Betreff
Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG); Bestätigung des Kommandanten und stellv. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Wetzendorf
Vorlage
FB 3/076/2024
Aktenzeichen
RB 3/Rh
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Aufgrund der Wahl des Kommandanten und des stellv. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Wetzendorf am 28.02.2024 wird gem. Art. 8 Abs. 4 BayFwG bestätigt:

 

Kommandant:                                                  Herr Timo SPORER

                                                                               Letten 17, 91207 Lauf a. d. Pegnitz

 

Stellv. Kommandant:                                     Herr Ingo MERKEL

                                                                               Hirtengasse 5, 91207 Lauf a. d. Pegnitz

 

Im Rahmen einer Dienstversammlung fand am 28.02.2024 die Wahl des Kommandanten und des stellv. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Wetzendorf statt.

 

Die Wahl des Feuerwehrkommandanten erfolgt in einem 2-stufigen Verfahren. Dieses besteht einerseits aus der Wahl selbst, um den Kommandanten bzw. dessen Stellvertreter die demokratische Legitimation der Mannschaft zu verleihen. Im zweiten Schritt erfolgt das sog. „Bestätigungsverfahren“ durch die Stadt Lauf a. d. Pegnitz.

 

Die Wahlen des Kommandanten und des stellv. Kommandanten führten zu folgendem Ergebnis:

 

Kommandant:                                                  Herr Timo SPORER

                                                                               Letten 17, 91207 Lauf a. d. Pegnitz

 

Stellv. Kommandant:                                     Herr Ingo MERKEL

                                                                               Hirtengasse 5, 91207 Lauf a. d. Pegnitz

 

Die Wahl erfolgte jeweils einstimmig mit jeweils einer Stimmenthaltung. Damit wurden sowohl der Kommandant als auch der stellv. Kommandant neu in ihr Amt gewählt. Die Zustimmung und Bestätigung des Kreisbrandinspektors (KBI) und des Kreisbrandrates (KBR) liegen bereits vor.

Gesetzliche Grundlagen: Bayerisches Feuerwehrgesetz

Finanzielle Auswirkungen: keine