Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
Der vorgestellten Entwurfsplanung zum Hochwasserschutz Bitterbach Teilentwurf A HRB „Ochsenpriel“ wird zugestimmt. Die zur Umsetzung benötigten und bislang noch nicht finanzierten Mittel in Höhe von 450.000 € werden im Nachtragshaushalt 2010 durch Erhöhung der für 2011 vorhandenen Verpflichtungsermächtigung auf 750.000 € finanziert.
Dem Stadtrat ist bekannt, dass
- aus der Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden kann,
- die Zustimmung keine Zusicherung im Sinne des Art. 38 BayVwVfG auf Erlass eines Zuwendungsbescheides darstellt,
- eine etwaige spätere Förderung nach den dann geltenden Zuwendungsrichtlinien und Bemessungsgrundsätzen erfolgen wird,
- die Dringlichkeit des Vorhabens durch den vorgezogenen Baubeginn nicht geändert wird,
- der Antragsteller das volle Finanzierungsrisiko zu tragen hat,
- die Kosten einer Vorfinanzierung nicht zuwendungsfähig sind.
Bei einem größeren Hochwasser des
Bitterbachs ist die angrenzende Wohnbebauung entlang der Straße „Am Bitterbach“
sowie im weiteren Verlauf bachabwärts die Fa. EMUGE durch Überflutung gefährdet.
Deswegen wurde ein Entwurf in Auftrag
gegeben, durch den eine abflusstechnisch sinnvolle und wirtschaftliche Lösung
aufgezeigt werden sollte.
Um einen zukunftssicheren Hochwasserschutz zu gewährleisten, erfolgt die
Entwurfsplanung unter Berücksichtigung des Klimaänderungsfaktors von 15%.
Insgesamt ist die Errichtung von drei hintereinandergeschalteten
Hochwasserrückhaltungen HRB „Ochsenpriel“, HRB „Eschenauer“ und HRB
„Stauweiher“ vorgesehen. Dabei soll am Ochsenpriel das größte Volumen mit rd.
46.300 m³ zurückgehalten werden. Das fertige HRB „Stauweiher“ weist ein Volumen
von V=33.000 m³ auf. Mit dem HRB „Eschenauer Straße“, das als letzter der
4 Bauabschnitte realisiert werden soll, stehen nach Abschluss aller
Maßnahmen rd. 98.500 m³ Rückhalteraum zur Verfügung.
Nach Umsetzung des Entwurfs ist ein
ausreichender Schutz bei einem 100-jährlichen Hochwasser entlang des
Bitterbachs sichergestellt. Für die Entwurfsplanung wurde das Gesamtprojekt in
vier Teilentwürfe untergliedert:
Teilentwurf |
A: |
Hochwasserrückhaltebecken HRB
„Ochsenpriel“ |
|
B: |
Hochwasserrückhaltebecken HRB „Eschenauer
Str.“ |
|
C: |
Hochwasserrückhaltebecken HRB „Stauweiher“ |
|
D: |
Ertüchtigung des Bitterbachs unterhalb des
Stauweihers |
In den Jahren 2005 bis 2010 wurden die Teilentwürfe C „HRB Stauweiher“
und D umgesetzt.
Zwischenzeitlich wurde der Entwurf A „HRB Ochsenpriel“ fertig gestellt
und soll nun erläutert werden.
Das Gesamtkonzept zum Hochwasserschutz sieht vor, dass bereits am
Oberlauf des Bitterbachs am Zulauf des Ochsenpriels Hochwasser zurückgehalten
wird. Der Ochsenpriel entsteht aus dem Zusammenfluss von Grenzgraben und
Nuschwiesengraben, die beide aus Westen dem Bitterbach zufließen. Kurz nach dem
Durchlass unter der Staatsstraße St 2240 mündet der Ochsenpriel in den
Bitterbach.
Das Leistungsvermögen des Durchlasses liegt weit über dem 100-jährlichen
Hochwasser-abfluss des Bitterbachs von HQ100 = 11,5 m³/s bzw.
einschl. Klimaänderungsfaktor HQ100 - 15% =
13,2 m³/s, weshalb bislang oberhalb des Durchlasses kein Aufstau entsteht.
Das geplante HRB „Ochsenpriel“ liegt in einer natürlichen Geländemulde,
die nach unten mit dem Straßendamm der St 2240 abschließt. Das erforderliche
Volumen soll durch einen parallel zur Staatsstraße geplanten Damm geschaffen
werden. Der Abschluss wird über ein
gesteuertes Drosselorgan auf Q = 6m³/s gedrosselt. Bis zu diesem Zufluss wird
der Abfluss ungedrosselt weitergeleitet. Bei einem größeren Zufluss als 6 m³/s
wird der Abfluss gedrosselt und das Becken füllt sich bis zu einem Volumen von
46.300 m³.
Die Oberkante der geplanten Dammkrone wird höher als der vorhandene
Straßendamm liegen und zwar bis zu max. 1,90 m höher. Der neue Damm wird dabei
unmittelbar an den bestehenden Damm angebaut. Die Böschung soll bis zu einer
Neigung von 1:2 ausgebildet werden. Auf der 3 m breiten Dammkrone wird ein
befahrbarer Weg angelegt. Bei der Planung wurden auch die Vorgaben der
Naturschutzbehörde berücksichtigt und ein landschaftspflegerischer Begleitplan
erstellt. Unter anderem wurde die Durchgängigkeit des Ochsenpriels für alle
Tierarten durch das in offener Bauweise geplante Durchlassbauwerk
(„Öko-Schlucht“) sichergestellt. Der Waldbestand im Bereich des Dammbauwerks
wird durch eine flächengleiche Ersatzaufforstung mit standortgerechten Gehölzen
ausgeglichen. Für den Bau des HRB „Ochsenpriel“ werden lt. dem vorliegenden
Entwurf einschließlich Grunderwerb und Baunebenkosten rd. 850.000 € brutto
benötigt.
Finanzierung
Die Finanzierung könnte nach Absprache mit
der Stadtkämmerei wie folgt aussehen:
Auf der HhSt. „Hochwasserfreilegung Bitterbach“ 1.6906.9500 stehen
aktuell für den Abschnitt A „Ochsenpriel“ 100.000 € im Haushalt 2010 und 300.000
€ als Verpflichtungsermächtigung zur Verfügung.
Der HAR aus 2009 und der Restansatz im Haushalt 2010 in Höhe von 200.000
€ werden noch für den Teil D „Ertüchtigung des Bitterbachs zwischen Staumauer
und Pegnitz“ benötigt.
Die Maßnahmen am Ochsenpriel müssen nach den Vorgaben des KP II noch
heuer begonnen werden.
Der bislang noch nicht finanzierte Betrag in Höhe von 450.000 € müsste
daher im Nachtragshaushalt 2010 durch Erhöhung der für den Haushalt 2011
vorhandenen Verpflichtungsermächtigung auf 750.000 € finanziert werden. Dadurch
könnte nach der erforderlichen Baufreigabe noch heuer ein Bauantrag erteilt
werden. Die Mittel, die aktuell zur Verfügung stehen, reichen für die noch
abwickelbaren Baumaßnahmen bis zur Verabschiedung des Haushalts 2011 sicher aus.
Zuwendungen
Diese Maßnahmen zur
Verbesserung des Hochwasserschutzes werden nach den RZWas (Richtlinien
für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben) gefördert. Hierzu ist ein
entsprechender Förderantrag, verbunden mit einem Antrag auf Genehmigung eines
vorzeitigen Baubeginns, zu stellen.
Sowohl für den vor kurzem abgeschlossenen Bauabschnitt D “Ertüchtigung
des Bitterbachs“ als auch für das nun anstehende HRB „Ochsenpriel“ konnte sich
die Stadt Lauf erfolgreich um Mittel nach dem „Gesetz zur Umsetzung von
Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder (ZuInvG-Konjunkturpaket II)
bewerben. Dies hat für die Stadt den Vorteil, dass Zuwendungen früher
ausbezahlt werden können. Die Förderquoten sind bei beiden Förderprogrammen mit
45 % gleich hoch.
Grundvoraussetzung für eine Förderung nach KP II ist allerdings ein
Baubeginn vor dem 31.12.2010 und ein Bauende bis spätestens 31.12.2011.
Im Vorfeld der Detailplanungen wurde im Februar 2009 ein sog.
Sachstandsbericht für den Antrag zur Aufnahme in das KP II erstellt. Dabei
wurde eine Kostenannahme mit Gesamtkosten von 400.000 € getroffen. Von Seiten
des Zuschussgebers wird daher noch geprüft, ob die aktuell ermittelten
Gesamtkosten lt. Entwurf vom Juli 2010 in voller Höhe über das ZuInvG gefördert
werden können oder ob ein Teilbetrag aus dem „normalen“ Förderkontigent der
RZWas gefördert wird.
Unabhängig vom Förderprogramm ist ein entsprechender Förderantrag
verbunden mit einem Antrag auf Genehmigung eines vorzeitigen Baubeginns zu
stellen.