Betreff
Erneuerung der Eisenbahnüberführung in km 18,833, Strecke Nürnberg-Schirnding, östlich von Heuchling Kreuzungsvereinbarung
Vorlage
BA/028/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss beschließt:

 

Dem Abschluss der vorliegenden „Kreuzungsvereinbarung über eine Änderungsmaßnahme an der bestehenden Eisenbahnüberführung über einen ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg in Bahn-km 18,833 der Hauptbahn Nürnberg-Schirnding“ wird zugestimmt.

 

Mit Schreiben vom 04.02.2009 wurde der Stadt Lauf mitgeteilt, dass die DB Netz AG die bestehende Eisenbahnüberführung (EÜ) bei km 18,833 über dem bestehenden Wirtschafts-weg östlich von Heuchling der Bahnlinie Nürnberg-Schirnding zu erneuern. Im Vorfeld dazu benötigt die DB Netz AG zur Erstellung ihrer Plan- und Finanzierungsunterlagen eine Kreuzungsvereinbarung. In dieser Vereinbarung wird der Umfang, die Durchführung, die Kostenverteilung und die spätere Baulast geregelt. Ein Entwurf dieser Vereinbarung ist der Arbeitsunterlage beigefügt.

Beim geplanten Neubau sollen gleichzeitig die Regelquerschnittsweiten und der Regelfahr-bahnaufbau des Gleiskörpers berücksichtigt werden. Das bestehende Bauwerk wird durch eine neue Überführung an derselben Stelle ersetzt. Sowohl die derzeitige lichte Weite als auch die derzeitige lichte Höhe bleiben unverändert. Um die Regelfahrbahnhöhe des Gleisbettes herstellen zu können wird die Überbauunterkante der EÜ um ca. 40 cm abge-senkt. Dementsprechend wird die Straßenbaugradiente im Brückenbaubereich ebenfalls abgesenkt und der Straßenverlauf angepasst; so dass die derzeitige lichte Höhe von mindestens 4,11 m erhalten bleibt.

Die Bahn rechnet mit einer Bauzeit von ca. 9 Monaten. Die Arbeiten sollen zwischen Ende Juli 2009 und April 2010 abgewickelt werden. Während dieser Zeit muss die Durchfahrt vor allem aus sicherheitstechnischen Gründen für den gesamten Verkehr gesperrt werden. Baulastträger für die Gesamtmaßnahme ist allein die DB Netz AG, d.h. der Stadt Lauf entstehen keine Kosten. Es handelt sich dabei um ein sog. „einseitiges Verlangen“ der Bahn (§ 12.1 EKGr), nachdem der Stadtrat in seiner Sitzung am 24.05.2007 beschlossen hat, die Planungen für ein künftiges Gewerbegebiet im Ortsteil Heuchling komplett aufzugeben. Eine Erweiterung des Lichtraumprofils zum Zweck einer Erschließung des Gewerbegebiets ist daher nicht mehr notwendig.