Betreff
Markt Schnaittach - 10. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan / Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 41 "Solarpark Enzenreuth"
Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und Benachrichtigung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Vorlage
FB 5/297/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:

 

  1. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 41 „Solarpark Enzenreuth“ und die 10. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren wird zur Kenntnis genommen.
  2. Äußerungen werden nicht vorgebracht.

 

Der Standort für die geplante PV-Anlage befindet sich östlich des Hauptortes Schnaittach und nördlich des Weilers Enzenreuth. Geplant ist eine PV-Anlage in Südausrichtung mit einer Gesamtleistung von ca. 6,5 MWp.

 

Der räumliche Geltungsbereich umfasst insgesamt etwa 8,5 ha. Er umfasst die Grundstücke FlNr. 317 sowie Teilflächen der FlNr. 312 und 313, jeweils Gemarkung Rabenshof.

 

Mit der Planung wird das Ziel unterstützt, den Anteil der Erneuerbaren Energien bei der zukünftigen Energiebereitstellung als überragendes öffentliches Interesse und der öffentlichen Sicherheit dienend schnell, massiv und umweltverträglich auszubauen und hierdurch den CO2-Ausstoß zu verringern.

 

Der Marktgemeinderat des Marktes Schnaittach hat daher beschlossen, die ortansässige Energiegenossenschaft bei ihrem Vorhaben zu unterstützen und das Verfahren zur Auf-stellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur Ausweisung eines Sondergebiets (gemäß § 11 BauNVO) mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik-Freiflächenanlage“ und randlichen Ausgleichsflächen einzuleiten. Gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB erfolgt parallel hierzu die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan.

 

Lage des Geltungsbereiches

Flächennutzungsplan

 

Belange und Planungen der Stadt Lauf a.d. Pegnitz werden von der Aufstellung des vor-habenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnungsplan Nr. 41 „Solarpark Enzenreuth“ und parallel hierzu der 10. Änderung des Flächennutzungsplans nicht berührt. Die Verwaltung empfiehlt, keine Einwände gegen die Planung zu erheben.

 

 

Anlagen in Session:

Begründung Bebauungsplan mit Umweltbericht

Begründung Flächennutzungsplan mit Umweltbericht