Betreff
Bebauungsplan Nr. 114 "Beerbacher Weg"
- Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
- Satzungsbeschluss
Vorlage
FB 5/303/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:

 

1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB keine Äußerung zur Planung vorgebracht wurde.

Der in Anlage 1 aufgeführte Beschlussvorschlag wird beschlossen.

Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2. Die bei der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Äußerungen zur Planung sowie die Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge sind tabellarisch in Anlage 2 zur Beschlussvorlage aufgeführt.

Die in Anlage 2 aufgeführten Beschlussvorschläge werden beschlossen.

Die Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3. Der Bebauungsplan Nr. 114 „Beerbacher Weg“ in der Fassung vom 14.05.2024 wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekanntzumachen.

 

Anlagen:              Anlage 1 Beteiligung nach § 3 (2) BauGB

Anlage 2 Beteiligung nach § 4 (2) BauGB, Abwägungs- und Beschlussvorschlag

Anlage 3 Bebauungsplanentwurf vom 14.05.2024

In Session:          Begründung mit Umweltbericht vom 14.05.2024

                               Baugrundgutachten vom 29.04.2022

Schalltechnische Untersuchung der IBAS Ingenieurgesellschaft mbH vom 05.11.2021

 

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung vom 06.02.2024 den Entwurf zum Bebauungsplanes Nr. 114 „Beerbacher Weg“ gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Der Entwurf in der Fassung vom 06.02.2024 wurde vom 23.02.2024 bis 25.03.2024 öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist wurden keine Äußerungen zur Planung vorgebracht (Anlage 1).

 

Mit Schreiben vom 22.02.2024 wurden die von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gebeten, ihre Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplanes bis zum 25.03.2024 abzugeben.

Die eingegangenen Äußerungen wurden von der Verwaltung geprüft und ausführliche Stellungnahmen sowie Beschlussvorschläge ausgearbeitet, die als Anlage 2 beigefügt sind.

 

Gegenüber dem Vorentwurf wurde nur eine redaktionelle Änderung vorgenommen:

-       Umweltbericht S. 20 „Dünger“ statt „Kunst-Dünger“.

 

Nachdem sich durch die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange keine Änderungen ergeben haben, die eine erneute Auslegung bedingen, kann der Satzungsbeschluss erfolgen.

 

Die gem. städtebaulichen Vertrag vor Satzungsbeschluss zu sichernden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wurden rechtlich und dinglich gesichert.