Beschluss:
Der Stadtrat beschließt den
Bedarf von insgesamt 24 Krippenplätzen, davon 2 Integrativplätze, 56
Kindergartenplätze, davon 4 Integrativplätze und 18 Plätze für eine
Kleinkindgruppe, davon 1 Integrativplatz in der 5-gruppigen Kindertagesstätte
in Heuchling anzuerkennen. Die Kleinkindgruppe darf mit 8 Plätzen für Kinder
unter drei Jahren und mit 10 Plätzen für Kinder über drei Jahren besetzt
werden.
Gem. Art. 7 BayKiBiG (Bayerisches
Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz) entscheiden Gemeinden unter
Berücksichtigung der Bedürfnisse der Eltern und Ihrer Kinder über die örtliche
Bedarfsplanung für eine kindgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung.
Mit Beschlussfassung vom
21.09.2020 beschloss der Kinder-, Jugend- und Seniorenausschuss den Neubau
einer 5-gruppigen Kindertageseinrichtung in Heuchling. Damit den
Voraussetzungen zur Förderung des Kommunalen Hochbaus im Rahmen des Art.
10 BayFAG Rechnung getragen wird, bedarf es einer Beschlussfassung zur
Bedarfsanerkennung der Betreuungsplätze durch den Stadtrat.
Gemäß Nr. 9.2. FAZR bestimmt das
Summenraumprogramm die maximal förderfähige Nutzungsfläche. Um die
Investitionskostenförderung umfassend zu berücksichtigen, ist jeder Platz, der
von einem Kind mit (drohender) Behinderung belegt wird, bedarfsnotwendig
anzuerkennen (Anlage 4 FAZR).
Hierzu bedarf es einer erneuten Beschlussfassung durch den Stadtrat.
Art. 7 BayKiBiG und Art. 10 BayFAG