Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss
empfiehlt dem Stadtrat:
Dem Nachtragshaushaltsplan 2010 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz in den Festsetzungen
der Nachtragshaushaltssatzung 2010 wird zugestimmt.
Die
Nachtragshaushaltssatzung 2010 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz ist Bestandteil
dieses Beschlusses und als Anlage 1 der Sitzungsniederschrift beigefügt.
Durch den
Nachtragshaushaltsplan erhöht sich das Volumen des Verwaltungshaushalts um
4,548 Mio. EUR auf 47,303 Mio. EUR. Im Vermögenshaushalt vermindert sich die
Haushaltsplansumme um 1,194 Mio. EUR auf 7,945 Mio. EUR. Das gesamte
Haushaltsvolumen erhöht sich um 3,354 Mio. EUR auf 55,248 Mio. EUR (= + 6,46
v.H.).
Verwaltungshaushalt
Das
Verwaltungshaushaltsvolumen erfährt durch den Nachtragshaushaltsplan eine
Steigerung um 10,64 v.H.. Diese Steigerung ist hauptsächlich auf Mehreinnahmen
bei der Gewerbesteuer (+ 5,000 Mio. EUR) und dem Einkommensteueranteil (+ 1,000
Mio. EUR) zurückzuführen.
Durch die positive
Einnahmeentwicklung des laufenden Haushaltsjahres wird die im Haushalt 2010
eingeplante Zuführung vom Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaushalt in Höhe
von 1.711.587 EUR nicht mehr benötigt. Vielmehr kann eine Zuführung vom
Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt von 3.212.338 EUR in den
Nachtragshaushaltsplan eingestellt werden.
Vermögenshaushalt
Das Volumen des Vermögenshaushalts vermindert sich durch den
Nachtragshaushaltsplan um 13,06 v.H.. Diese Minderung ist in erster Linie auf
die nicht mehr benötigten Kreditaufnahmen (- 4,836 Mio. EUR) sowie auf den
Wegfall der Zuführung an den Verwaltungshaushalt (- 1,712 Mio. EUR)
zurückzuführen.
Aufgrund der veränderten Zuführung ist die im Haushalt 2010 vorgesehene
Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 1.711.587 EUR ebenfalls nicht
mehr erforderlich. Es kann im Gegenteil ein Betrag von 287.708 EUR der
allgemeinen Rücklage zugeführt werden.
Ansonsten enthält der Plan alle vom Stadtrat oder seinen Ausschüssen im
Laufe des Haushaltsjahres beschlossenen haushaltswirksamen Veränderungen
einschließlich der Mittelumschichtungen.
Nachtragshaushaltssatzung
Wegen der insgesamt positiven Finanzentwicklung wird die in der Haushaltssatzung
2010 vorgesehene Kreditaufnahme von
4,836 Mio. EUR nicht mehr benötigt und kann deshalb auf 0 EUR
festgesetzt werden.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird um 0,450 Mio.
EUR (Hochwasserschutz Bitterbach) auf 1,915 Mio. EUR angehoben.
Die übrigen Festsetzungen in der Haushaltssatzung 2010 (Steuerhebesätze und Kassenkredite) erfahren keine Änderung.