Betreff
Schulwegeverbindung aus Richtung Ost-
-Variantenuntersuchung zu den Querungsstellen
-Maßnahmenbeschluss
Vorlage
FB 5/292/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschluss:

 

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

-     Die vorgestellten Ergebnisse zur Variantenuntersuchung zu den Querungsstellen im Rahmen der Schulwegeverbindung über die Heldenwiese werden zur Kenntnis genommen.

-     Die Verwaltung wird beauftragt, an den folgenden beiden Querungsstellen die nachfolgend beiden genannten Varianten umzusetzen und eine Förderung zu beantragen:

Simonshofer Str.

Var. 6 (Fußgänger- und Radfahrer-Lichtsignalanlage mit Detektion)

Kunigundenstr.

Var. 6 (Fußgänger- und Radfahrer-Lichtsignalanlage mit Detektion)

 

-     In den Haushalten 2024 und 2025 (als Verpflichtungsermächtigung) stehen die erforderlichen Mittel in Höhe von 832.000 € für die Umsetzung von Variante 6 an beiden Querungsstellen, sowie für den Bau der Schulwegverbindung und der Fahrradstraße in ausreichender Höhe auf der HH-Stelle 1.6356.9510 zur Verfügung.

 


 

 

In Session eingestellt:

-              Variantenuntersuchung – Abschlussbericht, in Zusammenarbeit mit WipferPLAN

-              Beschlüsse vom 26.09.2023 und 28.09.2023

-              Fachliche Einschätzungen

-              Stellungnahmen

 

Im Rahmen des Schulwege- und Verkehrskonzepts Nord wurde die Umsetzung für eine sichere und attraktive Schulwegeverbindung aus Richtung Heuchling über die Heldenwiese zu den Schulen Lauf-Nord am 26.09.2023 im Bauausschuss und am 28.09.2023 im Stadtrat einstimmig beschlossen. Damit soll eine alltagstaugliche Alternative zu den Elterntaxis geschaffen und der Fuß- und Radverkehr gestärkt werden. Dieser Beschluss beinhaltet einerseits einen Schulweg über die Heldenwiese mit Weiterführung südlich der Kunigundenschule zur Hardtstraße und andererseits die Einrichtung einer Fahrradstraße entlang der Hardtstraße von der Ahornstraße bis zur Daschstraße. Der Beschluss für die Querungshilfen über die Kunigundenstraße sowie Simonshofer Straße wurde vertagt. Dabei wurde die Verwaltung damit beauftragt, zu prüfen, ob zusätzlich zu Mittelinseln auch FGÜ eingerichtet werden könnten.

 

Da die Schulwegeverbindung sowohl für den Fuß- als auch Radverkehr sichere und attraktive Querungen gewährleisten soll, hat die Verwaltung in diesem Zusammenhang eine Variantenuntersuchung durchgeführt. Ziel dieser Untersuchung war, zu eruieren, welche Varianten für sowohl für den Fuß- als auch für den Radverkehr ein hohes Maß an Sicherheit und Zügigkeit bieten und gleichzeitig für den Längsverkehr einen adäquaten Verkehrsfluss sicherstellen. Hierzu wurden die folgenden 12 Varianten gegenübergestellt:

 

• Variante 1: Fußgängerüberweg (FGÜ)

• Variante 2: Fußgängerüberweg mit Mittelinsel

• Variante 3: Mittelinsel ohne Markierung

• Variante 4: Mittelinsel mit Markierung und Verkehrshelfern

• Variante 5: Fußgänger-Lichtsignalanlage (Ampel) (FG-LSA)

• Variante 6: Fußgänger- und Radfahrer-Lichtsignalanlage (RF+FG-LSA)

• Variante 7: Fußgängerüberweg mit nebenliegender Radfurt (FGÜ+R-Furt)

• Variante 8: Fußgängerüberweg mit Mittelinsel und nebenliegender Radfurt

• Variante 9: Einseitig vorgezogener Seitenraum

• Variante 10: Beidseitig vorgezogener Seitenraum

• Variante 11: Anhebung der Querungsstelle auf Gehwegniveau

• Variante 12: Über-/Unterführung

 

Als Ergebnis der Untersuchung hat sich herausgestellt, dass lediglich Variante 3 (Mittelinsel) und Variante 6 (Fußgänger- und Radfahrer-Lichtsignalanlage (Ampel) mit Vorfelddetektion) den Ansprüchen einer für den Fuß- und Radverkehr sicheren und attraktiven Querungshilfe gerecht werden, bei der gleichzeitig der Längsverkehr im erforderlichen Maße Berücksichtigung findet und in der Praxis zuverlässig dauerhaft realisierbar ist.

 

Die Verwaltung, die überörtliche Straßenverkehrsbehörde, die Klimaschutzmanagerin und Radverkehrsbeauftragte des LRA Nürnberger Land, die Schulleitungen des CJT-Gymnasiums sowie der Kunigunden-Grund- und Mittelschule, die Elternbeiräte des CJT-Gymnasiums, der Oskar-Sembach-Realschule sowie der Kunigunden-Grundschule, das Sachgebiet ÖPNV des LRA und der ADFC Lauf favorisieren bzw. befürworten Variante 6. Die Umweltdienste Merkel GmbH präferieren Variante 6 an der Simonshofer Straße und Variante 3 an der Kunigundenstraße. Die Polizeiinspektion Lauf bevorzugt Variante 3 und Variante 6, hält jedoch eine Mittelinsel insbesondere an der Kunigundenstraße für ausreichend. Variante 3 wird ebenso von der überörtlichen Straßenverkehrsbehörde neben Variante 6 bevorzugt. Darüber hinaus wird vereinzelt eine Kombination aus FGÜ+bevorrechtigter Radfurt, Fahrbahnanhebung und Fahrbahnverjüngung als zielführend für die Querungsstelle an der Kunigundenstraße erachtet. Der Elternbeirat der Kunigunden-Grundschule hält darüber hinaus eine Beibehaltung des FGÜ an der Kunigundenstraße aus Kostengründen für ausreichend, da aufgrund der Umlauf-Gitter das Absteigen vom Rad begünstigt wird.

 

Zusammenfassend wird eine Fußgänger- und Radfahrer-Lichtsignalanlage in allen eingegangenen Stellungnahmen für gut befunden. Diese Variante schafft insbesondere für Schulkinder Klarheit und bietet somit ein sehr hohes Sicherheitsniveau sowohl für Zufußgehende als auch Radfahrende. Für eine hohe Zügigkeit ist eine Vorfelddetektion des Radverkehrs zu einzurichten. Um auch in der Spitzenstunde eine hohe Verkehrsqualität für alle Verkehrsarten (einschließlich Kfz-Verkehr) zu erreichen, wird eine gänzliche verkehrsabhängige Signalisierung empfohlen.

 

Brutto-Kostenbetrachtung der in Frage kommenden Varianten, einschließl. Nebenkosten):

Varianten für beide Querungsstellen

Gesamt

3: Mittelinseln

480.000 €

6: Fußgänger- und Radfahrer-Lichtsignalanlagen (Ampeln), mit Detektion

252.000 €

 

Variante 6 ist der tabellarischen Gegenüberstellung zufolge 128.000 € günstiger als Variante 3. Gemäß der in den Haushalten 2024 und 2025 zur Verfügung stehenden Mitteln wäre die Realisierung beider Varianten möglich.

Bei Wahl von Variante 6 an beiden Querungsstellen betragen die Kosten für das Gesamtprojekt (einschließlich Schulwegeverbindung über die Heldenwiese sowie Fahrradstraße) insgesamt 832.000 €.  In den Haushalten 2024 und 2025 (als Verpflichtungsermächtigung) stehen die erforderlichen Mittel in ausreichender Höhe auf der HH-Stelle 1.6356.9510 zur Verfügung.

Derzeit wird auf Basis der Aussage der Regierung Mittelfranken von einer Förderung in Höhe von mind. 60 % der zuwendungsfähigen Kosten ausgegangen.