Betreff
Umgestaltung der Grünfläche am Schlossplatz, Vorstellung der Planung
Vorlage
FB 5/169/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss beschließt:

 

1.          Die Umgestaltung der Grünanlage „Am Schlosspark“ erfolgt nach dem vorgestellten Plan und Erläuterungen.

 

2.          Die erforderlichen Mittel in Höhe von insgesamt 30.000 € werden aus der HhSt. 1.6356.9510 finanziert.

 

Bei der Maßnahme „Umgestaltung des Schlossplatzes mit Teilstück Hermannstraße“ ist der Straßenumbau bereits erfolgt. Als Teil der Gesamtmaßnahme war auch die Umgestaltung der Grünanlage vorgesehen. Die seit langem unverändert belassene Grünanlage soll umgestaltet werden.

 

Im Süden sind entlang der bestehenden Sandsteinmauer drei Sitznischen mit Bänken vorgesehen, die seitlich und hinten durch bepflanzte Rankgitter aus Holz eingefasst werden. Der dortige Apfelbaum wird entfernt, da er sich in schlechtem Zustand befindet und unter Pilzbefall leidet.

 

Die bestehende Grünfläche wird im Nordosten zugunsten einer gebogenen Platzfläche etwas verkleinert. Hier werden vier Bänke mit Blick auf Altstadt und Schloss angeordnet. Dahinter ist eine Reihe kleinerer Kugelahorne geplant, die den Sitzplätzen Schatten spendet.

 

Die Rasenfläche wird seitlich durch zurückgesetzte Pflanzflächen aufgelockert. Der Bereich gegenüber der Treppenanlage bleibt jedoch als Rasenfläche offen, um einen einladenden Charakter zu vermitteln und um die Nutzung für Veranstaltungen wie den „Rußigen Aidt“ zu gewährleisten.

 

Im östlichen Bereich wird ein Rosenbogen aus Holz angeordnet. Hier können sich z.B. Hochzeitspaare mit dem Schloss im Hintergrund fotografieren lassen.

 

Die bestehenden Pflanzen werden zum Teil umgesetzt und eine niedrige bis mittelhohe Bepflanzung ergänzt, so dass der Blick auf die Rasenfläche und das Schloss gewährleistet bleiben.

 

Das westlich gelegene Pflanzbeet entlang der Sandsteinmauer wurde erst im Rahmen des Straßenumbaus geschaffen und soll in der bestehenden Form erhalten bleiben.

 

Es wurde überprüft, ob ein behindertengerechter Zugang zur Grünanlage durch eine Rampe erfolgen könnte. Dies scheidet jedoch aus, da aufgrund des vorhandenen Höhenunterschiedes und der vorgeschriebenen Maximalsteigung von 6 % eine Länge von knapp 17 m  notwendig wäre.

 

Vorausschauend wird südöstlich der Treppenanlage eine Fläche freigehalten. Hier könnte später  ein Plattformlift errichtet werden, der für Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer nutzbar wäre. Die Kosten für einen derartigen Lift belaufen sich mit Einbau schätzungsweise auf 25.000 bis 30.000 € und können im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel derzeit nicht finanziert werden.

 

Die veranschlagten Gesamtkosten für den Umbau der Grünanlage, die sich aus den reinen Baukosten und den Nebenkosten zusammensetzen, betragen rd. 30.000 €.

 

Diese Kosten werden im Rahmen der Städtebauförderung bezuschusst.

 

Die erforderlichen Mittel für die Umgestaltung stehen unter der Haushaltsstelle 1.6356.9510 im Haushalt zur Verfügung.