Betreff
Bebauung der Grundstücke FlNr. 90 und FlNr. 88/2 der Gemarkung Heuchling, Nähe Eichenlohe und Antrag zur Prüfung des Sportklubs Heuchling 1920 e.V. auf Erweiterung und Entwicklung der Sportfläche
Vorlage
FB 5/304/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:

 

1.    Die Entwicklung der Grundstücke FlNr. 88/2 und 90 Gemarkung Heuchling wird zurückgestellt bis eine mögliche Erweiterung/Entwicklung der Sportfläche für den Sportklub Heuchling 1920 e.V. geprüft ist.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Sportklub Heuchling 1920 e.V. die Rahmenbedingungen für die Prüfung zu vereinbaren.

 

 

 

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 27.02.2024 wurde über die städtebaulichen Vorgaben für eine künftige Wohnbebauung auf den Grundstücken FlNr. 90 und 88/2 Gemarkung Heuchling beraten.

 

Aufgrund zahlreicher Wortmeldungen wurde vorgeschlagen, den Tagesordnungspunkt in die Fraktionssprecherrunde zu vertagen und einen Ortstermin zu vereinbaren. Der Beschluss wurde deshalb vertagt. Der Ortstermin wurde im Anschluss an die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 16.04.2024 vorgesehen.

 

In der Sitzung vom 16.04.2024 wurde ein Antrag des Sportklubs Heuchling 1920 e.V. in Hinblick auf eine Erweiterung der Sportflächen auf das nördlich angrenzende Grundstück FlNr. 93 Gemarkung Heuchling vorgestellt.

 

Von der Verwaltung wurde vorgeschlagen, den Tagesordnungspunkt zu vertagen und bei der im Anschluss an die Sitzung vorgesehenen Ortseinsicht bzgl. der o. g. Wohnbebauung auf zwei Grundstücken in unmittelbarere Nähe zur möglichen Erweiterungsfläche des Sportklubs auch eine mögliche Erweiterung der Sportflächen in die Betrachtung der städtebaulichen Entwicklung einzubeziehen.

 

 

Im Rahmen der Ortseinsicht wurde die städtebauliche Lage ausführlich erläutert und anhand von Plänen verdeutlicht.

 

Die mögliche Erweiterungsfläche des Sportklubs befindet sich im Außenbereich und liegt in einer Entfernung von ca. 40 m zu der im FNP dargestellten Wohnbaufläche FlNr. 90. Für die Erweiterungsfläche stellt der FNP „Fläche für die Landwirtschaft“ dar.

 

Der Sportklub Heuchling ist auf dem Areal an der Ostendstraße seit 1931 verortet. Der Sportverein ist ein wichtiger Akteur in der Bürgergesellschaft und örtlich gebunden. Zudem gibt es andere kernstadtnahe Flächen, auf denen sich kurz- bzw. mittelfristig eine Wohnbebauung entwickeln kann z. B. auf dem Grundstück an der Simonshofer Straße.

 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, zunächst die Machbarkeit für die mögliche Erweiterung/Entwicklung des Sportklubs - besonders in Hinblick auf Immissionen und Verkehr – zu prüfen und eine Entwicklung von Wohnbebauung auf den Grundstücken FlNr. 90 und 88/2 Gemarkung Heuchling vorerst zurückzustellen.