Betreff
Verpachtung oder Verkauf von städtischen Grundstücken für Windkraftanlagen
Vorlage
FB 4/027/2010/1
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der kombinierte Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

  1. Der Beschluss des Bauausschusses vom 09.03.2010 wird ……

  2. …..

 

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 09.03.2010 beschlossen, das städtische Grundstück FlNr. 214 Gemarkung Bullach und die Grundstücke FlNrn. 1399 und 1400 Gemarkung Weigenhofen zur Errichtung von Windkraftanlagen zu verpachten. Dieser Beschluss wurde gefasst, nachdem zwei mögliche Investoren mit Schreiben vom 28.01.2010 bzw. 03.02.2010 dies beantragt hatten. Da beide Interessenten noch keine konkreten Konditionen genannt bzw. keine Pachtvertragsentwürfe vorgelegt hatten, wurde die Verwaltung beauftragt, mit möglichen Investoren Verhandlungen aufzunehmen und – ggf. nach Rücksprache mit dem Anwalt der Stadt Lauf a.d.Pegnitz – Pachtverträge zu den bestmöglichen Konditionen als Entwurf auszuarbeiten und dem Bauausschuss zur Genehmigung vorzulegen. Bürgerwindkraftanlagen sollten bevorzugt behandelt werden.

 

Der Inhalt dieses Beschlusses wurde beiden Antragstellern mitgeteilt. Während einer davon keine sofortige Umsetzung wünschte, übersandte der Investor für das Grundstück in Bullach einen Pachtvertragsentwurf für das Grundstück FlNr. 214, den die Verwaltung vom Anwalt der Stadt Lauf a.d.Pegnitz prüfen ließ. Über den möglichen Abschluss dieses Pachtvertrags sollte in der Bauausschusssitzung am 11.05.2010 in nicht-öffentlicher Sitzung beraten werden.

 

Der Tagesordnungspunkt wurde jedoch abgesetzt. Kurz vor dieser Sitzung waren bei der Verwaltung bereits folgende Anträge eingegangen.

  1. Schreiben der CSU-Stadtratsfraktion vom 07.05.2010, eingegangen am 10.05.2010 Nr. 1:

    „Die Stadt Lauf als Besitzer des Grundstückes FlNr. 214 Gemarkung Bullach stellt dieses nicht für die Windkraft – Nutzung zur Verfügung.“

  2. Schreiben der SPD-Stadtratsfraktion vom 07.05.2010, eingegangen am 07.05.2010 Nr. 3:

    „Die Stadt Lauf stellt eigene Grundstücke innerhalb der Vorbehaltsflächen keinem Betreiber im Zuge des Verkaufs oder der Verpachtung zur Verfügung.“

  3. Stadtrat Herrmann schloss sich mit Schreiben vom 17.06.2010 diesen Anträgen ebenso an wie die Bürger in den beiden Bürgerversammlungen in der Bertleinaula am 07.06.2010 und in Bullach am 12.07.2010.

    „Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz verpachtet oder verkauft keine eigenen Grundstücke für die Errichtung von Windkraftanlagen.“



Ein zustimmender Beschluss erfordert die Aufhebung des Bauausschussbeschlusses vom 09.03.2010. Über die Anträge soll antragsgemäß der Stadtrat entscheiden. Der konkrete Beschluss wird in der Sitzung am 27.07.2010 formuliert werden..