Betreff
Neubau Kita Heuchling Bedarfsanerkennung Betreuungsplätze
Vorlage
FB 4/074/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt den Bedarf von insgesamt 24 Krippenplätzen, davon 2 Integrativplätze, 56 Kindergartenplätze, davon 4 Integrativplätze und 18 Plätze für eine Kleinkindgruppe, davon 1 Integrativplatz in der 5-gruppigen Kindertagesstätte in Heuchling anzuerkennen. Die Kleinkindgruppe darf mit 8 Plätzen für Kinder unter drei Jahren und mit 10 Plätzen für Kinder über drei Jahren besetzt werden.

 

 

Gem. Art. 7 BayKiBiG (Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz) entscheiden Gemeinden unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Eltern und Ihrer Kinder über die örtliche Bedarfsplanung für eine kindgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung.

 

Mit Beschlussfassung vom 21.09.2020 beschloss der Kinder-, Jugend- und Seniorenausschuss den Neubau einer 5-gruppigen Kindertageseinrichtung in Heuchling. Damit den Voraussetzungen zur Förderung des Kommunalen Hochbaus im Rahmen des Art.  10 BayFAG Rechnung getragen wird, bedarf es einer Beschlussfassung zur Bedarfsanerkennung der Betreuungsplätze durch den Stadtrat.

 

Gemäß Nr. 9.2. FAZR bestimmt das Summenraumprogramm die maximal förderfähige Nutzungsfläche. Um die Investitionskostenförderung umfassend zu berücksichtigen, ist jeder Platz, der von einem Kind mit (drohender) Behinderung belegt wird, bedarfsnotwendig anzuerkennen (Anlage 4 FAZR).

Hierzu bedarf es einer erneuten Beschlussfassung durch den Stadtrat.

Art. 7 BayKiBiG und Art. 10 BayFAG