- Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
- Satzungsbeschluss
Beschluss:
Der Bau- und
Umweltausschuss beschließt:
1. Es wird zur Kenntnis
genommen, dass während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB keine
Äußerung zur Planung vorgebracht wurde.
Der in Anlage 1 aufgeführte
Beschlussvorschlag wird beschlossen.
Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses
Beschlusses.
2. Die bei der Beteiligung der
Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten
Äußerungen zur Planung sowie die Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge sind
tabellarisch in Anlage 2 zur Beschlussvorlage aufgeführt.
Die in Anlage 2 aufgeführten
Beschlussvorschläge werden beschlossen.
Die Anlage 2 ist Bestandteil dieses
Beschlusses.
3. Der Bebauungsplan Nr. 114
„Beerbacher Weg“ in der Fassung vom 14.05.2024 wird beschlossen. Die Verwaltung
wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekanntzumachen.
Anlagen: Anlage 1 Beteiligung nach § 3 (2) BauGB
Anlage 2 Beteiligung nach § 4 (2) BauGB, Abwägungs- und Beschlussvorschlag
Anlage 3 Bebauungsplanentwurf vom 14.05.2024
In Session: Begründung mit Umweltbericht vom 14.05.2024
Baugrundgutachten vom 29.04.2022
Schalltechnische Untersuchung der IBAS Ingenieurgesellschaft mbH vom 05.11.2021
Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung vom 06.02.2024 den
Entwurf zum Bebauungsplanes Nr. 114 „Beerbacher Weg“ gebilligt und beschlossen,
die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
durchzuführen.
Der Entwurf in der Fassung vom 06.02.2024 wurde vom 23.02.2024 bis
25.03.2024 öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist wurden keine
Äußerungen zur Planung vorgebracht (Anlage 1).
Mit Schreiben vom 22.02.2024 wurden die von der Planung betroffenen
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gebeten, ihre Stellungnahme
zum Entwurf des Bebauungsplanes bis zum 25.03.2024 abzugeben.
Die eingegangenen Äußerungen wurden von der Verwaltung geprüft und
ausführliche Stellungnahmen sowie Beschlussvorschläge ausgearbeitet, die als
Anlage 2 beigefügt sind.
Gegenüber dem Vorentwurf wurde nur eine redaktionelle Änderung
vorgenommen:
- Umweltbericht S. 20 „Dünger“ statt
„Kunst-Dünger“.
Nachdem sich durch die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange keine Änderungen ergeben
haben, die eine erneute Auslegung bedingen, kann der Satzungsbeschluss
erfolgen.
Die gem. städtebaulichen Vertrag vor Satzungsbeschluss zu sichernden
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wurden rechtlich und dinglich gesichert.