Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss
beschließt:
1. Die Umgestaltung der Grünanlage „Am
Schlosspark“ erfolgt nach dem vorgestellten Plan und Erläuterungen.
2. Die erforderlichen Mittel in Höhe von
insgesamt 30.000 € werden aus der HhSt. 1.6356.9510 finanziert.
Bei der Maßnahme „Umgestaltung
des Schlossplatzes mit Teilstück Hermannstraße“ ist der Straßenumbau bereits
erfolgt. Als Teil der Gesamtmaßnahme war auch die Umgestaltung der Grünanlage
vorgesehen. Die seit langem unverändert belassene Grünanlage soll umgestaltet
werden.
Im Süden sind
entlang der bestehenden Sandsteinmauer drei Sitznischen mit Bänken vorgesehen,
die seitlich und hinten durch bepflanzte Rankgitter aus Holz eingefasst werden.
Der dortige Apfelbaum wird entfernt, da er sich in schlechtem Zustand befindet
und unter Pilzbefall leidet.
Die bestehende
Grünfläche wird im Nordosten zugunsten einer gebogenen Platzfläche etwas
verkleinert. Hier werden vier Bänke mit Blick auf Altstadt und Schloss
angeordnet. Dahinter ist eine Reihe kleinerer Kugelahorne geplant, die den
Sitzplätzen Schatten spendet.
Die Rasenfläche
wird seitlich durch zurückgesetzte Pflanzflächen aufgelockert. Der Bereich
gegenüber der Treppenanlage bleibt jedoch als Rasenfläche offen, um einen
einladenden Charakter zu vermitteln und um die Nutzung für Veranstaltungen wie
den „Rußigen Aidt“ zu gewährleisten.
Im östlichen
Bereich wird ein Rosenbogen aus Holz angeordnet. Hier können sich z.B.
Hochzeitspaare mit dem Schloss im Hintergrund fotografieren lassen.
Die bestehenden
Pflanzen werden zum Teil umgesetzt und eine niedrige bis mittelhohe Bepflanzung
ergänzt, so dass der Blick auf die Rasenfläche und das Schloss gewährleistet
bleiben.
Das westlich
gelegene Pflanzbeet entlang der Sandsteinmauer wurde erst im Rahmen des
Straßenumbaus geschaffen und soll in der bestehenden Form erhalten bleiben.
Es wurde überprüft,
ob ein behindertengerechter Zugang zur Grünanlage durch eine Rampe erfolgen
könnte. Dies scheidet jedoch aus, da aufgrund des vorhandenen
Höhenunterschiedes und der vorgeschriebenen Maximalsteigung von 6 % eine Länge
von knapp 17 m notwendig wäre.
Vorausschauend wird
südöstlich der Treppenanlage eine Fläche freigehalten. Hier könnte später ein Plattformlift errichtet werden, der für
Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer nutzbar wäre. Die Kosten für einen derartigen
Lift belaufen sich mit Einbau schätzungsweise auf 25.000 bis 30.000 € und
können im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel derzeit nicht
finanziert werden.
Die veranschlagten Gesamtkosten für den
Umbau der Grünanlage, die sich aus den reinen Baukosten und den Nebenkosten
zusammensetzen, betragen rd. 30.000 €.
Diese Kosten werden im Rahmen der Städtebauförderung bezuschusst.
Die erforderlichen Mittel für die Umgestaltung stehen unter der Haushaltsstelle 1.6356.9510 im Haushalt zur Verfügung.