Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:
1.
Die Entwicklung
der Grundstücke FlNr. 88/2 und 90 Gemarkung Heuchling wird zurückgestellt bis
eine mögliche Erweiterung/Entwicklung der Sportfläche für den Sportklub
Heuchling 1920 e.V. geprüft ist.
2.
Die Verwaltung
wird beauftragt, mit dem Sportklub Heuchling 1920 e.V. die Rahmenbedingungen
für die Prüfung zu vereinbaren.
In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am
27.02.2024 wurde über die städtebaulichen Vorgaben für eine künftige
Wohnbebauung auf den Grundstücken FlNr. 90 und 88/2 Gemarkung Heuchling
beraten.
Aufgrund zahlreicher Wortmeldungen wurde
vorgeschlagen, den Tagesordnungspunkt in die Fraktionssprecherrunde zu vertagen
und einen Ortstermin zu vereinbaren. Der Beschluss wurde deshalb vertagt. Der
Ortstermin wurde im Anschluss an die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom
16.04.2024 vorgesehen.
In der Sitzung vom 16.04.2024 wurde ein Antrag des
Sportklubs Heuchling 1920 e.V. in Hinblick auf eine Erweiterung der
Sportflächen auf das nördlich angrenzende Grundstück FlNr. 93 Gemarkung
Heuchling vorgestellt.
Von der Verwaltung wurde vorgeschlagen, den Tagesordnungspunkt
zu vertagen und bei der im Anschluss an die Sitzung vorgesehenen Ortseinsicht
bzgl. der o. g. Wohnbebauung auf zwei Grundstücken in unmittelbarere Nähe zur
möglichen Erweiterungsfläche des Sportklubs auch eine mögliche Erweiterung der
Sportflächen in die Betrachtung der städtebaulichen Entwicklung einzubeziehen.
Im Rahmen der Ortseinsicht wurde die städtebauliche Lage ausführlich erläutert und anhand von Plänen verdeutlicht.
Die mögliche Erweiterungsfläche des Sportklubs befindet sich im Außenbereich und liegt in einer Entfernung von ca. 40 m zu der im FNP dargestellten Wohnbaufläche FlNr. 90. Für die Erweiterungsfläche stellt der FNP „Fläche für die Landwirtschaft“ dar.
Der Sportklub Heuchling ist auf dem Areal an der Ostendstraße seit 1931 verortet. Der Sportverein ist ein wichtiger Akteur in der Bürgergesellschaft und örtlich gebunden. Zudem gibt es andere kernstadtnahe Flächen, auf denen sich kurz- bzw. mittelfristig eine Wohnbebauung entwickeln kann z. B. auf dem Grundstück an der Simonshofer Straße.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, zunächst die Machbarkeit
für die mögliche Erweiterung/Entwicklung des Sportklubs - besonders in Hinblick
auf Immissionen und Verkehr – zu prüfen und eine Entwicklung von Wohnbebauung
auf den Grundstücken FlNr. 90 und 88/2 Gemarkung Heuchling vorerst
zurückzustellen.