine Erweiterung der Sanierungsgebiete sinnvoll ist, müssten zeitnah Voruntersuchungen durchgeführt werden, die das Erweiterungsgebiet genauer analysieren und die bestehenden Untersuchungen auf einen aktuellen Stand bringen. Anschließend wären die Sanierungsgebiete entsprechend zu erweitern.

 

2. Soziale Stadt

Um einer sozialen und räumlichen Polarisierung in den Städten entgegen zu wirken, wurde 1999 das Bund-Länder-Programm Soziale Stadt auf den Weg gebracht. Mit der Unterstützung von Maßnahmen und Projekten soll die Funktionsfähigkeit der Stadtteile gestärkt und einer negativen Entwicklung von benachteiligten Stadtteilen entgegengewirkt werden.

In den Förderquartieren der Sozialen Stadt sollen im Hinblick auf Lebensumfeld, soziale Sicherheit, Bildung, Beschäftigung und Integration vor allem lokale Bemühungen in folgenden Bereichen berücksichtigt werden:

§         die Sanierung und Herrichtung von Gebäuden

§         eine Mehrung an Aufenthalts-, Grün- und Spielflächen im Wohnumfeld

§         eine Verbesserung von Infrastrukturen insbesondere für Kinder und Jugendliche

§         sozial-integrative Maßnahmen zur Bildung, Integration und Beschäftigungsförderung

Die Umsetzung erfordert eine Bündelung von Programmen und ein Zusammenwirken der Akteure, vor allem aber auch die Mitwirkung der Bürger. Bei der sozialen Stadt stehen Investitionen in bauliche und städtebauliche Projekte im Vordergrund, parallel sollen jedoch andere Projekte laufen, die ggf. von anderen Fördergebern bezuschusst werden. Ebenso wie bei der aktiven Stadt muss ein Quartiersmanager die Maßnahmen bündeln und die jeweiligen Prozesse unterstützend begleiten. Die Einrichtung eines Projektfonds ist sinnvoll.

Als erstes müsste die Stadt Lauf jedoch Voruntersuchungen durchführen, auf deren Grundlage ein Entwicklungs- und Handlungskonzept entwickelt wird. Anschließend wäre ein Sanierungsgebiet bzw. ein Soziale-Stadt-Gebiet auszuweisen.

 

Grundlage für beide Bewerbungen (Aktive Stadt und Ortsteilzentren /  Soziale Stadt) bildet der Zwischenbericht aus dem Integrierten Stadtentwicklungsprogramm ISEK (s. TOP 1.1).