-Maßnahmenbeschluss
Beschluss:
Der Bau- und
Umweltausschuss beschließt:
-
Die
vorgestellte Variantenbetrachtung wird zur Kenntnis genommen.
-
Der
Holzsteg in Wetzendorf soll durch eine Aluminiumkonstruktion ersetzt werden.
-
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Varianten 3 a- 3 c weiter zu verfolgen und die
hölzerne Vorlandkonstruktion nach Möglichkeit durch eine Rampe zu ersetzen.
-
Die
maximal erforderlichen Mittel in Höhe von 435.000 € werden aus den HHSt.
1.6480.9510 und 0.6300.5130 bereitgestellt.
Bei der Kontrolle des Holzstegs in Wetzendorf wurden Ende letzten Jahres
Schäden an den beiden Eichenholzstützen auf der nördlichen Seite der Pegnitz
festgestellt. Aufgrund der dadurch eingeschränkten Tragfähigkeit musste der
Steg sofort gesperrt werden. Gleichzeitig wurde ein Ingenieurbüro mit einer
Variantenuntersuchung zur schnellstmöglichen Sanierung bzw. Wiederherstellung
des Stegs beauftragt. Primäres Ziel dabei ist eine wirtschaftliche, dauerhafte
sowie zeitlich schnell umzusetzende Maßnahme.
Die Varianten werden nachfolgend zusammen mit einer
Folgekostenbetrachtung vorgestellt:
Variante 1:
-Reine Instandsetzung der
Pfeilerachsen ohne Eingriff in das Haupttragwerk
-Holzlängsträger und Überbau (Belag und Geländer) bleiben unberührt
-Neue Pfeiler stehen wie bisher in der Pegnitz an den Uferrändern
Variante 2:
-Reine Instandsetzung der Pfeiler ohne Eingriff in das Haupttragwerk,
-alte Längs- und Querträger aus Holz werden durch Träger aus Stahl ersetzt
-Überbau bleibt unberührt
-Gründung der Pfeiler erfolgt an Land am Böschungsufer
Variante 3 a:
-Ersatzneubau als
Aluminiumkonstruktion
-Gründung der Fundamente an Land am Böschungsufer
-Rückbau der hölzernen Vorlandkonstruktion auf der Nordseite
-Anschüttung einer Rampe als Erdbau
Variante 3 b:
-wie Variante 3 a, hölzerne
Vorlandkonstruktion bleibt bestehen
Variante 3 c:
-wie Variante 3 a, neue
Vorlandkonstruktion aus Aluminium
In der nachfolgenden Tabelle sind die vom Ingenieurbüro grob geschätzten
Herstellungs- und Unterhaltskosten (brutto, einschl. Nebenkosten)
zusammengestellt.
|
Variante
1 |
Variante
2 |
Variante
3 a |
Variante
3 b |
Variante
3 c |
Bau- und Abbruchkosten (brutto einschl. BNK) |
190.000 € |
175.000 € |
285.000 € |
260.000 € |
435.000 € |
Unterhaltskosten in den nächsten 5-10 Jahren (brutto einschl. BNK) |
115.000 € |
115.000 € |
0 |
50.000 € |
0 |
Theoretische Gesamtkosten in den nächsten 5-10 Jahren |
305.000 € |
290.000 € |
285.000 € |
310.000 € |
435.000 € |
Grundsätzlich lassen sich alle Varianten baulich umsetzen. Es stehen für alle
Varianten die Mittel auf den beiden HHSt. 1.6480.9510 und 0.6300.5130 im
Haushalt in ausreichender Höhe zur Verfügung.
Langfristig betrachtet sind die die Neubauvarianten 3 a bis 3 c wirtschaftliche
Lösungen hinsichtlich des Unterhalts und des damit verbundenen zeitlichen
Aufwands zur Wiederherstellung des Stegs. Unter diesen Varianten wiederum
stellt die Variante 3 a die wirtschaftlichste Variante dar, da hier die
kleinste Brückenfläche erzeugt wird.
Variante 3 a Erneuerung des Stegs und Vorlandkonstruktion als
geschüttete Rampe
Daher schlägt die Verwaltung einen Neubau in Form einer
Aluminiumkonstruktion vor. Bei dieser Variante 3 a wird die hölzerne
Vorlandkonstruktion durch eine angeschüttete Rampe mit mehreren Durchlässen zur
Sicherstellung des Hochwasserabflusses ersetzt. Diese Variante muss daher mit
dem Wasserwirtschaftsamt und dem Landratsamt abgestimmt werden. Gleichzeitig
wird geprüft, ob eine Förderung möglich ist.
Umgehend nach Beschlussfassung wird die günstigste genehmigungsfähige Variante
durchgeplant und ausgeschrieben, so dass je nach Ausschreibungsergebnis im
besten Fall noch im Frühjahr mit den Baumaßnahmen begonnen werden kann.
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