Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss beschließt:
1. Der Bauausschuss nimmt die Entwurfsplanung für die Gemeindeverbindungsstraße zur Kenntnis und stimmt der vorliegenden Planung zu.
2. Um rechtzeitig in das FAG-Förderprogramm für 2011 aufgenommen zu werden, wird die Verwaltung beauftragt, einen Förderantrag bei der Regierung von Mittelfranken zu stellen.
Um größere Schäden und
weitere Reparaturarbeiten zu vermeiden und um die Verkehrssicherheit dauerhaft
zu gewährleisten, ist es erforderlich die Gemeindeverbindungsstraße zwischen
Schönberg und Ottensoos zu erneuern. Die Erneuerung ist im Jahr 2011
vorgesehen.
Innerhalb des Abschnittes
befindet sich eine alte Sandsteinbogenbrücke über den Nessenbach. Die Brücke
wurde im Jahr 2009 im Rahmen einer Hauptprüfung untersucht. Bei der Prüfung des
Bauwerkes wurden zum Teil so gravierende Mängel festgestellt, dass eine
Instandsetzung des Bauwerks unwirtschaftlich ist. Das Bauwerk muss daher
vollständig abgebrochen und durch eine Stahlbetonbrücke ersetzt werden. Aus
statischen Gründen ist seit Mitte 2009 die Fahrbahnbreite auf der Bogenbrücke
eingeschränkt, so dass keine Begegnungsverkehr mehr möglich ist. Ferner wurde
die Geschwindigkeit deutlich (30 km/h) reduziert. Eine Erneuerung der Brücke
kann daher nicht länger aufgeschoben werden.
Nach Mitteilung der
Regierung von Mittelfranken wird eine Aufnahme ins FAG-Förderpro-gramm in
Aussicht gestellt, wenn die Straße und auch die Brücke nach dem Ausbau deutlich
verbessert werden. Eine Verbreiterung der Straße mit frostsicherem Unterbau
sowie die Erstellung einer Stahlbetonbrücke wären Voraussetzung um
Fördermittel, die bis zu 60 % der Gesamtkosten betragen können, zu erhalten.
Um ins FAG-Förderprogramm
für das Jahr 2011 aufgenommen zu werden, ist es notwendig, dass ein
Förderantrag bis zum 01. September 2010 gestellt wird. Die Regierung von
Mittelfranken erlässt dann Anfang 2011 einen Zwischenbescheid, der notwendig
ist, damit die Maßnahme förderunschädlich ausgeschrieben werden kann.
Die Entwurfsplanung des
beauftragten Ingenieurbüros sieht vor, die Fahrbahnbreite von derzeit 4,20 m
auf 5,50 m zu verbreitern. Dies entspricht nach EAHV 93 (Empfehlungen für die
Anlage von Hauptverkehrsstraßen) einem Begegnungsfall „Lkw/Pkw“ ohne
eingeschränkte Bewegungsspielräume. Der gesamte Lichtraum liegt bei ca. 10 m
(einschließlich beidseitig verlaufender Bankette und einem
Entwässerungsgraben). Hierzu ist Grunderwerb notwendig. Die Anlieger wurden
bereits im Rahmen einer Infoveranstaltung hierüber in Kenntnis gesetzt. Die
Notwendigkeit einer Erneuerung in der vorgeschlagenen Breite wurde von den
Anwesenden dabei durchweg erkannt. In Kürze werden alle Eigentümer, deren
Grundstücke tangiert werden, durch den Fachbereich 4 angeschrieben.
Die bestehende Trassierung
wird sowohl in der Lage wie auch in der Höhe weitgehend beibehalten. Im Bereich
der S-Kurve unmittelbar an der Gemarkungsgrenze wird versucht, die
Linienführung zu verbessern. Die Ausbaulänge beträgt insgesamt ca. 1.000 m.
Die Kosten für die Maßnahme belaufen sich einschl. Grunderwerb und Nebenkosten auf ca. 1.050.000 € (brutto). Zur Anfertigung von Planungsgrundlagen sind im laufenden Haushalt bereits 35.000 € eingestellt. Hinzu kommen weitere 10.000 € für Grunderwerb, die bereits 2009 zur Verfügung stehen.