Beschlussvorschlag:
1. Der
Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
Der
Stadtrat nimmt vom Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses Kenntnis und stimmt
der Erledigung der Prüfungserinnerungen zu.
2. Der
Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
Die Jahresrechnungen 2008 werden mit folgenden Ergebnissen gemäß Art.
102 Abs. 3 Bayer. Gemeindeordnung festgestellt:
a) Stadt Lauf a.d.Pegnitz
Solleinnahmen/Sollausgaben 56.255.208,07
EUR
b) Glockengießer-Spitalstiftung St.Leonhard
Solleinnahmen/Sollausgaben 82.161,32
EUR
c) J.F.Barth´sche Stiftung
Solleinnahmen/Sollausgaben 1.830,64
EUR
Der
Jahresabschluss 2008 der Altenheime der
Glockengießer-Spitalstiftung St.Leonhard wird wie folgt festgestellt:
a) Bilanzsumme zum 31.12.2008 2.997.028,29
EUR
b) Summe der Erträge lt. GuV-Rechnung 2008 3.297.237,08
EUR
c) Summe der Aufwendungen lt. GuV-Rechnung 2008 3.223.528,24 EUR
d) Jahresüberschuss lt. GuV-Rechnung 2008
(zugleich Bilanzgewinn zum
31.12.2008) 73.708,84
EUR
3.
Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
Für die festgestellten
Jahresrechnungen 2008 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz, der Glockengießer-Spitalstiftung
St.Leonhard, der J.F.Barth´schen Stiftung und für den festgestellten
Jahresabschluss 2008 der Altenheime der Glockengießer-Spitalstiftung
St.Leonhard wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.
An der Beschlussfassung über die Entlastung hat der 1. Bürgermeister nicht
mitgewirkt (Art. 49 GO).
In der Zeit vom 12.10. bis 17.11.2009 wurden die Jahresrechnungen 2008
der Stadt, der Glockengießer-Spitalstiftung St.Leonhard und der J.F.Barth´schen
Stiftung sowie der Jahresabschluss 2008 der Altenheime der
Glockengießer-Spitalstiftung St.Leonhard vom Rechnungsprüfungsausschuss des
Stadtrates gem. Art. 103 GO geprüft. Die Niederschrift über die Prüfung sowie
die Stellungnahme der Verwaltung zu den Prüfungserinnerungen sind als Anlage
beigefügt.
Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO stellt der Stadtrat nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnungen und der Jahresabschlüsse und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten die Jahresrechnungen in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung.