Betreff
Information zur Einführung des neuen Personalausweises
Vorlage
FB 3/011/2010
Art
Informationsvorlage_alt2

Zum 01.11.2010 wird bundeseinheitlich der neue Personalausweis (nPA) eingeführt. Mit diesem neuen Dokument sind eine Vielzahl von Veränderungen – sowohl für den Bürger, als auch für den Arbeitsablauf in der Verwaltung - verbunden.

 

Die neuen Funktionen des nPA sind:

 

  • Biometriefunktion
  • elektronischer Identitätsnachweis
  • digitale Unterschriftsfunktion

 

 

Bei der Biometriefunktion werden – ähnlich wie schon beim Reispass – biometrische Merkmale in den Personalausweis mit aufgenommen. Der nPA kann nur noch mit biometrischen Bildern beantragt werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit, Fingerabdrücke als biometrisches Merkmal zu speichern. Diese Funktion ist für den Bürger freiwillig.

 

Der elektronische Identitätsnachweis macht es möglich, sich im Internet oder an Automaten sicher und eindeutig auszuweisen. Durch dieses elektronische Ausweisen soll das Anmelden in Portalen (E-Business), das Ausfüllen von Formularen (E-Government) und der Altersnachweis wesentlich erleichtert werden.

Auch über diese Funktion kann der Bürger freiwillig entscheiden und kann diese Entscheidung auch jederzeit ändern.

 

Die digitale Unterschriftsfunktion ermöglicht es, Dokumente am Computer rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Mit dieser Unterschriftsfunktion können online Verträge, Anträge und andere Dokumente unterzeichnet werden, die sonst nur per Schriftform rechtsverbindlich wären.

 

Für die digitale Unterschriftsfunktion ist aber nicht die Passbehörde zuständig, sondern der Bürger muss sich hier selbst an ein sog. „Trustcenter“ wenden, um diese dort zu erwerben.

 

 

Auch für die Verwaltung wird sich der Ablauf für den nPA deutlich verändern.

 

Bei der Beantragung muss der Bürger nun folgende Anträge unterschreiben:

 

  • Antrag für den Personalausweis selbst
  • separate Unterschrift auf einem Kontrollblatt
  • Erklärung zur deutschen Staatsangehörigkeit bzw. über weitere Staatsangehörigkeiten
  • Erklärung über die Erfassung / Nichterfassung der Fingerabdrücke
  • Empfangsunterschrift für ein Informationshandbuch zum elektronischen Identitätsnachweis

Bisher war für die Beantragung nur eine Unterschrift notwendig.

 

 

 

Auch bei der Aushändigung war bislang nur eine Unterschrift zum Empfang notwendig.

 

Bei dem nPA werden zahlreiche Formulare erforderlich:

 

  • Erklärung, dass das Sperrkennwort erhalten wurde
  • Erklärung, ob die Online-Ausweisfunktion genutzt werden soll
  • Erklärung zum Empfang des Ausweisdokuments

 

 

Weiterhin muss seitens der Behörde nun jeder Ausweis einzeln überprüft werden, ob der Chip des Ausweises funktionsfähig ist. Sämtliche Dokumente müssen eingescannt werden, damit eine entsprechende Archivierung im Passregister erfolgen kann.

 

Wegen des dargestellten, sehr umfangreichen Arbeitsaufwandes wird mit einer verdreifachung des Arbeitsaufwandes beim neuen Personalausweis gerechnet. Zumal wird nach Einschätzung der Verwaltung ein erheblicher (noch zusätzlicher) Arbeitsaufwand für die Information und Aufklärung der Bürger erforderlich sein.

 

 

Auch die Kosten für den nPA ändern sich in Bezug auf die bisherige Regelung gravierend, wie die nachfolgende Tabelle darstellt:

 

Ausweisgebühren

bisher

ab 01.11.2010

Antragsteller über 24 Jahre

8,00 €

28,80 €

Antragsteller unter 24 Jahre

8,00 €

22,80 €

Vorläufiger Personalausweis

8,00 €

10,00 €

 

 

Die bisherige Regelung, dass die erstmalige Ausstellung eines Personalausweises unter 21 Jahren gebührenfrei ist, fällt künftig weg.

 

Diese Einnahmen verbleiben jedoch nicht komplett bei der Stadtverwaltung. Für jeden Personalausweis sind Kosten für die Herstellung und den Versand in Höhe von 22,70 € an die Bundesdruckerei zu bezahlen (früher 7,24 €).

 

 

Der Bericht dient zur Kenntnisnahme.