Betreff
Anschaffung einer Strahlenschutzausrüstung für die Feuerwehr Lauf a.d.Pegnitz - Umschichtung von Haushaltsmitteln
Vorlage
FB 3/010/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Für die Feuerwehr Lauf a.d.Pegnitz wird eine Strahlenschutzausrüstung (Grundausrüstung) angeschafft, um den Erstzugriff zu gewährleisten.

 

  1. Die Finanzierung erfolgt durch Umschichtung von Haushaltsmitteln in Höhe von 5.900,00 € von HHSt. 1.1301.9389 auf HHSt. 1.1301.9350. Die Mittel sind im Nachtragshaushalt entsprechend zu veranschlagen.

 

Die Anschaffung einer Strahlenschutzausrüstung für die Feuerwehr Lauf a.d.Pegnitz wurde bereits im VAS am 15.07.2010 thematisiert und für die heutige Sitzung zurückgestellt.

 

Das Verfahren bezüglich der Einstufung in Gefahrengruppen wurde vom Bayerischen Staatsministerium des Innern mit Bekanntmachung vom 03. März 2005 festgelegt.

 

Der Verfahrensablauf gestaltet sich demnach so, dass das Landesamt für Umwelt dem Landratsamt die Einstufung eines Objekts in eine entsprechende Gefahrengruppe vorschlägt. Der Vorschlag resultiert aus der genehmigten Aktivität der radioaktiven Stoffe. Anschließend setzt das Landratsamt – nach Besichtigung durch den Kreisbrandrat – ggf. diese Einstufung fest, sofern dies vom Kreisbrandrat befürwortet wird.

 

Die entsprechenden Vorschläge zur Einstufung in die Gefahrengruppe II für das Objekt Simonshofer Straße 53 (radiologisch-nuklearmedizinisches Zentrum) wurden nach Auskunft des Landratsamtes bereits schon mehrmals vom Landesamt für Umwelt unterbreitet. Eine anschließende Überprüfung des Kreisbrandrates ergab jedoch dann, dass diese nicht für erforderlich gehalten wurde und das Objekt entsprechend niedriger eingestuft werden konnte (bislang Gefahrengruppe I).

 

Am 08.04.2010 fand eine erneute Überprüfung durch Herrn Kreisbrandrat Thiel statt. Auf Grund der dort festgestellten Brandlast regte dieser beim Landratsamt eine Einstufung in die Gefahrengruppe II an, welche mit Schreiben vom 23.04.2010 entsprechend festgelegt wurde.

 

Um im Brandfall entsprechend eingreifen zu können ist eine entsprechende Schutzausrüstung gemäß der einschlägigen Feuerwehrdienstvorschrift (FwDV 500) erforderlich. Wie bereits dargelegt belaufen sich die Kosten für diese Ausrüstung auf ca. 5.700,00 € (brutto).

 

Die Verpflichtung für die Anschaffung und auch für die Kostentragung ergibt sich aus dem Bayer. Feuerwehrgesetz (BayFwG). Darin ist eindeutig geregelt, dass die Gemeinden die Feuerwehren zur Erfüllung ihrer Aufgaben aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten hat (Art. 1 Abs 2 BayFwG).

 

Auf Grund dieser Vorschrift müssen auch für die besonderen Gefahren im Zuständigkeitsbereich der Feuerwehr die jeweils notwendigen Vorbereitungen getroffen werden. Wie im dargelegten Fall des Objekts Simonshofer Straße muss die Feuerwehr – wenn Gefahren von radioaktiven Stoffen ausgehen – mit einer auf diese Gefahr abgestellte Sonderausrüstung ausgestattet werden. Vom Genehmigungsinhaber können diese Kosten jedoch nicht ersetzt werden (vgl. auch Forster / Pemler, Kommentar zum BayFwG, Rdnr. 58a zu Art. 1).

 

Eine Anschaffung der entsprechenden Ausrüstung ist für die Feuerwehr Lauf deshalb zwingend erforderlich, da die Feuerwehr Lauf ohne diese nicht eingreifen kann und die Feuerwehren Hersbruck und Schwarzenbruck alarmiert werden müssten. Diese können jedoch nicht in der festgelegten Hilfsfrist von 10 Minuten vor Ort sein (Ziffer 1.1 VollzBekBayFwG). Ein rechtzeitiges Einschreiten einer Feuerwehr ist somit nicht möglich.

 

Es wird deshalb empfohlen die entsprechende Grundausrüstung für die Feuerwehr Lauf zu beschaffen. Diese dient dazu, den ersten Zugriff innerhalb der festgesetzten Hilfsfrist zu gewährleisten. Über eine Komplettausrüstung verfügt die Feuerwehr in Hersbruck, die zusätzlich noch alarmiert wird.

 

Zur Finanzierung schlägt die Verwaltung vor, nicht verbrauchte Haushaltsmittel entsprechend umzuschichten.

 

Bei der HHSt. 1.1301.9359 (Anschaffung eines TSA für die Feuerwehr Oedenberg) wurden Mittel in Höhe von 18.000 € eingestellt. Der Auftrag für dieses Fahrzeug wurde zwischenzeitlich vergeben. Die Auftragssumme beläuft sich auf  12.100,00 €, so dass noch Mittel in Höhe von 5.900,00 € zur Verfügung stehen, welche zur Finanzierung der Ausrüstung verwendet werden und auf die HHSt. 1.1301.9350 umgeschichtet werden können.