Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss
empfiehlt dem Stadtrat:
1. Die Stadt Lauf a.d. Pegnitz stellt im Rahmen
ihres Städtebauförderprogramms ein kommunales Förderprogramm (Fassadenprogramm)
auf. Das Förderprogramm wird zunächst für einen Zeitraum von 4 Jahren (bis Ende
2014) aufgelegt. Eine Verlängerung wird bei Bedarf veranlasst.
Die Verwaltung wird
beauftragt, das Fassadenprogramm durch die Regierung von Mittelfranken
genehmigen zu lassen und durch ortsübliche Bekanntmachung in Kraft zu setzen.
2. Für das Haushaltsjahr 2011 werden Mittel in
Höhe von 50.000,-- € Gesamtkosten eingeplant.
3. Die Stadt Lauf a.d. Pegnitz erweitert das
bestehende Laufer Klimaschutzprogramm, so dass Bauherrn im Rahmen des
Fassadenprogramms eine Energieberatung in Anspruch nehmen können, die mit 25%, maximal jedoch mit
500,-- € gefördert wird und Förderung für Fassadendämmung mit bis zu 1000,-- €
(abhängig von Baukosten und eingesparter Energie) erhalten können.
Die Verwaltung wird
beauftragt, das Klimaschutzprogramm entsprechend zu ändern.
Bisher konnten
private Sanierer im Rahmen der Städtebauförderung nur dann Zuschüsse erhalten,
wenn es sich um umfassende Sanierungsmaßnahmen handelte. In der Regel mussten
Kosten im oberen mindestens fünfstelligen Eurobereich erreicht und der zu
erwartende Mietertrag berücksichtigt werden, um eine Förderung in Anspruch
nehmen zu können.
Um künftig weniger
umfassende Maßnahmen finanziell unterstützen zu können, wird von der Verwaltung
vorgeschlagen, ein kommunales Förderprogramm (Fassadenprogramm) aufzustellen.
Hierdurch könnten die privaten Eigentümer einen Anreiz erhalten, kleinere und
mittlere Sanierungsmaßnahmen durchzuführen, die einen Beitrag zur Verbesserung
des Stadtbildes leisten.
Gefördert werden
sollen Maßnahmen an/ im Umfeld von Gebäuden, die sich im Bereich der
Sanierungsgebiete befinden und die das Stadtbild prägen bzw. die sich im Umfeld
städtebaulich wichtiger Bereiche befinden.
Gefördert werden
können unter anderem Maßnahmen zur gestalterischen Verbesserung der Fassaden
einschließlich Fenster, Türen, Tore, Dächer und Dachaufbauten sowie
Einfriedungen, Rückbauten
ortsbildstörender Bauteile, Neugestaltung von Hofräumen und Vorgärten sowie Fassadenbegrünungen.
Die Bezuschussung
erfolgt in Form von Zuschüssen im Rahmen der Städtebauförder-programme des
Freistaates Bayern. Sie werden durch die Regierung von Mittelfranken zu 60%
mitfinanziert.
Daneben wird eine
Fachberatung durch das Bauamt angeboten.
Der Umfang, der im
Kommunalen Förderprogramm der Stadt Lauf a.d.Pegnitz zur Verfügung stehenden
Fördermittel richtet sich nach den durch die Regierung von Mittelfranken
bewilligten Zuwendungen und den im jeweiligen Haushaltsplan der Stadt bereit
gestellten Investitionszuschussmitteln. Sofern mehr Anträge vorliegen als
Mittel bereitstehen, bleibt es der Stadt vorbehalten, eine Reihenfolge nach
städtebaulichen Prioritäten festzulegen.
Förderfähig sind
die Kosten, die in sach- und fachgerechter Erfüllung der im Fassadenprogramm
aufgeführten Richtlinien entstehen.
Bei Neubauten sind
nur die Kosten förderfähig, die durch die Beachtung der gestalterischen
Auflagen entstehen (gestalterischer Mehraufwand).
Der Zuschuss wird
auf der Grundlage der förderfähigen Kosten der Kostenschätzung ermittelt. Die
endgültige Förderhöhe wird erst nach Vorlage des Verwendungsnachweises
festgelegt.
Förderhöhen:
Unter einer
Bagatellgrenze von 1000,-- € Sanierungskosten wird kein Zuschuss gewährt.
- Förderhöhe
für normale Maßnahmen :
bis zu
25 %
- Für
Rückbaumaßnahmen / Maßnahmen mit besonders
hohem Aufwand bzgl. Energieeinsparung : bis
zu 30 %
- Für
besonders aufwändige und schwierige Maßnahmen
mit besonders hohem denkmalpflegerischen und stadt-
gestalterischen oder Mehraufwand: bis
zu 35%
Der
Höchstförderbetrag je Maßnahme beträgt 15.000 €.
Mehrfachförderungen
an ein und demselben Objekt sind möglich, jedoch sind die Einzelkosten und
–zuschüsse zu addieren und die Fördergrenzen dürfen nicht überschritten werden.
In Ausnahmefällen
und bei besonderer Bedeutung für das Ortsbild kann über den Fördersatz und die
Höchstgrenze hinaus gefördert werden. Diese Einzelfallentscheidung muss durch
den Bauausschuss der Stadt Lauf a.d.Pegnitz getroffen werden.
Gebäude, die
umfassend Instand gesetzt werden und für die Zuschüsse in Form einer
Kostenerstattung nach den Städtebauförderungsrichtlinien gegeben werden, können
nicht im Rahmen dieses Förderprogramms zusätzlich gefördert werden.
Nicht gefördert
werden:
- Kostenanteile,
in deren Höhe der Maßnahmenträger steuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen kann (z.B.
Vorsteuerabzug)
- Kosten, die
ein anderer als der Maßnahmenträger zu übernehmen verpflichtet ist.
Werden an einem
Gebäude weitere Maßnahmen vorgenommen, die nicht den Zielen der Stadtgestaltung
entsprechen, so kann dies zu einem Verlust der Förderfähigkeit führen.
Die bisherige
Möglichkeit, Städtebaufördermittel zu erhalten, wenn ein Gebäude in seiner
Gesamtheit umfassender und damit auch finanziell aufwändig saniert wird, bleibt
bestehen.
Es wird
vorgeschlagen für das Fassadenprogramm jährlich bis zu 50.000 €, je nach
Haushaltslage, zur Verfügung zu stellen. Der städtische Anteil beträgt hiervon
max. 20.000,-- €.
Nachdem das
Städtebauförderprogramm Aktive Stadt und Ortsteilzentren, in dessen Rahmen das
Fassadenprogramm läuft, zunächst auf 4 Jahre befristet ist (mit der Option auf
Verlängerung), sollte auch das Fassadenprogramm zunächst auf diesen Zeitrahmen
begrenzt werden.
Energieeinsparung
/ Dämmmaßnahmen
Unter die
förderfähigen Kosten im Rahmen der Städtebauförderung fallen auch Dämmmaßnahmen
und Energieeinsparmaßnahmen an Fassade und Dach, soweit sie im Rahmen einer
Fassadengestaltung gemäß Fassadenprogramm durchgeführt werden.
Gerade bei
Denkmälern und Altbauten sind Dämmmaßnahmen jedoch nur bedingt möglich.
Denkmalschutzauflagen, baukonstruktive und bauphysikalische Gegebenheiten
lassen oft nur eingeschränkte Maßnahmen zu. Aus diesen Gründen sind
Einzeldenkmäler auch von der Pflicht eines Energiepasses ausgenommen,
Umso wichtiger
erscheint es in diesen Fällen den Eigentümern im Rahmen einer Energieberatung
die individuell möglichen Verbesserungen darzulegen.
Diese Beratung kann
im Rahmen des Fassadenprogramms nicht bezuschusst werden. Es wird aber
vorgeschlagen, das Laufer Klimaschutzprogramm so zu erweitern, dass Eigentümer,
die eine Energieberatung für Gebäude innerhalb der Sanierungsgebiete in
Anspruch nehmen, die Beratung mit 25%, maximal jedoch mit 500,-- €, gefördert
bekommen.
Zusätzlich sollten
Fördergelder zur Verfügung gestellt werden für Fassadendämmungen, die nicht im
Rahmen der Städtebauförderung gefördert werden können. Diese sollten mit bis zu
1000,-- € (abhängig von Baukosten und eingesparter Energie) gefördert werden.
Anspruchberechtigt
hierfür wären Eigentümer im Bereich der Sanierungsgebiete, die die
Anforderungen für eine Förderung nach den Richtlinien des Fassadenprogramms
erfüllen - unabhängig davon, ob sie eine tatsächliche Förderung aus
Städtebaufördermitteln in Anspruch nehmen bzw. bewilligt bekommen und eine
Energieberatung in Anspruch genommen haben.
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