- Aufstellungsbeschluss
- Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Beschluss:
Der Bau- und
Umweltausschuss beschließt:
- Der Bebauungsplan Nr. 98 „Westlich der
Simonshofer Straße“ wird geändert. Der Geltungsbereich der 2. Änderung des
Bebauungsplanes ist im Entwurf in der Fassung vom 16.04.2024 (Anlage 1) dargestellt.
- Der Entwurf der 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 98 „Westlich der Simonshofer Straße“ mit Begründung in
der Fassung vom 16.04.2024 (Anlage 1 und 2) wird gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen
und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach §
4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Geplant werden zwei
Baufenster parallel zur Simonshofer Straße, max. dreigeschossig,
Grundflächenzahl (GRZ) 0,5 und Geschossflächenzahl (GFZ) 1,0. Hinsichtlich der
Ge-schossigkeit orientiert sich der Entwurf am vorhandenen Geschosswohnungsbau
entlang der westlichen Simonshofer Straße. Für die bauliche Ausnutzung (GRZ,
GFZ) wurden allerdings höhere Werte festgesetzt, um die Attraktivität des
Grundstücks für eine Bebauung gem. den Zielen des Wohnflächenberichts –
Schaffung von Wohnraum für Bevölkerungsgruppen mit niedrigem oder mittlerem
Einkommen – zu erhöhen.
Im südlichen
Grundstücksbereich wird eine Fläche mit ca. 55 m² für eine Trafostation der
StWL vorgesehen. Zudem ist der Lückenschluss zwischen dem von Kuhnhof kommenden
Radweg und dem innerstädtischen für Radfahrer freigegebenen Gehweg entlang der
Simonshofer Straße geplant.
Als Übergang zur
freien Landschaft wird weiterhin eine Ortsrandeingrünung festgesetzt.
In Session
eingestellt:
Anlage 1 Entwurf
der Bebauungsplanänderung mit Geltungsbereich in der Fassung vom 16.04.2024
Anlage 2 Entwurf der Begründung in der Fassung vom 16.04.2024
Immissionsschutztechnische
Untersuchung, Bericht 14908.1, Ingenieurbüro für Bauphysik Wolfgang Sorge GmbH
Co. KG, 17.04.2023
Geotechnischer Bericht, Geotechnik Prof. Dr. Gründer GmbH, 05.10.2023
Eine Teilfläche des
städtischen Grundstücks FlNr. 395 Gemarkung Lauf liegt im Bereich des
rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 98 „Westlich der Simonshofer Straße“. Das
Grundstück ist derzeit noch mit zwei Einfamilienhäusern bebaut.
Die südliche Hälfte
des Änderungsbereiches ist bereits im Bebauungsplan Nr. 98 als Wohnbaufläche
festgesetzt. In der nördlichen Hälfte, zum Ortsausgang hin, war bislang eine
Grünfläche vorgesehen.
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Bebauungsplan
Nr. 98 |