Betreff
Altstadtsanierung - Städtebauförderung -Förderprogramm Fassadensanierung
Vorlage
FB 5/192/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

1.  Die Stadt Lauf a.d. Pegnitz stellt im Rahmen ihres Städtebauförderprogramms ein kommunales Förderprogramm (Fassadenprogramm) auf. Das Förderprogramm wird zunächst für einen Zeitraum von 4 Jahren (bis Ende 2014) aufgelegt. Eine Verlängerung wird bei Bedarf veranlasst.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Fassadenprogramm durch die Regierung von Mittelfranken genehmigen zu lassen und durch ortsübliche Bekanntmachung in Kraft zu setzen.

 

2.  Für das Haushaltsjahr 2011 werden Mittel in Höhe von 50.000,-- € Gesamtkosten eingeplant.

 

3.  Die Stadt Lauf a.d. Pegnitz erweitert das bestehende Laufer Klimaschutzprogramm, so dass Bauherrn im Rahmen des Fassadenprogramms eine Energieberatung in Anspruch nehmen  können, die mit 25%, maximal jedoch mit 500,-- € gefördert wird und Förderung für Fassadendämmung mit bis zu 1000,-- € (abhängig von Baukosten und eingesparter Energie) erhalten können.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Klimaschutzprogramm entsprechend zu ändern.

 

 

 

 

 

Bisher konnten private Sanierer im Rahmen der Städtebauförderung nur dann Zuschüsse erhalten, wenn es sich um umfassende Sanierungsmaßnahmen handelte. In der Regel mussten Kosten im oberen mindestens fünfstelligen Eurobereich erreicht und der zu erwartende Mietertrag berücksichtigt werden, um eine Förderung in Anspruch nehmen zu können.

 

Um künftig weniger umfassende Maßnahmen finanziell unterstützen zu können, wird von der Verwaltung vorgeschlagen, ein kommunales Förderprogramm (Fassadenprogramm) aufzustellen. Hierdurch könnten die privaten Eigentümer einen Anreiz erhalten, kleinere und mittlere Sanierungsmaßnahmen durchzuführen, die einen Beitrag zur Verbesserung des Stadtbildes leisten.

 

Gefördert werden sollen Maßnahmen an/ im Umfeld von Gebäuden, die sich im Bereich der Sanierungsgebiete befinden und die das Stadtbild prägen bzw. die sich im Umfeld städtebaulich wichtiger Bereiche befinden.

Gefördert werden können unter anderem Maßnahmen zur gestalterischen Verbesserung der Fassaden einschließlich Fenster, Türen, Tore, Dächer und Dachaufbauten sowie Einfriedungen,  Rückbauten ortsbildstörender Bauteile, Neugestaltung von Hofräumen und Vorgärten sowie Fassadenbegrünungen.

 

Die Bezuschussung erfolgt in Form von Zuschüssen im Rahmen der Städtebauförder-programme des Freistaates Bayern. Sie werden durch die Regierung von Mittelfranken zu 60% mitfinanziert.

Daneben wird eine Fachberatung durch das Bauamt angeboten.

Der Umfang, der im Kommunalen Förderprogramm der Stadt Lauf a.d.Pegnitz zur Verfügung stehenden Fördermittel richtet sich nach den durch die Regierung von Mittelfranken bewilligten Zuwendungen und den im jeweiligen Haushaltsplan der Stadt bereit gestellten Investitionszuschussmitteln. Sofern mehr Anträge vorliegen als Mittel bereitstehen, bleibt es der Stadt vorbehalten, eine Reihenfolge nach städtebaulichen Prioritäten festzulegen.

 

Förderfähig sind die Kosten, die in sach- und fachgerechter Erfüllung der im Fassadenprogramm aufgeführten Richtlinien entstehen.

Bei Neubauten sind nur die Kosten förderfähig, die durch die Beachtung der gestalterischen Auflagen entstehen (gestalterischer Mehraufwand).

Der Zuschuss wird auf der Grundlage der förderfähigen Kosten der Kostenschätzung ermittelt. Die endgültige Förderhöhe wird erst nach Vorlage des Verwendungsnachweises festgelegt.

 

 

 

 

 

Förderhöhen:

 

Unter einer Bagatellgrenze von 1000,-- € Sanierungskosten wird kein Zuschuss gewährt.

  • Förderhöhe für normale Maßnahmen                             :                              bis zu 25 %
  • Für Rückbaumaßnahmen / Maßnahmen mit besonders

hohem Aufwand bzgl. Energieeinsparung :                                                  bis zu 30 %

  • Für besonders aufwändige und schwierige Maßnahmen

mit besonders hohem denkmalpflegerischen und stadt-

gestalterischen oder Mehraufwand:                                                                              bis zu 35%

 

Der Höchstförderbetrag je Maßnahme beträgt 15.000 €.

 

Mehrfachförderungen an ein und demselben Objekt sind möglich, jedoch sind die Einzelkosten und –zuschüsse zu addieren und die Fördergrenzen dürfen nicht überschritten werden.

In Ausnahmefällen und bei besonderer Bedeutung für das Ortsbild kann über den Fördersatz und die Höchstgrenze hinaus gefördert werden. Diese Einzelfallentscheidung muss durch den Bauausschuss der Stadt Lauf a.d.Pegnitz getroffen werden.

 

Gebäude, die umfassend Instand gesetzt werden und für die Zuschüsse in Form einer Kostenerstattung nach den Städtebauförderungsrichtlinien gegeben werden, können nicht im Rahmen dieses Förderprogramms zusätzlich gefördert werden.

 

Nicht gefördert werden:

  • Kostenanteile, in deren Höhe der Maßnahmenträger steuerliche Vergünstigungen in    Anspruch nehmen kann (z.B. Vorsteuerabzug)
  • Kosten, die ein anderer als der Maßnahmenträger zu übernehmen verpflichtet ist.

 

Werden an einem Gebäude weitere Maßnahmen vorgenommen, die nicht den Zielen der Stadtgestaltung entsprechen, so kann dies zu einem Verlust der Förderfähigkeit führen.

Die bisherige Möglichkeit, Städtebaufördermittel zu erhalten, wenn ein Gebäude in seiner Gesamtheit umfassender und damit auch finanziell aufwändig saniert wird, bleibt bestehen.

 

Es wird vorgeschlagen für das Fassadenprogramm jährlich bis zu 50.000 €, je nach Haushaltslage, zur Verfügung zu stellen. Der städtische Anteil beträgt hiervon max. 20.000,-- €.

Nachdem das Städtebauförderprogramm Aktive Stadt und Ortsteilzentren, in dessen Rahmen das Fassadenprogramm läuft, zunächst auf 4 Jahre befristet ist (mit der Option auf Verlängerung), sollte auch das Fassadenprogramm zunächst auf diesen Zeitrahmen begrenzt werden.

 

Energieeinsparung / Dämmmaßnahmen

 

Unter die förderfähigen Kosten im Rahmen der Städtebauförderung fallen auch Dämmmaßnahmen und Energieeinsparmaßnahmen an Fassade und Dach, soweit sie im Rahmen einer Fassadengestaltung gemäß Fassadenprogramm durchgeführt werden.

 

Gerade bei Denkmälern und Altbauten sind Dämmmaßnahmen jedoch nur bedingt möglich. Denkmalschutzauflagen, baukonstruktive und bauphysikalische Gegebenheiten lassen oft nur eingeschränkte Maßnahmen zu. Aus diesen Gründen sind Einzeldenkmäler auch von der Pflicht eines Energiepasses ausgenommen,

Umso wichtiger erscheint es in diesen Fällen den Eigentümern im Rahmen einer Energieberatung die individuell möglichen Verbesserungen darzulegen.

 

Diese Beratung kann im Rahmen des Fassadenprogramms nicht bezuschusst werden. Es wird aber vorgeschlagen, das Laufer Klimaschutzprogramm so zu erweitern, dass Eigentümer, die eine Energieberatung für Gebäude innerhalb der Sanierungsgebiete in Anspruch nehmen, die Beratung mit 25%, maximal jedoch mit 500,-- €, gefördert bekommen.

 

Zusätzlich sollten Fördergelder zur Verfügung gestellt werden für Fassadendämmungen, die nicht im Rahmen der Städtebauförderung gefördert werden können. Diese sollten mit bis zu 1000,-- € (abhängig von Baukosten und eingesparter Energie) gefördert werden.

Anspruchberechtigt hierfür wären Eigentümer im Bereich der Sanierungsgebiete, die die Anforderungen für eine Förderung nach den Richtlinien des Fassadenprogramms erfüllen - unabhängig davon, ob sie eine tatsächliche Förderung aus Städtebaufördermitteln in Anspruch nehmen bzw. bewilligt bekommen und eine Energieberatung in Anspruch genommen haben.

 

 

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