Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
Die erforderlichen Mittel zur Klärschlammentsorgung
aus der Zentralkläranlage in Höhe von 104.600
€ werden durch die HhSt. 0.7001.5158 „Kläranlagenunterhalt“ abgedeckt.
In der Zentralkläranlage fallen pro Jahr ca.
1.800 t entwässerter Klärschlamm an. Dieser Klärschlamm besitzt einen sog.
Trockensubstanzgehalt von ca. 23 – 25 %.
Der bisherige Entsorgungsvertrag läuft im Oktober 2010 fristgemäß aus. Die
Entsorgungsleistungen wurden nun beschränkt ausgeschrieben und stehen zur
Vergabe an.
Der neue Vertrag wird mit einer Laufzeit von einem Jahr (01.11.2010 bis
31.10.2011) abgeschlossen.
Der Schlamm aus der Zentralkläranlage wird regelmäßig auf seinen
Schwermetallgehalt und auf verschiedene sonstige Schadstoffe untersucht. Die
gemessenen Werte liegen sämtlich unter den in der Klärschlamm- sowie in der
Düngemittelverordnung festgelegten Grenzwerten. Demnach wäre der Schlamm aus
der Zentralkläranlage auch landwirtschaftlich verwertbar.
Trotzdem wurde dieser Entsorgungsweg im Leistungsverzeichnis ausdrücklich
ausgeschlossen. Zum einen wird vom Bayer. Landesamt für Umwelt von dieser
Entsorgungsart in bestimmten Fällen abgeraten, zum anderen sind die
Versorgungswege der Verbrennung oder die
Rekultivierung sicherer als eine landwirtschaftliche Verwertung. Außerdem
entfällt das Risiko einer nicht bestimmungsgemäßen Aufbringung.
Laut dem vorliegenden Submissionsergebnis werden für die Klärschlammentsorgung
aus der Zentralkläranlage rd. 104.600 € benötigt. Die Mittel stehen auf der
HhSt. 0.7001.5158 „Kläranlagenunterhalt“ in ausreichender Höhe zur Verfügung.