Betreff
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion; Verzicht auf Gender-Zeichen in Bürgerkommunikation, Beschlussvorlagen und Satzungen der Stadt Lauf
Vorlage
RK/006/2024
Aktenzeichen
0400-RK/Re/Wa
Art
Informationsvorlage

Mit Schreiben vom 10.04.2024 (sh. Anlage) beantragte die CSU-Stadtratsfraktion eine Beschlussfassung des Stadtrats zum Verzicht auf Genderzeichen in der Bürgerkommunikation, Beschlussvorlagen und Satzungen.

 

Derartige Vorgaben liegen jedoch im alleinigen Zuständigkeitsbereich des ersten Bürgermeisters auf Grund dessen Organisations- und Geschäftsverteilungsbefugnis aus Art. 46 Abs. 1 Satz 1 GO. Eine Beschlussfassung des Stadtrats über innerorganisatorische Angelegenheiten ist somit nicht gegeben.

 

Die Allgemeine Geschäftsordnung für Behörden des Freistaats Bayern (AGO) ist als eine sog. „innerdienstliche Verwaltungsvorschrift“ nur für die staatliche Behörden und Einrichtungen bindend. Den Gemeinden wird die Anwendung der AGO lediglich empfohlen.

Für den amtlichen Schriftverkehr der Stadtverwaltung ist die Anwendung der „Amtlichen Regelung der deutschen Rechtschreibung“ verpflichtend. Dies wurde bereits im Zuge der Rechtschreibreform innerorganisatorisch verfügt (3. Verfügung 1999). Zur Klarstellung, dass Wortbinnenzeichen weiterhin im behördlichen Schriftverkehr der Stadtverwaltung nicht verwendet werden, hat der erste Bürgermeister diesbezüglich eine entsprechende Organisationsverfügung erlassen.

 

Der Bericht dient zur Kenntnisnahme.