Betreff
Erneuerung der Gemeindeverbindungsstraße Lauf, OT Schönberg, von der Neuhäuserstraße bis zur Gemarkungsgrenze Ottensoos
Vorlage
FB 5/174/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss beschließt:

 

1.      Der Bauausschuss nimmt die Entwurfsplanung für die Gemeindeverbindungsstraße zur Kenntnis und stimmt der vorliegenden Planung zu.

 

2.      Um rechtzeitig in das FAG-Förderprogramm für 2011 aufgenommen zu werden, wird die Verwaltung beauftragt, einen Förderantrag bei der Regierung von Mittelfranken zu stellen.

Um größere Schäden und weitere Reparaturarbeiten zu vermeiden und um die Verkehrssicherheit dauerhaft zu gewährleisten, ist es erforderlich die Gemeindeverbindungsstraße zwischen Schönberg und Ottensoos zu erneuern. Die Erneuerung ist im Jahr 2011 vorgesehen.

 

Innerhalb des Abschnittes befindet sich eine alte Sandsteinbogenbrücke über den Nessenbach. Die Brücke wurde im Jahr 2009 im Rahmen einer Hauptprüfung untersucht. Bei der Prüfung des Bauwerkes wurden zum Teil so gravierende Mängel festgestellt, dass eine Instandsetzung des Bauwerks unwirtschaftlich ist. Das Bauwerk muss daher vollständig abgebrochen und durch eine Stahlbetonbrücke ersetzt werden. Aus statischen Gründen ist seit Mitte 2009 die Fahrbahnbreite auf der Bogenbrücke eingeschränkt, so dass keine Begegnungsverkehr mehr möglich ist. Ferner wurde die Geschwindigkeit deutlich (30 km/h) reduziert. Eine Erneuerung der Brücke kann daher nicht länger aufgeschoben werden.

 

Nach Mitteilung der Regierung von Mittelfranken wird eine Aufnahme ins FAG-Förderpro-gramm in Aussicht gestellt, wenn die Straße und auch die Brücke nach dem Ausbau deutlich verbessert werden. Eine Verbreiterung der Straße mit frostsicherem Unterbau sowie die Erstellung einer Stahlbetonbrücke wären Voraussetzung um Fördermittel, die bis zu 60 % der Gesamtkosten betragen können, zu erhalten.

 

Um ins FAG-Förderprogramm für das Jahr 2011 aufgenommen zu werden, ist es notwendig, dass ein Förderantrag bis zum 01. September 2010 gestellt wird. Die Regierung von Mittelfranken erlässt dann Anfang 2011 einen Zwischenbescheid, der notwendig ist, damit die Maßnahme förderunschädlich ausgeschrieben werden kann.

 

Die Entwurfsplanung des beauftragten Ingenieurbüros sieht vor, die Fahrbahnbreite von derzeit 4,20 m auf 5,50 m zu verbreitern. Dies entspricht nach EAHV 93 (Empfehlungen für die Anlage von Hauptverkehrsstraßen) einem Begegnungsfall „Lkw/Pkw“ ohne eingeschränkte Bewegungsspielräume. Der gesamte Lichtraum liegt bei ca. 10 m (einschließlich beidseitig verlaufender Bankette und einem Entwässerungsgraben). Hierzu ist Grunderwerb notwendig. Die Anlieger wurden bereits im Rahmen einer Infoveranstaltung hierüber in Kenntnis gesetzt. Die Notwendigkeit einer Erneuerung in der vorgeschlagenen Breite wurde von den Anwesenden dabei durchweg erkannt. In Kürze werden alle Eigentümer, deren Grundstücke tangiert werden, durch den Fachbereich 4 angeschrieben.

 

Die bestehende Trassierung wird sowohl in der Lage wie auch in der Höhe weitgehend beibehalten. Im Bereich der S-Kurve unmittelbar an der Gemarkungsgrenze wird versucht, die Linienführung zu verbessern. Die Ausbaulänge beträgt insgesamt ca. 1.000 m.

 

Die Kosten für die Maßnahme belaufen sich einschl. Grunderwerb und Nebenkosten auf ca. 1.050.000 € (brutto). Zur Anfertigung von Planungsgrundlagen sind im laufenden Haushalt bereits 35.000 € eingestellt. Hinzu kommen weitere 10.000 € für Grunderwerb, die bereits 2009 zur Verfügung stehen.