Betreff
Erneuerung Holzsteg Wetzendorf
-Maßnahmenbeschluss
Vorlage
FB 5/296/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:

 

-          Die vorgestellte Variantenbetrachtung wird zur Kenntnis genommen.

-          Der Holzsteg in Wetzendorf soll durch eine Aluminiumkonstruktion ersetzt werden.

-          Die Verwaltung wird beauftragt, die Varianten 3 a- 3 c weiter zu verfolgen und die hölzerne Vorlandkonstruktion nach Möglichkeit durch eine Rampe zu ersetzen.

-          Die maximal erforderlichen Mittel in Höhe von 435.000 € werden aus den HHSt. 1.6480.9510 und 0.6300.5130 bereitgestellt.

 

 

Bei der Kontrolle des Holzstegs in Wetzendorf wurden Ende letzten Jahres Schäden an den beiden Eichenholzstützen auf der nördlichen Seite der Pegnitz festgestellt. Aufgrund der dadurch eingeschränkten Tragfähigkeit musste der Steg sofort gesperrt werden. Gleichzeitig wurde ein Ingenieurbüro mit einer Variantenuntersuchung zur schnellstmöglichen Sanierung bzw. Wiederherstellung des Stegs beauftragt. Primäres Ziel dabei ist eine wirtschaftliche, dauerhafte sowie zeitlich schnell umzusetzende Maßnahme.

Die Varianten werden nachfolgend zusammen mit einer Folgekostenbetrachtung vorgestellt:

Variante 1:
-Reine Instandsetzung der Pfeilerachsen ohne Eingriff in das Haupttragwerk
-Holzlängsträger und Überbau (Belag und Geländer) bleiben unberührt
-Neue Pfeiler stehen wie bisher in der Pegnitz an den Uferrändern

Variante 2:
-Reine Instandsetzung der Pfeiler ohne Eingriff in das Haupttragwerk,
-alte Längs- und Querträger aus Holz werden durch Träger aus Stahl ersetzt
-Überbau bleibt unberührt
-Gründung der Pfeiler erfolgt an Land am Böschungsufer

Variante 3 a:
-Ersatzneubau als Aluminiumkonstruktion
-Gründung der Fundamente an Land am Böschungsufer
-Rückbau der hölzernen Vorlandkonstruktion auf der Nordseite
-Anschüttung einer Rampe als Erdbau

Variante 3 b:
-
wie Variante 3 a, hölzerne Vorlandkonstruktion bleibt bestehen

Variante 3 c:
-wie Variante 3 a, neue Vorlandkonstruktion aus Aluminium

 

In der nachfolgenden Tabelle sind die vom Ingenieurbüro grob geschätzten Herstellungs- und Unterhaltskosten (brutto, einschl. Nebenkosten) zusammengestellt.

 

Variante 1

Variante 2

Variante 3 a

Variante 3 b

Variante 3 c

Bau- und Abbruchkosten (brutto einschl. BNK)

 

190.000 €

 

175.000 €

 

285.000 €

 

260.000 €

 

435.000 €

Unterhaltskosten in den nächsten 5-10 Jahren (brutto einschl. BNK)

 

115.000 €

 

115.000 €

 

0

 

50.000 €

 

0

Theoretische Gesamtkosten in den nächsten 5-10 Jahren

 

305.000 €

 

290.000 €

 

285.000 €

 

310.000 €

 

435.000 €


Grundsätzlich lassen sich alle Varianten baulich umsetzen. Es stehen für alle Varianten die Mittel auf den beiden HHSt. 1.6480.9510 und 0.6300.5130 im Haushalt in ausreichender Höhe zur Verfügung.
Langfristig betrachtet sind die die Neubauvarianten 3 a bis 3 c wirtschaftliche Lösungen hinsichtlich des Unterhalts und des damit verbundenen zeitlichen Aufwands zur Wiederherstellung des Stegs. Unter diesen Varianten wiederum stellt die Variante 3 a die wirtschaftlichste Variante dar, da hier die kleinste Brückenfläche erzeugt wird.

Variante 3 a Erneuerung des Stegs und Vorlandkonstruktion als geschüttete Rampe

 

Daher schlägt die Verwaltung einen Neubau in Form einer Aluminiumkonstruktion vor. Bei dieser Variante 3 a wird die hölzerne Vorlandkonstruktion durch eine angeschüttete Rampe mit mehreren Durchlässen zur Sicherstellung des Hochwasserabflusses ersetzt. Diese Variante muss daher mit dem Wasserwirtschaftsamt und dem Landratsamt abgestimmt werden. Gleichzeitig wird geprüft, ob eine Förderung möglich ist.

Umgehend nach Beschlussfassung wird die günstigste genehmigungsfähige Variante durchgeplant und ausgeschrieben, so dass je nach Ausschreibungsergebnis im besten Fall noch im Frühjahr mit den Baumaßnahmen begonnen werden kann.

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