Betreff
Hochwasserschutz Bitterbach Hochwasserrückhaltebecken HRB "Ochsenpriel" Vorstellung der Entwurfsplanung
Vorlage
FB 5/193/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Der vorgestellten Entwurfsplanung zum Hochwasserschutz Bitterbach Teilentwurf A HRB „Ochsenpriel“ wird zugestimmt. Die zur Umsetzung benötigten und bislang noch nicht finanzierten Mittel in Höhe von 450.000 € werden im Nachtragshaushalt 2010 durch Erhöhung der für 2011 vorhandenen Verpflichtungsermächtigung auf 750.000 € finanziert.

 

Dem Stadtrat ist bekannt, dass

 

-        aus der Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden kann,

-        die Zustimmung keine Zusicherung im Sinne des Art. 38 BayVwVfG auf Erlass eines Zuwendungsbescheides darstellt,

-        eine etwaige spätere Förderung nach den dann geltenden Zuwendungsrichtlinien und Bemessungsgrundsätzen erfolgen wird,

-        die Dringlichkeit des Vorhabens durch den vorgezogenen Baubeginn nicht geändert wird,

-        der Antragsteller das volle Finanzierungsrisiko zu tragen hat,

-        die Kosten einer Vorfinanzierung nicht zuwendungsfähig sind.

 

 

 

Bei einem größeren Hochwasser des Bitterbachs ist die angrenzende Wohnbebauung entlang der Straße „Am Bitterbach“ sowie im weiteren Verlauf bachabwärts die Fa. EMUGE durch Überflutung gefährdet. Deswegen wurde ein Entwurf  in Auftrag gegeben, durch den eine abflusstechnisch sinnvolle und wirtschaftliche Lösung aufgezeigt werden sollte.

 

Um einen zukunftssicheren Hochwasserschutz zu gewährleisten, erfolgt die Entwurfsplanung unter Berücksichtigung des Klimaänderungsfaktors von 15%. Insgesamt ist die Errichtung von drei hintereinandergeschalteten Hochwasserrückhaltungen HRB „Ochsenpriel“, HRB „Eschenauer“ und HRB „Stauweiher“ vorgesehen. Dabei soll am Ochsenpriel das größte Volumen mit rd. 46.300 m³ zurückgehalten werden. Das fertige HRB „Stauweiher“ weist ein Volumen von V=33.000 m³ auf. Mit dem HRB „Eschenauer Straße“, das als letzter der 4 Bauabschnitte realisiert werden soll, stehen nach Abschluss aller Maßnahmen rd. 98.500 m³ Rückhalteraum zur Verfügung.

 

Nach Umsetzung des Entwurfs ist ein ausreichender Schutz bei einem 100-jährlichen Hochwasser entlang des Bitterbachs sichergestellt. Für die Entwurfsplanung wurde das Gesamtprojekt in vier Teilentwürfe untergliedert:

 

Teilentwurf

A:

Hochwasserrückhaltebecken HRB „Ochsenpriel“

 

B:

Hochwasserrückhaltebecken HRB „Eschenauer Str.“

 

C:

Hochwasserrückhaltebecken HRB „Stauweiher“

 

D:

Ertüchtigung des Bitterbachs unterhalb des Stauweihers

 

In den Jahren 2005 bis 2010 wurden die Teilentwürfe C „HRB Stauweiher“ und D umgesetzt.

Zwischenzeitlich wurde der Entwurf A „HRB Ochsenpriel“ fertig gestellt und soll nun erläutert werden.

 

Das Gesamtkonzept zum Hochwasserschutz sieht vor, dass bereits am Oberlauf des Bitterbachs am Zulauf des Ochsenpriels Hochwasser zurückgehalten wird. Der Ochsenpriel entsteht aus dem Zusammenfluss von Grenzgraben und Nuschwiesengraben, die beide aus Westen dem Bitterbach zufließen. Kurz nach dem Durchlass unter der Staatsstraße St 2240 mündet der Ochsenpriel in den Bitterbach.

Das Leistungsvermögen des Durchlasses liegt weit über dem 100-jährlichen Hochwasser-abfluss des Bitterbachs von HQ100 = 11,5 m³/s bzw. einschl. Klimaänderungsfaktor        HQ100 - 15% = 13,2 m³/s, weshalb bislang oberhalb des Durchlasses kein Aufstau entsteht.

Das geplante HRB „Ochsenpriel“ liegt in einer natürlichen Geländemulde, die nach unten mit dem Straßendamm der St 2240 abschließt. Das erforderliche Volumen soll durch einen parallel zur Staatsstraße geplanten Damm geschaffen werden. Der Abschluss wird über  ein gesteuertes Drosselorgan auf Q = 6m³/s gedrosselt. Bis zu diesem Zufluss wird der Abfluss ungedrosselt weitergeleitet. Bei einem größeren Zufluss als 6 m³/s wird der Abfluss gedrosselt und das Becken füllt sich bis zu einem Volumen von 46.300 m³.

Die Oberkante der geplanten Dammkrone wird höher als der vorhandene Straßendamm liegen und zwar bis zu max. 1,90 m höher. Der neue Damm wird dabei unmittelbar an den bestehenden Damm angebaut. Die Böschung soll bis zu einer Neigung von 1:2 ausgebildet werden. Auf der 3 m breiten Dammkrone wird ein befahrbarer Weg angelegt. Bei der Planung wurden auch die Vorgaben der Naturschutzbehörde berücksichtigt und ein landschaftspflegerischer Begleitplan erstellt. Unter anderem wurde die Durchgängigkeit des Ochsenpriels für alle Tierarten durch das in offener Bauweise geplante Durchlassbauwerk („Öko-Schlucht“) sichergestellt. Der Waldbestand im Bereich des Dammbauwerks wird durch eine flächengleiche Ersatzaufforstung mit standortgerechten Gehölzen ausgeglichen. Für den Bau des HRB „Ochsenpriel“ werden lt. dem vorliegenden Entwurf einschließlich Grunderwerb und Baunebenkosten rd. 850.000 € brutto benötigt.

 

Finanzierung

 

Die Finanzierung könnte nach Absprache mit der Stadtkämmerei wie folgt aussehen:

 

Auf der HhSt. „Hochwasserfreilegung Bitterbach“ 1.6906.9500 stehen aktuell für den Abschnitt A „Ochsenpriel“ 100.000 € im Haushalt 2010 und 300.000 € als Verpflichtungsermächtigung zur Verfügung.

Der HAR aus 2009 und der Restansatz im Haushalt 2010 in Höhe von 200.000 € werden noch für den Teil D „Ertüchtigung des Bitterbachs zwischen Staumauer und Pegnitz“ benötigt.

Die Maßnahmen am Ochsenpriel müssen nach den Vorgaben des KP II noch heuer begonnen werden.

Der bislang noch nicht finanzierte Betrag in Höhe von 450.000 € müsste daher im Nachtragshaushalt 2010 durch Erhöhung der für den Haushalt 2011 vorhandenen Verpflichtungsermächtigung auf 750.000 € finanziert werden. Dadurch könnte nach der erforderlichen Baufreigabe noch heuer ein Bauantrag erteilt werden. Die Mittel, die aktuell zur Verfügung stehen, reichen für die noch abwickelbaren Baumaßnahmen bis zur Verabschiedung des Haushalts 2011 sicher aus.

 

Zuwendungen

 

Diese Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes werden nach den RZWas (Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben) gefördert. Hierzu ist ein entsprechender Förderantrag, verbunden mit einem Antrag auf Genehmigung eines vorzeitigen Baubeginns, zu stellen.

 

Sowohl für den vor kurzem abgeschlossenen Bauabschnitt D “Ertüchtigung des Bitterbachs“ als auch für das nun anstehende HRB „Ochsenpriel“ konnte sich die Stadt Lauf erfolgreich um Mittel nach dem „Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder (ZuInvG-Konjunkturpaket II) bewerben. Dies hat für die Stadt den Vorteil, dass Zuwendungen früher ausbezahlt werden können. Die Förderquoten sind bei beiden Förderprogrammen mit 45 % gleich hoch.

Grundvoraussetzung für eine Förderung nach KP II ist allerdings ein Baubeginn vor dem 31.12.2010 und ein Bauende bis spätestens 31.12.2011.

Im Vorfeld der Detailplanungen wurde im Februar 2009 ein sog. Sachstandsbericht für den Antrag zur Aufnahme in das KP II erstellt. Dabei wurde eine Kostenannahme mit Gesamtkosten von 400.000 € getroffen. Von Seiten des Zuschussgebers wird daher noch geprüft, ob die aktuell ermittelten Gesamtkosten lt. Entwurf vom Juli 2010 in voller Höhe über das ZuInvG gefördert werden können oder ob ein Teilbetrag aus dem „normalen“ Förderkontigent der RZWas gefördert wird.

Unabhängig vom Förderprogramm ist ein entsprechender Förderantrag verbunden mit einem Antrag auf Genehmigung eines vorzeitigen Baubeginns zu stellen.