-Variantenuntersuchung zu den Querungsstellen
-Maßnahmenbeschluss
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
-
Die
vorgestellten Ergebnisse zur Variantenuntersuchung zu den Querungsstellen im
Rahmen der Schulwegeverbindung über die Heldenwiese werden zur Kenntnis
genommen.
-
Die
Verwaltung wird beauftragt, an den folgenden beiden Querungsstellen die
nachfolgend beiden genannten Varianten umzusetzen und eine Förderung zu
beantragen:
Simonshofer Str. |
Var. 6
(Fußgänger- und Radfahrer-Lichtsignalanlage mit Detektion) |
Kunigundenstr. |
Var. 6 (Fußgänger- und
Radfahrer-Lichtsignalanlage mit Detektion) |
-
In den
Haushalten 2024 und 2025 (als Verpflichtungsermächtigung) stehen die
erforderlichen Mittel in Höhe von 832.000 € für die Umsetzung von Variante 6 an
beiden Querungsstellen, sowie für den Bau der Schulwegverbindung und der
Fahrradstraße in ausreichender Höhe auf der HH-Stelle 1.6356.9510 zur
Verfügung.
In Session eingestellt:
- Variantenuntersuchung – Abschlussbericht, in Zusammenarbeit mit WipferPLAN
- Beschlüsse vom 26.09.2023 und 28.09.2023
- Fachliche Einschätzungen
- Stellungnahmen
Im Rahmen des Schulwege- und Verkehrskonzepts Nord
wurde die Umsetzung für eine sichere und attraktive Schulwegeverbindung aus Richtung Heuchling
über die Heldenwiese zu den Schulen Lauf-Nord am 26.09.2023 im Bauausschuss und
am 28.09.2023 im Stadtrat einstimmig beschlossen. Damit soll eine
alltagstaugliche Alternative zu den Elterntaxis geschaffen und der Fuß- und
Radverkehr gestärkt werden. Dieser Beschluss beinhaltet einerseits einen
Schulweg über die Heldenwiese mit Weiterführung südlich der Kunigundenschule
zur Hardtstraße und andererseits die Einrichtung einer Fahrradstraße entlang
der Hardtstraße von der Ahornstraße bis zur Daschstraße. Der Beschluss für die
Querungshilfen über die Kunigundenstraße sowie Simonshofer Straße wurde
vertagt. Dabei wurde die Verwaltung damit beauftragt, zu prüfen, ob zusätzlich
zu Mittelinseln auch FGÜ eingerichtet werden könnten.
Da die
Schulwegeverbindung sowohl für den Fuß- als auch Radverkehr sichere und
attraktive Querungen gewährleisten soll, hat die Verwaltung in diesem
Zusammenhang eine Variantenuntersuchung durchgeführt. Ziel dieser Untersuchung
war, zu eruieren, welche Varianten für sowohl für den Fuß- als auch für den
Radverkehr ein hohes Maß an Sicherheit und Zügigkeit bieten und gleichzeitig
für den Längsverkehr einen adäquaten Verkehrsfluss sicherstellen. Hierzu wurden
die folgenden 12 Varianten gegenübergestellt:
• Variante 1: Fußgängerüberweg (FGÜ)
• Variante 2: Fußgängerüberweg mit Mittelinsel
• Variante 3: Mittelinsel ohne Markierung
• Variante 4: Mittelinsel mit Markierung und Verkehrshelfern
• Variante 5: Fußgänger-Lichtsignalanlage (Ampel) (FG-LSA)
• Variante 6: Fußgänger- und Radfahrer-Lichtsignalanlage (RF+FG-LSA)
• Variante 7: Fußgängerüberweg mit nebenliegender Radfurt (FGÜ+R-Furt)
• Variante 8: Fußgängerüberweg mit Mittelinsel und nebenliegender
Radfurt
• Variante 9: Einseitig vorgezogener Seitenraum
• Variante 10: Beidseitig vorgezogener Seitenraum
• Variante 11: Anhebung der Querungsstelle auf Gehwegniveau
• Variante 12: Über-/Unterführung
Als Ergebnis der Untersuchung hat sich
herausgestellt, dass lediglich Variante 3 (Mittelinsel) und Variante 6
(Fußgänger- und Radfahrer-Lichtsignalanlage (Ampel) mit Vorfelddetektion) den
Ansprüchen einer für den Fuß- und Radverkehr sicheren und attraktiven
Querungshilfe gerecht werden, bei der gleichzeitig der Längsverkehr im
erforderlichen Maße Berücksichtigung findet und in der Praxis zuverlässig
dauerhaft realisierbar ist.
Die Verwaltung, die überörtliche
Straßenverkehrsbehörde, die Klimaschutzmanagerin und Radverkehrsbeauftragte des
LRA Nürnberger Land, die Schulleitungen des CJT-Gymnasiums sowie der
Kunigunden-Grund- und Mittelschule, die Elternbeiräte des CJT-Gymnasiums, der
Oskar-Sembach-Realschule sowie der Kunigunden-Grundschule, das Sachgebiet ÖPNV
des LRA und der ADFC Lauf favorisieren bzw. befürworten Variante 6. Die
Umweltdienste Merkel GmbH präferieren Variante 6 an der Simonshofer Straße und
Variante 3 an der Kunigundenstraße. Die Polizeiinspektion Lauf bevorzugt Variante
3 und Variante 6, hält jedoch eine Mittelinsel insbesondere an der
Kunigundenstraße für ausreichend. Variante 3 wird ebenso von der überörtlichen
Straßenverkehrsbehörde neben Variante 6 bevorzugt. Darüber hinaus wird
vereinzelt eine Kombination aus FGÜ+bevorrechtigter Radfurt, Fahrbahnanhebung
und Fahrbahnverjüngung als zielführend für die Querungsstelle an der
Kunigundenstraße erachtet. Der Elternbeirat der Kunigunden-Grundschule hält
darüber hinaus eine Beibehaltung des FGÜ an der Kunigundenstraße aus Kostengründen
für ausreichend, da aufgrund der Umlauf-Gitter das Absteigen vom Rad begünstigt
wird.
Zusammenfassend wird eine Fußgänger- und
Radfahrer-Lichtsignalanlage in allen eingegangenen Stellungnahmen für gut
befunden. Diese Variante schafft insbesondere für Schulkinder Klarheit und
bietet somit ein sehr hohes Sicherheitsniveau sowohl für Zufußgehende als auch
Radfahrende. Für eine hohe Zügigkeit ist eine Vorfelddetektion des Radverkehrs
zu einzurichten. Um auch in der Spitzenstunde eine hohe Verkehrsqualität für
alle Verkehrsarten (einschließlich Kfz-Verkehr) zu erreichen, wird eine
gänzliche verkehrsabhängige Signalisierung empfohlen.
Brutto-Kostenbetrachtung der in Frage
kommenden Varianten, einschließl. Nebenkosten):
Varianten
für beide Querungsstellen |
Gesamt |
3:
Mittelinseln |
480.000 € |
6:
Fußgänger- und Radfahrer-Lichtsignalanlagen (Ampeln), mit Detektion |
252.000
€ |
Variante 6 ist der tabellarischen Gegenüberstellung zufolge 128.000 €
günstiger als Variante 3. Gemäß der in den Haushalten 2024 und 2025 zur
Verfügung stehenden Mitteln wäre die Realisierung beider Varianten möglich.
Bei Wahl von Variante 6 an beiden Querungsstellen betragen die Kosten
für das Gesamtprojekt (einschließlich Schulwegeverbindung über die
Heldenwiese sowie Fahrradstraße) insgesamt 832.000 €. In den Haushalten 2024 und 2025
(als Verpflichtungsermächtigung) stehen die erforderlichen Mittel in ausreichender
Höhe auf der HH-Stelle 1.6356.9510 zur Verfügung.
Derzeit wird auf
Basis der Aussage der Regierung Mittelfranken von einer Förderung in Höhe von
mind. 60 % der zuwendungsfähigen Kosten ausgegangen.