Beschluss:
Der Verwaltungs-, Finanz- und
Personalausschuss beschließt:
Dem
Ski-Club Lauf e.V. wird die Verwendung des farbigen Stadtwappens der Stadt Lauf
a.d.Pegnitz zur Nutzung auf den neuen T-Shirts für die Kinder zum Laufevent
nach Art. 4 Abs. 3 GO genehmigt.
Das Wappen ist in heraldisch einwandfreier Form und Farbe wiederzugeben. Die Genehmigung wird ausschließlich für den genannten Zweck erteilt.
Mit Antrag vom 25.03.2024 hat der Ski-Club Lauf e.V. mitgeteilt, dass es
für alle vom Ski-Club Lauf startenden Kinder für das alljährliche Laufevent
(mit Stadtmeisterschaft) am 03.05.2024 neue T-Shirts geben soll. Der Ski-Club
möchte auf diesen neu anzuschaffenden T-Shirts das Stadtwappen der Stadt Lauf
a.d.Pegnitz in unveränderter Form verwenden.
Der Erste Bürgermeister ist traditionell alljährlich Schirmherr dieser
Veranstaltung.
Seitens der Verwaltung bestehen gegen die Verwendung des Stadtwappens keine Bedenken, wenn das städtische Wappen in heraldisch einwandfreier Form und Farbe wiedergegeben wird.
Gesetzliche Grundlagen: Art. 4 Abs. 3 GO
Finanzielle Auswirkungen lg. Beiblatt: keine