Betreff
Kunigundenschule Vorstellung des Konzeptes zur Generalsanierung
Vorlage
FB 5/187/2010
Art
Tischvorlage

 

 

In der KiJuA- Sitzung vom 23.07.2009 wurde die Verwaltung beauftragt, Raumkonzepte einschl. Ganztagesschulbetrieb sowohl für die Kunigundenschule als auch für Bertleinschule ausarbeiten zu lassen und anschließend mit der Regierung von Mittelfranken abzustimmen.

 

Am 22.07.2010 erhielt die Stadt Lauf a.d.Pegnitz von der Regierung von Mittelfranken den Bescheid für die schulaufsichtliche Genehmigung des Raumprogramms zu den Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen.

Weiterhin wurden mit Bescheid vom 30.07.2010 die Umbaumaßnahmen in der Bertleinschule schulaufsichtlich genehmigt.

 

Damit ist eine wesentliche Vorraussetzung zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen für die Ganztagesschule und auch für allgemeine strukturelle Verbesserungen erfüllt.

 

In der bereits erwähnten Sitzung wurde außerdem beschlossen, dass für die beiden Schulgebäude, Kunigunden- und Bertleinschule, Generalsanierungsmaßnahmen unter Einbeziehung von energetischen Sanierungen vorgenommen werden sollen.

 

Von der Verwaltung wurde die Kunigundenschule (Baujahr 1965) für vorrangig gehalten und es wurden die Planungsarbeiten mit Kostenermittlung in Angriff genommen.

 

Nach der Durchführung eines VOF- Verfahrens auf Grund der voraussichtlichen Größenordnung wurde gemäß Stadtratbeschluss vom 29.07.2010 die Architektengemeinschaft
BaurConsult /Weber & Lang mit der Erstellung eines Konzeptes zur Generalsanierung der Kunigundenschule beauftragt.


Für die Außenanlagen wurde der „Fachbetrieb für naturnahes Grün“ Norbert Steiniger, unter dessen Federführung bereits der Pausenhof in der Bertleinschule naturnah umgestaltet wurde, beauftragt.
Zwischenzeitlich fanden zahlreiche Ortstermine sowie Gespräche zwischen den beauftragten Planern, der Schulleitung, Fachbehörden sowie dem Bauamt statt.

 

Das Ergebnis ist ein Sanierungskonzept, das modular aufgebaut ist und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte einen vergleichbaren Neubaustandard erreicht. Hinsichtlich des energetischen Standards wird die derzeit gültige Energieeinsparverordnung 2009 um ca. 30 % übertroffen. Die Planung sieht weiterhin zahlreiche technische Erneuerungen bzw. Verbesserungen wie z.B. den Einbau einer kontrollierten Be- und Entlüftung der Klassenräume vor.

 

Ein großes und aufgrund der „Splitt Level“ Bauweise mit vertretbarem Aufwand nicht zu lösendes Problem stellt die Schaffung eines barrierefreien Zugangs zu allen Räumen dar. Hier sind punktuell Verbesserungen wie z.B. der Zugang zur Schwimmhalle vorgesehen.


Hinsichtlich der künftigen Beheizung steht die Stadt Lauf derzeit noch mit dem Landratsamt Nürnberger Land in Verhandlung. Hier ist eine gemeinsame Beheizung über ein Nahwärmenetz mit Hackschnitzeltechnik vorgesehen.

 

Wie bereits erwähnt, umfasst eine „Generalsanierung“ im Sinne der Förderrichtlinien „Maßnahmen, die einer gründlichen Überholung dienen und die die Einrichtung auf einen baulichen Stand bringen, die sie im Falle einer Neuerrichtung aufweisen müsste. Eine an sich notwendige Neuerrichtung wird damit vermieden.“

 

Da die durchschnittliche Lebensdauer aller Bauteile weit überschritten ist kann es nicht ausgeschlossen werden, dass in nächster Zeit, vor allem im Bereich der Haustechnik, Probleme auftreten.

 

Insofern erscheint eine umfassende Sanierung aller Bauteile gerechtfertigt. Von dieser Grundvorgabe ist das beauftragte Büro ausgegangen und hat für die einzelnen Gebäudeteile folgende Sanierungskosten ermittelt:

 

1.            Schulgebäude incl. Pausenhof

                - energetische Sanierung (Fenster, Fassade, etc.)

                - Sanierung der Haustechnik (Heizung, Elektro, Lüftung, Sanitär)

                - strukturelle Verbesserungen

                                                                                                                                                             ca. 9,68 Mio. EUR

 

2.            Sporthalle                                                                                         

                - energetische Sanierung (Fenster, Fassade, etc.)

                - Sanierung gesamte Haustechnik

                - Sanierung Umkleiden und Duschräume

                                                                                                                                                             ca.1,10 Mio. EUR

 

3.            Schwimmhalle                                                                                

                - energetische Sanierung (Fenster, Fassade, etc.)

                - Sanierung gesamte Haustechnik

                - Sanierung Schwimmbadumgang (nicht Becken)

                - Sanierung Umkleiden und Duschräume

                                                                                                                                                             ca. 1,37 Mio.EUR

 

4.            Freisportanlagen                             

                - Allwetterplatz

                - Laufbahn

                - Sprunggrube mit Anlauf

                                                                                                                                                             Ca. 0,20 Mio. EUR

 

Zusätzlich sind Kosten für die Unterbringung der Schulklassen währen der Bauarbeiten in anderen Schulgebäuden oder gegebenenfalls in Containern zu berücksichtigen.

 

Einzelheiten zu den geplanten Maßnahmen werden in der Sitzung durch das beauftragte Architekturbüro erläutert.

 

Alle genannten Maßnahmen sind grundsätzlich nach Art. 10 Finanzausgleichsgesetz (FAG) förderfähig mit einem Fördersatz von ca. 35%.

Allerdings ist bei der Sporthalle und bei der Schwimmhalle noch nicht abschließend geklärt, ob auch bei der geplanten Generalsanierung der Bertleinschule ebenfalls die Sport- bzw. die Schwimmhalle gefördert werden können, weil die für beide Einrichtungen notwendige Klassenzahl nicht erreicht wird.

 

Aus technischer und wirtschaftlicher Sicht wäre der Schwimmhalle der Bertleinschule der Vorzug zu geben.

 

Bezüglich der nun ermittelten Kosten für eine Generalsanierung ist hinsichtlich der bisher angestellten Überlegungen noch eine Erläuterung hilfreich.

Im Rahmen des Antrages zum „Konjunkturprogramm II“ (Stadtratsbeschluss vom 19.02.09) wurden bei der Kunigundenschule ausschließlich für energetische Sanierung 1,67 Mio. EUR eingeplant.

 

Bei einer Bedarfsanmeldung für Schulsanierungen an die Regierung von Mittelfranken im Oktober 2010 wurden darüber hinaus als dringlich angesehene Sanierungsmaßnahmen 3,13 Mio. EUR, also insgesamt 4,8 Mio. EUR ermittelt.

Die Summe für dringliche Maßnahmen wurde dann entsprechend in den Haushalt 2010 mit 150.000 EUR und im Investitionsplan für 2011 und 2012 eingebracht.

 

Sicherlich stellt sich die Frage, ob nicht gleich mit einer umfassenden Generalsanierung die gesamte Schule auf einen Neubaustandard gebracht werden sollte.

 

Da die finanzielle Leistungsfähigkeit der nächsten Haushalte berücksichtigt werden muss, wäre die Aufteilung der Maßnahmen Schule/ Sporthalle/ Schwimmhalle auf bis zu fünf Bau- bzw. Förderabschnitte möglich, was vor allem beim Schulgebäude die finanzielle Machbarkeit wesentlich erleichtern würde.

 

Eine Alternative zur „Generalsanierung“ wären Baumaßnahmen, die ihrem Umfang nach einer Generalsanierung vergleichbar sind“.

 

Diese Formulierung aus den einschlägigen FAG-Förderrichtlinien zielt auf einer Generalsanierung vergleichbare Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen ab, die wesentliche Bauteile umfassen müssen und mindestens ein Kostenvolumen von 25% einer vergleichbaren Neubaues erreichen müssen.

In unserem Fall wäre dies beim Bauteil „Schule“ ca. 3,2 Mio. EUR.

 

Dieses Verfahren könnte unter o.g. Maßgaben mehrfach angewendet werden. Es hätte den Vorteil, dass das bisher angesetzte HH-Volumen von ca. 4,8 Mio. EUR nicht verändert werden müsste.

 

Entsprechende weitere Sanierungen sind unter Beachtung der Mindestgrenze durchführbar und können in weiteren Haushalten dann finanziert werden.

 

Jede der beiden Möglichkeiten führt zu technischen Verbesserungen des Bauwerkes bei unterschiedlichen finanziellen Anforderungen.

 

In der heutigen KiJuA- Sitzung sollen diese Möglichkeiten diskutiert werden, damit in der StR-Sitzung am 30.09.2010 eine abschließende Entscheidung auch nach Absprache mit der Regierung von Mittelfranken erfolgen kann.