Betreff
Beratung des Nachtragshaushaltsplanes 2010 mit Nachtragshaushaltssatzung 2010 für die Stadt Lauf a.d.Pegnitz
Vorlage
FB 2/025/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
 
Dem Nachtragshaushaltsplan 2010 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz in den Festsetzungen der Nachtragshaushaltssatzung 2010 wird zugestimmt.

 

Die Nachtragshaushaltssatzung 2010 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage 1 der Sitzungsniederschrift beigefügt.

 

 

Durch den Nachtragshaushaltsplan erhöht sich das Volumen des Verwaltungshaushalts um 4,548 Mio. EUR auf 47,303 Mio. EUR. Im Vermögenshaushalt vermindert sich die Haushaltsplansumme um 1,194 Mio. EUR auf 7,945 Mio. EUR. Das gesamte Haushaltsvolumen erhöht sich um 3,354 Mio. EUR auf 55,248 Mio. EUR (= + 6,46 v.H.).

 

 

Verwaltungshaushalt

 

Das Verwaltungshaushaltsvolumen erfährt durch den Nachtragshaushaltsplan eine Steigerung um 10,64 v.H.. Diese Steigerung ist hauptsächlich auf Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer (+ 5,000 Mio. EUR) und dem Einkommensteueranteil (+ 1,000 Mio. EUR) zurückzuführen.

 

Durch die positive Einnahmeentwicklung des laufenden Haushaltsjahres wird die im Haushalt 2010 eingeplante Zuführung vom Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaushalt in Höhe von 1.711.587 EUR nicht mehr benötigt. Vielmehr kann eine Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt von 3.212.338 EUR in den Nachtragshaushaltsplan eingestellt werden.

 

 

Vermögenshaushalt

 

Das Volumen des Vermögenshaushalts vermindert sich durch den Nachtragshaushaltsplan um 13,06 v.H.. Diese Minderung ist in erster Linie auf die nicht mehr benötigten Kreditaufnahmen (- 4,836 Mio. EUR) sowie auf den Wegfall der Zuführung an den Verwaltungshaushalt (- 1,712 Mio. EUR) zurückzuführen.

 

Aufgrund der veränderten Zuführung ist die im Haushalt 2010 vorgesehene Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 1.711.587 EUR ebenfalls nicht mehr erforderlich. Es kann im Gegenteil ein Betrag von 287.708 EUR der allgemeinen Rücklage zugeführt werden.

 

Ansonsten enthält der Plan alle vom Stadtrat oder seinen Ausschüssen im Laufe des Haushaltsjahres beschlossenen haushaltswirksamen Veränderungen einschließlich der Mittelumschichtungen.

 


 

Nachtragshaushaltssatzung

 

Wegen der insgesamt positiven Finanzentwicklung wird die in der Haushaltssatzung 2010 vorgesehene Kreditaufnahme von

4,836 Mio. EUR nicht mehr benötigt und kann deshalb auf 0 EUR festgesetzt werden.

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird um 0,450 Mio. EUR (Hochwasserschutz Bitterbach) auf 1,915 Mio. EUR angehoben.

 

Die übrigen Festsetzungen in der Haushaltssatzung 2010 (Steuerhebesätze und Kassenkredite) erfahren keine Änderung.