Betreff
Antrag des Fränkischen Albvereins e.V. auf Genehmigung der Verwendung des Laufer Stadtwappens auf Bierkrügen
Vorlage
FB 1/198/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Fränkischen Albverein e.V. die Genehmigung zur Verwendung des Laufer Stadtwappens auf 100 Bierkrügen mit mehreren Wappen mittelfränkischer Kommunen gemäß Art. 4 Abs. 3 Bayer. Gemeindeordnung zu erteilen.

 

Die Erlaubnis gilt nur für diesen Zweck.

 

Für die Erteilung der Erlaubnis wird wegen der Verwendung für Vereinszwecke keine Verwaltungsgebühr erhoben.

Der Fränkische Albverein e.V. plant als Ehrengeschenk für Mitglieder die Ausgabe von 100 Bierkrügen mit Wappen mittelfränkischer Gemeinden. Dabei soll auch das Laufer Wappen abgebildet werden. Der Verein bat mit email vom 07.07.2010, für diesen Zweck auch  das Laufer Stadtwappen verwenden zu dürfen.

 

Die Verwaltung kann nach den Angaben des Vereins keine Versagungsgründe erkennen und schlägt vor, die Genehmigung zur Verwendung des Laufer Stadtwappens auf Bierkrügen zu erteilen. Wegen der Nutzung für Vereinszwecke wird weiterhin vorgeschlagen, eine Verwaltungsgebühr nicht zu erheben.

 

Es ergeht folgender